Ist es möglich Titulierten Schufa Eintrag nach Erledigung vorzeitig löschen zu lassen durch Anwalt oder Amtsgericht?
Hallo liebe Leute,
Ich hab da ein Problem und wäre sehr froh über hilfreiche Tipps und Antworten, und zwar hab ich einen Negativen Schufa Eintrag der Tituliert ist. Die Schulden hab ich schon Anfang 2015 vollständig gezahlt ( 2489€ ) und auch ein Erledigungsvermerk erhalten. Nun wollte ich wissen ob ich mithilfe von Anwalt es vorzeitig aus der Schufa entfernen kann, oder beim Amtsgericht das Schreiben was ich bekommen habe das es Erledigt ist erneut schriftlich bestätigen und das dann an die Schufa schicken und verlangen das der Eintrag gelöscht wird.
3 Antworten
Nein.
Schufa-Einträge bleiben nach ihrer Erledigung mindestens 3 Jahre lang in der Auskunft bestehen.
Rufe die Schufa doch einfach mal an. Da arbeiten sehr nette Menschen, die Dir Auskunft geben werden.
Mit einem Anwalt kannst Du da gar nichts erreichen.
Da steht, was geht und was nicht geht. Das ist einfach zu verstehen, stammt von der Schufa-Webseite und sollte alle Missverständnisse aus dem Weg räumen:
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/bildschirmfotoqbpmjs0zt6.png
Ich kann mir nicht vorstellen das das Möglich ist... du kannst aber bei der Schufa einen Antrag stellen einen Eintrag zu löschen.. Das geht über die meine Schufa webseite
Man kann auch beantragen, dass die einem 3.5 Mio auszahlen sollen. Wird aber auch nicht passieren.
Alles klar vielen Dank für die Antwort, werde einfach mal dort Anrufen und mich erkundigen
Nein, dass geht weder mit noch ohne Anwalt. Die Schufa soll ja dein Verhalten gegenüber zahlungen darstellen.
Hmmm okay Schade, hab nämlich gelesen das es geht und dann auch das es nicht geht, darum wollte ich mal selber die Frage stellen vllt. finden sich hier Leute die selber mal in meiner Situation waren oder was dagegen unternommen haben.