Wir ein eintrag in der schufa automatisch gelöscht?
Also habe heute den bescheid vom amtsgericht bekommen das mein Eintrag aus dem schuldnerverzeichnis gelöscht wurde. Nun hab ich im Internet nachgeforscht weil ich ja automatisch auch negativ in der schufa stehe. Im Internet erfuhr ich, dass einen Monat nach löschung aus dem schuldnerverzeichnis die schufa in kenntnis gesetzt wird das man gelöscht wurde und es somit möglich wäre vorzeitig negativ aus der schufa gelöscht zu werden. Muss ich trotzdem den bescheid vom amtsgericht an die schufa schicken oder passiert dies von selbst?
3 Antworten
ich meine mal gelesen zu haben da gibt es noch Richtlinien das der Schuldner noch eine Zeit bei der Schufa registriert bleibt.
Zumindest ist das bei Insolvenz meine ich sogar noch 3 Jahre.
Das sind zwei verschiedene Schuhe. Die Schufa hat mit der gerichtlichen Schuldnerkartei gar nichts zu tun.
Im Internet steht viel.
In der Schuldnerkartei sind auch Tatbestände, die die Schufa gar nichts angehen.
Wenn Ihr Eintrag aus dem Schuldnverzeichnis gelöscht wurde können Sie diesen Nachweis der Schufa zukommen lassen.
Dann sollte die Schufa den Eintrag auch entsprechend löschen.
Am einfachsten nachvollziehbar ist eine Schufa Bonitätsauskunft. Hier sehen Sie unter dem Score Ihre Einträge aus dem Schuldnverzeichnis mit Verfahrensnummern.
Wenn noch aus einer aktuellen Schufa Bonitätsauskunft ein Eintrag vorhanden ist, dann sind Sie auch noch im Schuldnverzeichnis eingetragen.
Naja aber im internet stand das automatisch die daten aus der schuldnerkartei an die schufa weitergegeben werden. Deshalb frage ich