Ist es meinen Eltern erlaubt mich in die Schule zu schicken während ich krankgeschrieben bin?

14 Antworten

Hallo DerPavy!

Das ist eine interessante Frage, mit der ich mich bis jetzt noch nicht beschäftigt habe. Ich kann deshalb nur Vermutungen anstellen.

  • Wenn es sich um eine Krankheit nach dem Bundesseuchengesetz handelt, für die eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt besteht, dann darf der betreffende Patient nicht die Schule besuchen. Widersetzen sich die Eltern minderjähriger Schüler, droht Ihnen unter Umständen sogar ein Bußgeld, weil die Gesundheit anderer Menschen wissentlich in Gefahr gebracht wird.

  • Bei normalen, nicht meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten kann der Arzt ein Attest schreiben. Wird dieses in der Schule abgegeben, ist es auch bindend. Selbiges gilt auch bei Befall von Läusen oder anderen Parasiten. Der Schüler darf dann die Schule erst dann wieder besuchen, wenn ein weiteres Attest die Unbedenklichkeit bescheinigt. Zwingen die Eltern ihr minderjähriges Kind trotzdem in die Schule, bekommen sie zwar kein Bußgeld aufgebrummt, ernten aber unter Umständen den Missmut der Mitschüler und deren Eltern sowie den Lehrern. Die Lehrer können in dem Fall den betreffenden Schüler wieder nach Hause schicken und werden die Eltern fragen, ob diese noch alle Tassen im Schrank haben. Na, ja - etwas anders werden sie es schon formulieren ;-)

  • Sollte es sich um ein paar "unbedeutende Wehwechen" oder gar um ein "Gefälligkeitsattest" handeln, dann dürfen die Eltern ihr Kind trotzdem in die Schule schicken, sofern das Attest dort nicht abgegeben wurde. Wurde es bereits abgegeben, dürfte entscheidend sein, was genau dort vermerkt ist. Eventuell müssen die Eltern dann der Schule schriftlich mitteilen, dass ihr Kind wieder gesund ist und ab dem nächsten Tag wieder die Schule besuchen wird.

  • Ist ein Kind krankgeschrieben und besucht trotzdem die Schule, kann es sein (das weiß ich aber nicht genau), dass die Schulversicherung nicht greift.

Hilfreich wäre ein Blick auf das Schulgesetz des zuständigen Schulministeriums (heißt auch je nach Bundesland Kultusministerium oder Bildungsministerium). Auch das BGB könnte Hinweise geben.

Schöne Grüße

Die können dich nicht Zwingen, wir leben in Deutschland, sofern du Krank bist und das auch Schriftlich hast, solltest du zu hause bleiben. Du bist in dem Moment nicht versichert und deshalb rate ich dir zuhause zu bleiben, es sei du verpasst was und gehst nur zu Wichtigen Fächern, aber die Wahrscheinlichkeit das das passiert liegt gleich bei null, bei mir schleicht sich der Gedanke ein das du einfach kein Bock hast und das gehört auch dazu.

Wenn Du krankgeschrieben bist, dann darfst Du nicht in die Schule gehen. Das dient zum einen dafür, dass Du keine anderen ansteckst und zum anderen, dass Du Dich nicht überanstrengst.

Wenn z.B ein Arbeiter krankgeschrieben ist und vom Chef in der Stadt oder so gesehen wird, dann kann das unter Umständen ziemlichen Ärger geben...

Deine Elter können dich Grundsetzlich in die schule schicken jedes Kind unter 18 ist verpflichtet in die schule zu gehen . Wen du nicht richtig krank bist z.b wen dein Bauch weh tut könn die dich noch in die schule schicken bei schwereren krankenheuten wie starkes Fiber oder bei krankeiten die Ansteckend sind müssen die dich zuhause lassen .

Wenn die dich trotzdem in die schule schicken wen du Schwer krank bist machen sie sich strafbar weil du im Bett liegen musst bist du wieder richtig gesund bist. Du kannst dich auch beim Jugendamt melden weil dich deine eltern einfach Schwer krank in die schule bringen

ich hoffe ich konnte dir weiter helfen lg dennisr :)

Wenn du in die Schule gehst und deinen Lehrern dieses Schreiben vorlegst und sagst, deine Eltern zwingen dich, obwohl du nicht kannst, müssen sie dich nachhause schicken. Denn meist steht in solchen schreiben nicht der Grund für die Krankschreibung, da die Schule ein Herd für Bakterien. Krankheiten und Co ist, werden sie dich nachhause weisen, denn die Ansteckungsgefahr wäre einfach zugroß. Zudem sollten sie mit deinen Eltern sprechen. Ob es erlaubt ist keine Ahnung. Aber nicht im Sinne der Schule

Viel Glück :)