Ist es normal, dass man den Dienstplan abschreiben muss?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob es normal ist kann ich nicht beantworten, dafür kenne ich zu wenig Betriebe in denen diese Handhabe üblich ist. Rechtlich reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig durch Aushang oder anderer geeigneter Weise von seinem Dienstplan unterrichtet wird. Üblicherweise gehen die Gerichte davon aus, dass 3 Tage vor Schichtbeginn als rechtzeitig gilt. Nach dem TzBfG §12 (2) gibt es eine sogar eine 4-Tage Ankündigungsfrist für die Arbeit. Viele Arbeitsgerichte orientieren sich daran weil keine anderen Gesetze eine Frist vorgeben und man sich sagt, dass ein Teilzeitarbeiter hier nicht besser gestellt werden darf als ein fest angestellter Arbeitnehmer. Das Abschreiben liegt also, m.E. im ureigensten Interesse des Arbeitnehmers. Das fehlende kopieren des Dienstplanes wird sicherlich keine Klage rechtfertigen. Ich kann nur vermuten, dass der Arbeitgeber damit verhindern will, dass der Arbeitnehmer beweisen kann, dass die Ankündigungsfristen nicht ausreichen.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Dieser muss, wenn er existiert, einem Dienstplan zustimmen bevor er gültig wird.

pfkpfk  20.12.2010, 19:59

Gute Antwort, nur ein Punkt: Die Ungleichbehandlung, die man ggf. nicht haben möchte (§ 12 (2) TzBfG) besteht nicht zwischen Teilzeitern und fest Angestellten. Auch Teilzeiter können fest angestellt sein. Im genannten Paragrafen geht es um Abrufarbeitsverhältnisse. Die sind natürlich zumeist Teilzeit, und können aber auch als z.B. Festanstellung in Teilzeit gestaltet sein. Wie geschrieben, nimmt man dann gerne diese Frist, da man davon ausgehen kann, dass diese bei einer Klage "hält", da sie schon für bestimmte Arbeitsverhältnisse gesetzlich fixiert ist.

Moin - also, wenn es im Vertrag so beschrieben ist, das der Dienstplan abgeschrieben werden muss, dann kan man nichts dagegen tun - aber normal ist es wirklich nicht - vielleicht sollten sich mal alle Mitarbeiter zusammentun - Unterschriftenliste - und dann darum bitten, das der Dienstplan kopiert wird. Versuch macht klug, denke ich mal....ansonnsten mal bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nachfragen - Beste Grüße - der Grolltroll

Skyline1990 
Fragesteller
 18.12.2010, 21:27

Im Vertrag steht nichts zum diesem Thema.

Sie soll mal zum Vorgesetzten gehen und bitten, dass der Plan kopiert wird. Schließlich ist es auch im Arbeitgeberinteresse, das beim Abschreiben keine Fehler auftreten und plötzlich Unterbesetzung herrscht, weil man in die falsche Zeile gerutscht ist.

Wenn wir diesen Fall mal unterstellen, halte ich es für zweifelhaft, dass man dann z.B. unentschuldigtes Fehlen (kann via Abmahnung bis zur Kündigung führen) unterstellen kann. Es liegt also im absoluten Arbeitgeberinteresse, dass er seinen Arbeitnehmern einen korrekten Plan aushändigt. An ein paar Kopien sollte der Arbeitgeber nicht insolvent gehen.

Natürlich gibt es langjährige Vorgehensweisen, aber hier gibt es gute Gründe, diese anzupassen.

Die Frage kann nicht ernst gemeint sein. Selbstverstaendlich reicht ein Aushang voellig aus. Wenn der Arbeitnehmer zu dusselig zum Abschreiben ist, kann er dafuer kaum den Arbeitgeber verantwortlich machen.

Fehler koennen sich auch einschleichen, wenn der AN eine Kopie des Plans erhaelt. Zum Beispiel koennte der "Di" (Dienstag)mit "Do" (Donnerstag) verwechseln oder eben den Buchstaben "S" mit einem "F". Dann ist er eben einfach zu schusselig oder er kann nicht lesen. Wie er dann immer zum richtigen Dienst erscheint, ist seine Sache. Er muss es einfach nur tun.