Ist es legal sein Angreifer Unfähig zu prügeln?
wenn ich angegriffen werde z.b sexuelle Belästigung darf ich denn Täter Unfähig prügeln? Oder darf ich mich nur währen?
5 Antworten
darf ich denn Täter Unfähig prügeln?
.
ja und nein
Sobald er von seiner Tat, seinem Vorhaben Abstand nimmt und aufhört ist Deine Notwehr beendet.
Nachtreten usw. das wäre dann durch Notwehr nicht mehr gerechtfertigt und wäre dann Körperverletzung und eine Straftat.
Nachtreten usw. das wäre dann durch Notwehr nicht mehr gerechtfertigt und wäre dann Körperverletzung und eine Straftat.
Die aber straffrei bleiben KÖNNTE wenn man aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelt.
Du darfst dich wehren. Wenn der Angriff also vorbei ist, musst du aufhören. Wenn du aber aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitest, bleibt es straffrei.
Klar. Notwehr eben.
Unfähig in dem Rahmen, dass er dir nichts mehr tun kann .
Okay dank
Deine Wehr muss im Verhältnis zum Angriff stehen.
Heißt im Klartext, wenn er nur anzügliche Sprüche fallen lässt, darfst du ihn maximal 1 Ohrfeige verpassen. Da ein KO in keinem Verhältnis stehen würde.
Von daher müsstest du sexuelle Belästigung mal an Hand eines Bsp genauer definieren, denn diese geht von blöden Sprüchen bis hin zu anfassen
Dann google mal Gebotenheit der Notwehrhandlung
Ja kann er googeln, da wie trotzdem nicht stehen das die Notwehr verhältnismäßig sein muss.
Doch das wird da stehen, da kein extremes Missverhältnis entstehen darf. Du darfst halt einfach nicht, weil um mal beim Bsp des Fs zu bleiben, jemand anzügliche Aussagen tätigt dem ne Kugel verpassen oder ein Messer in die Rippen rammen.
Naja, das krasse Missverhältnis in der Gebotenheit bezog sich mal auf den sog. Kirschblütenfall, in der ein Rentner, der im Rollstuhl saß, ein minderjähriges Kind anschoss, weil dieser die Kirschen auf seinem Baum trotz mehrerer Warnung verspeiste. Deine Ausführung meint im Grunde aber die Erforderlichkeit, also das Maß der Verteidigung wurde überschritten (Stichwort: kein mildestes Mittel)
Dann zeig mir doch wo steht, dass Notwehr verhältnismäßig sein muss?
Notwehr muss erforderlich sein und mehr nicht.
BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19
BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15
BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17
LG Hanau, 05.08.2015 - 1 Ks - 3315 Js 4/14
BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
LG Freiburg, 31.01.2014 - 3 KLs 450 Js 27109/11 - AK 9/13
BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
BGH, 24.05.2017 - 2 StR 219/16
BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10
OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10
Eine einzige Stelle, wo steht "so und so darfst du und so und so nicht" wirst du nirgends finden, sondern du wirst es so machen müssen, wie es derzeit in der Rechtsprechung gebräuchlich ist und dir die notwendigen Informationen zusammen suchen müssen.
Immerhin habe ich dir mal einen Schwung an Urteilen geliefert, die rechtskräftig sind und sich in der einen oder anderen Weise mit der Gebotsmässigkeit der Notwehr und putativen Notwehrexzessen beschäftigen.
Viel Spass.
Notwehr kennt keine Verhältnismässigkeit!
Nein, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein sondern erforderlich.