Arbeitgeber teilt mich nicht für Stunden ein, was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag in dem Du Dich verpflichtest zu arbeiten und Dein Chef hat sich verpflichtet, Dich arbeiten zu lassen. Das alles zu einem Verdienst von 450 €/Monat.

Jetzt bietest Du vertragsgemäß Deine Arbeitskraft an, Dein AG gibt Dir aber nichts zu tun. Damit verstößt er gegen die vertraglichen Vereinbarungen und befindet sich in Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Er muss Dich dann auch ohne dass Du arbeitest so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und Du brauchst auch nicht "nachzuarbeiten" (Urlaubsabzug geht im Übrigen schon gar nicht, da kommen manche AG auch drauf).

Rede noch einmal mit Deinem AG und weise ihn auf den o.g. Paragraphen hin. Teil ihm außerdem mit, dass er Dir Deinen Schicht-/Einsatzplan mindestens vier Tage im Voraus geben muss, damit Du Deine Freizeit planen kannst.

Das regelt der § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der ist zwar für die "Arbeit auf Abruf", die vier Tage Ankündigungsfrist (ohne den Tag der Mitteilung und ohne den Tag der Arbeitsleistung gerechnet) wird aber in der Rechtsprechung auch auf Ankündigungsfristen außerhalb der "Arbeit auf Abruf" angewandt.

Vesturo 
Fragesteller
 17.10.2017, 09:58

Wow, das is mal ne ausführliche Antwort, danke! Ich werde meinen AG noch mal ansprechen und ihn darauf hinweisen! 

Hexle2  17.10.2017, 09:59
@Vesturo

Tu das. Schreib mal, was passiert ist und was der Rechtsbeistand nächste Woche sagt.

Vesturo 
Fragesteller
 17.10.2017, 10:00
@Hexle2

Natürlich, werde da Montag noch mal Meldung machen wenn der Termin durch ist

AalFred2  17.10.2017, 13:21

Auch wenn ich das grundsätzlich für richtig halte, wie kommst du hierauf?

Das alles zu einem Verdienst von 450 €/Monat.

Familiengerd  17.10.2017, 13:30
@AalFred2

@ Aalfred2:

Das habe ich mich auch gleich sofort gefragt!

Hexle2  21.10.2017, 22:28

Danke fürs Sternchen und schönen Sonntag

AalFred2  22.10.2017, 10:45
@Hexle2

Wie kommst du jetzt auf deine Grundannahme? Wenn die nicht stimmt, und davon gehe ich aus, ist auch der Rest deiner Antwort falsch.

Jetzt stellt sich mir die Frage gilt bei einem minijob auch dieses
Gesetz, dass die im Vertrag festgelegten 450€ gezahlt werden müssen?

Offensichtlich - nach Deinen weiteren Ergänzungen - bist Du nicht für 450 € im Monat eingestellt, denn die Formulierung "auf 450-€-Basis" bedeutet lediglich, dass Du nicht mehr als 450 € verdienst (darauf hat sunnycat schon richtig hingewiesen)!

Entscheidend bei Dir ist also die Frage, wie viele Arbeitsstunden vertraglich vereinbart worden sind!

Darum ist nicht die Frage (wovon Hexle2 in ihrer Antwort aber ausgeht), wie lange Du zu beschäftigen bist, bis die 450 € monatlich erreicht werden!

Gibt es keine Vereinbarung zu einer bestimmten Stundenzahl - wovon ich in Deinem Fall ausgehe -, dann gilt eine Regelung nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Satz 2 ff:

Danach bist Du dann mit mindesten 10 Stunden in der Woche und am Arbeitstag mit mindestens 3 Stunden am Stück zu beschäftigen.

Das ist dann die Basis, auf die Du Dich wegen Deiner Bezahlung berufen kannst: Der Arbeitgeber muss Dich (unter der genannten Voraussetzung) für diese 10 Wochenstunden bezahlen, auch wenn er Dich für weniger als diese 10 Stunden beschäftigt!

Tut er das nicht, dann kommt er in den von Hexle2 in ihrer Antwort bereits erwähnten Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615  "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko": Du bist so zu bezahlen, als hättest Du 10 Stunden gearbeitet, auch wenn du tatsächlich weniger gearbeitet hast, und Du musst die zu wenig gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit Deinen Ansprüchen (Entgelt, Urlaub) verrechnen lassen.

Du musst den Arbeitgeber dann aber auch auf den Umstand hinweisen, dass er Dich zu wenig beschäftigt, und darfst diese Situation nicht "klaglos" hinnehmen, weil Du sonst diesen Anspruch verlieren kannst.

Ansonsten gilt auch das, was Hexle2 bereits sagte: Der Arbeitgeber muss Dir 4 Tage im voraus mitteilen, wann Du arbeiten musst (TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2); das gilt selbstverständlich nicht in (wirklich!!) dringenden betrieblichen Fälle und in tatsächlichen Notfällen (z.B. Lagerräumung wegen Überschwemmung), wenn eine solche Vorlaufzeit überhaupt nicht eingehalten werden kann.

In wieweit Du Deine Ansprüche gegenüber Deinem Arbeitgeber aber geltend machen und durchsetzen kannst oder willst, kann ich Dir nicht beantworten.

Im Normalfall sind die Azubis fest angestellt und du bist nur eine Aushilfskraft die im Monat BIS ZU 450,- € verdienen darf. Folglich auch deutlich weniger. Selbst wenn du nur 1 Stunde im Monat arbeitest, bist du auf 450,- Basis angestellt.

Das dein Chef die Azubis einteilt ist ja auch logisch, sonst hätte er die nicht einstellen müssen. Da bleibt dir nur der Gang zum Chef.

Vesturo 
Fragesteller
 17.10.2017, 09:50

Aber im Vertrag steht halt nichts von "bis zu" I'm Arbeitsvertrag steht lediglich "Anstellung in minijobverhältnis auf 450€ Basis". 

Daraus lese ich, dass ich 450€ bekomme und nicht bis zu 

Patilla9  17.10.2017, 09:57
@Vesturo

Hier kannst du mal nachlesen, es geht bei den 450,- nur als Obergrenze nicht als Gehalt bzw. Pauschallohn:

https://www.jobmensa.de/ratgeber/arbeitsmodelle/minijobs/450-euro-job

Der 450-Euro-Job (Minijob)

Millionen Deutschen sichert der 450-Euro-Job ein komfortables Zubrot –
bei älteren Arbeitnehmern in der Regel als Zusatzjob, bei Studierenden
nicht selten als Erstjob. Die Beliebtheit des Modells gründet bei
Arbeitnehmern in erster Linie auf der Befreiung von allen
Sozialversicherungspflichten. Und auch sonst haben 450-Euro-Jobs für Studenten eine Menge Vorteile.
Aber aufgepasst: Es gibt einige Regeln, ohne deren Beachtung Steuern
und Sozialabgaben schnell zum Strich durch die Rechnung werden können.

Der Minijob heißt seit dem 01. Januar 2013 nicht mehr 400-Euro-,
sondern 450-Euro-Job. Grund hierfür ist eine entsprechende Anhebung der
Verdienstgrenze von 400 auf ebenjene 450 Euro im Monat. Begründet wurde
diese Neuregelung mit der Notwendigkeit einer Adaption geringfügig
entlohnter Beschäftigungen an die allgemeine Lohnentwicklung in
Deutschland. Zugleich wurde auch die Verdienstgrenze des Midijobs von 800 auf 850 Euro erhöht.

Was gilt es zu beachten?

Eine Dauerbeschäftigung mit einem Verdienst von 450 Euro im Monat gilt als Minijob.

Ein Minijob ist nicht an eine wöchentliches bzw. monatliches Stundenfixum gebunden

Jeder potenzielle Arbeitnehmer in Deutschland kann eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aufnehmen

Das Gesamteinkommen aller geringfügig bezahlten Jobs darf die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten

Arbeitsrechtlich

hat der Minijobber dieselben Rechte und Pflichten wie ein

vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Gleichbehandlungsgrundsatz)

Sozialversicherungspflicht besteht für Minijobber nicht (auch Beiträge zur Rentenversicherung können umgangen werden)

Aushilfe bedeutet daß, wenn Not an Mann ist, daß Du eingesetzt wirst. Azubis haben den Vorrang. Wenn keine Stunden im Vertrag vorgegeben sind, kannst Du Dich auf die Hinterbeine stellen. Bringt Dir aber nichts.

kevin1905  17.10.2017, 16:17

Dann ist nach Durchschnitt oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet muss er bezahlt werden denn damit kommt er seinen vertraglichen Verpflichtungen nach.

Evtl. zu geringe Auftragslage ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers und darf nicht abgewälzt werden, dann muss er Leute entlassen aber bezahlen muss er die Angestellten trotzdem.

Kommt darauf an was genau in deinem Arbeitsvertrag steht. Grundsätzlich bedeutet ein Minijob aber erstmal nur das du dort bis zu 450€ verdienen kannst, nicht aber das du das musst.

Vesturo 
Fragesteller
 17.10.2017, 09:53

Im vertrag steht nirgends etwas von "bis zu", weshalb ich halt so verunsichert bin 

Nemesis900  17.10.2017, 09:54
@Vesturo

Wie gesagt, ohne deinen genauen Arbeitsvertrag zu kennen kann dir das niemand sagen. Da muss nicht unbedingt bis zu genau drinne stehen, das kann man auch anders schreiben.