Ist es legal sein Angreifer Unfähig zu prügeln?

5 Antworten

darf ich denn Täter Unfähig prügeln? 

.

ja und nein

Sobald er von seiner Tat, seinem Vorhaben Abstand nimmt und aufhört ist Deine Notwehr beendet.

Nachtreten usw. das wäre dann durch Notwehr nicht mehr gerechtfertigt und wäre dann Körperverletzung und eine Straftat.

14905403  24.09.2020, 13:02
Nachtreten usw. das wäre dann durch Notwehr nicht mehr gerechtfertigt und wäre dann Körperverletzung und eine Straftat.

Die aber straffrei bleiben KÖNNTE wenn man aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelt.

Du darfst dich wehren. Wenn der Angriff also vorbei ist, musst du aufhören. Wenn du aber aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitest, bleibt es straffrei.

Klar. Notwehr eben.

Unfähig in dem Rahmen, dass er dir nichts mehr tun kann .

Bubbleeee 
Fragesteller
 23.09.2020, 23:00

Okay dank

Deine Wehr muss im Verhältnis zum Angriff stehen.

Heißt im Klartext, wenn er nur anzügliche Sprüche fallen lässt, darfst du ihn maximal 1 Ohrfeige verpassen. Da ein KO in keinem Verhältnis stehen würde.

Von daher müsstest du sexuelle Belästigung mal an Hand eines Bsp genauer definieren, denn diese geht von blöden Sprüchen bis hin zu anfassen

derwaffenpro  23.09.2020, 23:07
Deine Wehr muss im Verhältnis zum Angriff stehe

Nein, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein sondern erforderlich.

yamat501  23.09.2020, 23:13
@derwaffenpro

Dann google mal Gebotenheit der Notwehrhandlung

nanfxD  23.09.2020, 23:20
@yamat501

Ja kann er googeln, da wie trotzdem nicht stehen das die Notwehr verhältnismäßig sein muss.

yamat501  23.09.2020, 23:22
@nanfxD

Doch das wird da stehen, da kein extremes Missverhältnis entstehen darf. Du darfst halt einfach nicht, weil um mal beim Bsp des Fs zu bleiben, jemand anzügliche Aussagen tätigt dem ne Kugel verpassen oder ein Messer in die Rippen rammen.

Break1  24.09.2020, 00:10
@yamat501

Naja, das krasse Missverhältnis in der Gebotenheit bezog sich mal auf den sog. Kirschblütenfall, in der ein Rentner, der im Rollstuhl saß, ein minderjähriges Kind anschoss, weil dieser die Kirschen auf seinem Baum trotz mehrerer Warnung verspeiste. Deine Ausführung meint im Grunde aber die Erforderlichkeit, also das Maß der Verteidigung wurde überschritten (Stichwort: kein mildestes Mittel)

derwaffenpro  24.09.2020, 07:48
@yamat501

Dann zeig mir doch wo steht, dass Notwehr verhältnismäßig sein muss?

Notwehr muss erforderlich sein und mehr nicht.

CSANecromancer  24.09.2020, 14:46
@derwaffenpro

BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15
BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17
LG Hanau, 05.08.2015 - 1 Ks - 3315 Js 4/14
BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
LG Freiburg, 31.01.2014 - 3 KLs 450 Js 27109/11 - AK 9/13
BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16   
BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

Eine einzige Stelle, wo steht "so und so darfst du und so und so nicht" wirst du nirgends finden, sondern du wirst es so machen müssen, wie es derzeit in der Rechtsprechung gebräuchlich ist und dir die notwendigen Informationen zusammen suchen müssen.

Immerhin habe ich dir mal einen Schwung an Urteilen geliefert, die rechtskräftig sind und sich in der einen oder anderen Weise mit der Gebotsmässigkeit der Notwehr und putativen Notwehrexzessen beschäftigen.

Viel Spass.

14905403  24.09.2020, 12:57

Notwehr kennt keine Verhältnismässigkeit!