Negativer Schufa-Eintrag wegen Inkasso-Forderung auch bei Unverschulden?

3 Antworten

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Habe ich hierdruch jetzt einen negativen Schufa-Eintrag bekommen?

Das musst Du die Schufa fragen. Oder zur Not auch das Inkassounternehmen.

Kann ich die Inkassofirma auffordern, dass sie die Schufa von der Erledigung der Sache informiert?

Wer oder was sollte Dich daran hindern?

1) Ich glaube nicht, dass die das einem einfach so am Telefon sagen. Und eine Selbstauskunft zugeschickt zu bekommen, könnte länger dauern und etwaige Fristen überschreiten.

2) Ich möchte wissen, ob ich einen rechtlichen Anspruch darauf habe, die Inkassofirma dazu aufzufordern.

Diese Forderung kommt gerade zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt! (Kreditvertrag für Autofinanzierung)

@noah18

Hier bekommst Du die Auskunft sofort, allerdings kostenpflichtig für ganz geschmeidige 24,95 Euro: https://www.easycredit.de/Schufa.htm

Ja, Du hast einen rechtlichen Anspruch, dieser ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz, hier konkret aus § 19 (2) Nr. 2 BDSG.

@jurafragen

Außerdem ergibt sich die Pflicht zur Berichtigung aus §187 StGB

@noah18

Du hast nicht nur einen Anspruch darauf, dass es erledigt ist, sondern sogar darauf, dass es rückstandslos gelöscht wird. Zudem hast du Anspruch darauf, dass dir etwaiger Schaden (beispielsweise durch Kündigung des Kredites) von der Inkassofirma bzw. dem Gläubiger ersetzt wird.

Letztendlich hat der Gläubiger keinen Titel gegen dich und er hat keine Bestätigung des Gerichts, dass du das Erbe angetreten hast. Er würde sich mit einem Schufa-Eintrag damit ziemlich in die Nesseln setzen, da er keinen Rechtsanspruch gegen dich hat.

Informiere das Inkasso per Einschreiben, dass du das Erbe ausgeschlagen hast und sie dich in Ruhe lassen sollen, andernfalls würdest du sie wegen Nötigung anzeigen und negative Feststellungsklage einreichen. Damm ist ganz schnell Ruhe.

@mepeisen

Ihr immer mit Eurer Nötigung, das ist etwas ganz Anderes. Hier nennt sich das "Verleumdung".

@Mikkey

Rufmord, § 211 StGB ;)

@Mikkey

Nötigung ist der Versuch, mittels Gewaltandrohung oder mittels Drohung eines empfindlichen Übels den Gegenüber zu einer Handlung zu zwingen oder zu einer Duldung. Dabei muss eine Verwerflichkeit festgestellt werden.

Dass unberechtigte Schufa-Einträge und die Androhung selbiger mit den falschen Worten Nötigung ist, das musste insbesondere Vodafone schon feststellen.

Dass bei genauer Kenntnis, dass ein Erbe noch nicht angetreten wurde oder sogar bei genauer Kenntnis, dass ein Erbe ausgeschlagen wurde das gezielte Druckmittel Schufa eingesetzt wird, um Schulden einzutreiben, ist durchaus verwerflich. Man will hier nicht eintreibbare Schulden trotz fehlender Rechtsgrundlage eintreiben, indem man gezielt die Kreditwürdigkeit eines Dritten "zerstört". Denn ein Negativ-Eintrag hat insbesondere bei frisch eingegangenen Krediten meist fatale Auswirkungen. Darauf setzt das Inkasso dann.

Ich weiß durchaus, was ich schreibe und stütze das auf entsprechende Urteile (hier insbesondere das gegen Vodafone).

Wenn gegen dich eine Forderung besteht, die du trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlst, dann wird das Inkassounternehmen das wohl der Schufa melden.

Vorausgesetzt, die Forderung ist berechtigt und als solche festgestellt. Z. B. durch ein Gericht.

Meldet das Inkassobüro an die Schufa, ohne dass der Betroffene etwas zu zahlen hat, dann macht sich das Inkassobüro strafbar.

Schliesslich wirken sich negative Einträge bei der Schufa auf die Kreditwürdigkeit einer Person aus.

Du kannst bei der Schufa anfragen, ob ein Eintrag vom Inkassobüro über dich veranlasst wurde. Wenn das der Fall ist, sofort einen Anwalt kontaktieren und auf Löschung des Eintrages bei der Schufa bestehen.

Du kannst der Forderung nachweisbar widersprechen. Dann wäre ein Schufa-Eintrag rechtswidrig. Das Inkassobüro würde sich schadenersatzpflichtig machen, wenn es das dann trotzdem meldet.