Darf mein Arbeitgeber ungefragt meinen Dienstplan ändern?

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Nein, der Sinn eines Dienstplanes ist doch, dass die Beteiligten sich darauf einstellen und entsprechend planen können.

In diesem Fall kann man den § 12 Abs.:2 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zugrunde legen, wo es heißt:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindest vier Tage im Voraus mitteilt.

Eine Änderung eines Dienstplanes sollte im gegenseitigen Einvernehmen rechtzeitig abgesprochen werden.

Was anderes wäre ein Personalengpass wegen kurzfristigem Ausfall eines Kollegen.Nur muss der Arbeitgeber in Kauf nehmen, dass der Arbeitnehmer seinen freien Tag im Voraus verplant hat, und eine Änderung des Planes kuzfristig nicht zumutbar ist.

lenzing42  16.05.2016, 11:12

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Ein einmal bekannt gegebener Dienstplan ist verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden.

Außerdem ist die Änderung zu kurzfristig. Es gibt zwar im Arbeitsgesetz keine exakte Vorgabe aber die Rechtsprechung orientiert sich hier am § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier ist vorgeschrieben, dass Einsatzzeiten spätestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen. Der Tag der Bekanntgabe zählt übrigens nicht zu dieser Frist.

Natürlich darf man das mal machen, aber wie gesagt, er muss fragen und es darf auch nicht willkürlich sein. Beispiel: jemand ist krank und er sucht Vertretung. Und du bist die einzige, die er dafür nehmen kann. Dann muss er dich anrufen und dir das sagen. Und so oft geht es eigentlich auch nicht. Finde heraus, ob es wirklich nötig ist ( weil tatsächlich so eine blöde Phase mit Personalmangel ist) oder es so ist weil er zu unorganisiert ist, vernünftig zu planen.

"Mit Aushang des Dienstplanes am Schwarzen Brett oder Zustellung
an den einzelnen Mitarbeiter wird der Dienstplan rechtsverbindlich.
Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht in Bezug auf die Arbeitszeitaufteilung
rechtswirksam und rechtsverbindlich ausgeübt. Dieser Dienstplan,
der zunächst nur ein Soll-Dienstplan ist, kann deshalb auch
nicht einseitig vom Dienstgeber geändert werden. Änderungen
sind - wenn überhaupt, dann nur in dringenden Fällen
- im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wurde der Dienstplan
noch nicht ausgehangen bzw. ist er dem einzelnen Mitarbeiter noch
nicht zugegangen, kann er noch jederzeit geändert werden."

Quelle:
http://www.schiering.org/arhilfen/arzeit/direktionsrecht.htm

Hier noch ein Link:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/ankuendigungszeit-von-aenderungen-im-dienstplan-welche-frist-gilt/