Ist Hausarbeit wie saugen, Wäsche machen und wischen krankgeschrieben erlaubt?

6 Antworten

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/irrtuemer-krankschreibung/2129279.html?conversion=ads

Irrtum 5: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nicht das Haus verlassen oder ins Museum gehen.

Mitarbeiter, die krankgeschrieben sind, dürfen sehr wohl das Haus verlassen – schließlich müssen sie sich beispielsweise etwas zum Essen kaufen oder in der Apotheke Medikamente besorgen.

Darüber hinaus sind aber nicht nur notwendige Besorgungen erlaubt, sondern auch Freizeitvergnügen – so lange sie die Heilung nicht verzögern. “Wenn das nicht der Fall ist, kann der Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit machen, was er will”, sagt Birkhahn. Ein Mitarbeiter mit Gipsarm darf also durchaus ins Museum oder ins Kino gehen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer etwa für die Konkurrenz arbeitet oder nächtelang durch Kneipen zieht – das fällt dann womöglich unter Krankfeiern.

Wie hoch die Hürden für den Arbeitgeber hierbei sind, illustriert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln aus dem Jahr 2011. Ein Kfz-Prüfingenieur war im Fitnessstudio gesehen worden, während er wegen eines grippalen Infekts krankgeschrieben war. Dennoch erklärte das Gericht die Kündigung seines Arbeitgebers für unwirksam (LAG Köln, 9 Sa 1581/10). “Die Gerichte sind da – das muss man sagen – sehr arbeitnehmerfreundlich”, sagt Birkhahn.

Du stellst ja wirklich eine Menge Fragen zu dem Thema! Scheint dich ja sehr zu beschäftigen...

So grob: wenn du krank bist, gilt, dass alles, was dir gut im gesundheitlichen Sinne tut, auch erlaubt ist. Alles, was hingegen dafür sorgen könnte, dass du nicht ganz so fix wieder auf die Beine kommst oder es gar zu Komplikationen oder Rückfällen kommen könnte, ist verboten.

Lass also einfach alles bleiben, von dem du irgendwo ahnst oder weißt, dass du dich danach nicht fitter und besser fühlen wirst. Klar, sowas wie Feiern mit Freunden macht in dem Moment natürlich Spaß. Aber am Morgen danach? Fühlst du dich da gesünder ;)? Nee, oder? Also Fazit: nope, das wäre nicht okay.

Bei der Hausarbeit kann man natürlich nicht komplett auf Null gehen und total verwahrlosen. Das wäre ja auch nicht gerade förderlich für die Genesung ;). Aber die freie Zeit durch die Krankschreibung für den großen Frühjahrsputz nutzen, bis zur körperlichen Erschöpfung? Das wäre eben auch wieder nicht gerade förderlich, um deine Arbeitskraft möglichst schnell wieder herzustellen...

Genau so unterschiedlich wie die Krankheiten, wegen derer man im Job ausfällt, sind auch die Tätigkeiten, die in dem einen Fall klar gehen und in dem anderen nicht. Von daher gibt es keine Listen oder so mit Tätigkeiten, die bei JEDER Erkrankung gehen und bei JEDER Erkrankung "verboten" sind.

Du darfst auch einkaufen und spazieren gehen. Wenn du keine körperlichen Erkrankungen hast, darfst du auch im Garten arbeiten, Sport treiben, etc.

Du darfst alles tun, was deine Genesung nicht gefährdet.

Du darfst sogar viel mehr:

Einkaufen, weiterführende Arzttermine wahrnehmen, die Kiddis zur Kita/ Schule, und wieder zurück holen, sogar, wenn es der Gesundheit dienlich ist Joggen, Spazieren, ...