15-jährige und 20-jähriger strafbar?

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Solange kein Geld fliesst und keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, gibt es für die beiden keine rechtlichen Probleme. Auch die Eltern müssen keineswegs ihre Zustimmung geben. 

Grundsätzlich ist ein Jugendlicher in Deutschland ab 14 sexuell mündig und kann mit jedem, der ebenfalls mindestens 14 ist, legal Sex haben. Für das Alter des Partners hat der Gesetzgeber keine Grenze festgelegt - selbst die oft zitierten 21 greifen bei 14- und 15jährigen nur dann, wenn der Älter die (durch einen Gutachter nachzuweisende) "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" des Jugendlichen ausnutzt.

Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den
Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann
unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

An sich ist das natürlich okay. Die Eltern dürfen das aber verbieten.

Der 20 Jährige macht sich hier nicht strafbar, sofern das nicht

-  unter Ausnutzung einer Zwangslage

- und/oder gegen Entgelt geschieht

Wenn der Ältere hier 21 wird, der Jüngere aber weiterhin 15 ist, dass die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird. (Was aber meist ein Antragsdelikt ist)

Das ist gesetzlich in Ordnung, Mit diesen Euinschränkungen:

  • Es darf kein Geld fließen.
  • Es darf keine Zwangslage ausgenutzt werden.
  • Der Ältere darf kein Schutzbeauftragter sein und/oder ein sonstiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen.