Messer zur Selbstverteidigung erlaubt?

11 Antworten

Wenn du einen Angriff gegen Leib, Eigentum, Ehre oder Leben abwehren willst, darfst du das tun. Du musst aber das am wenigsten schlimmste, dir zu Verfügung stehende Mittel einsetzen.

Wenn du also einen Angriff abwehren willst (nicht jemanden verletzen, weil er dich verletzt hat!) und keine andere Möglichkeit hast, als ihn mit einem Messer zu verletzen, darfst du das gerne tun.

Allerdings verletzt du den Täter und machst dich erst mal strafbar. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet, in dem sich herausstellen wird, ob

  • du aus Notwehr gehandelt hast (und das Verfahren eingestellt wird)
  • gegen dich Anklage wegen Körperverletzung vor Gericht erhoben wird

Wenn du angeklagt wirst,

  • wirst du wegen Körperverletzung verurteilt
  • oder aufgrund einer Notwehrhandlung freigesprochen

Ob du also aus Notwehr gehandelt hast oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft, bzw. das Gericht.

Notwehr mit einem Messer gegen eine Ehrverletzung??

@ES1956

Ich glaube, eine Ehrenverletzung lässt sich auch anders abwehren.

Hallo 0Faust00,

wenn Dich Jemand rechtswidrig angreift darfst Du Dich selbstverständlich wehren.

Du musst dabei nicht einmal Verhältnismäßig vorgehen. Der Gesetzgeber verlangt aber von Dir, dass Du das geringste Mittel einsetzt, was geeignet ist den rechtswidrigen Angriff gegen Dich zu stoppen.

Wenn Du nichts anderes als das von Dir erwähnte Klappmesser hast, darfst Du auch dieses einsetzen.

Allerdings legst nicht Du oder die Polizei fest, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat, sondern dieses prüft die Staatsanwaltschaft, da gegen Dich vermutlich ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 StGB eingeleitet wird.

Die Tathandlung als solches hast Du ja auch begangen, nur erfolgt aufgrund der Notwehrsituation keine Verurteilung und Du wirst nicht bestraft.

Auch kann der Täter in der Regel auf den zivilrechtlichen Wege keinen Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld von Dir fordern, da hier das gleiche gilt, nämlich, dass wenn er Dich rechtswidrig angreift, dass Du ggf. berechtigst bist ihn auch schwer zu verletzten.

Schöne Grüße
TheGrow

Du bringst da ein paar Sachen durcheinander.

In einer Notwehrlage ist JEDES Mittel gerechtfertigt, das geeignet ist, den Angriff zu stoppen. Ob ein Klappmesser oder ein Flammenwerfer, der zufällig gerade in Reichweite ist.

Ein dem Führungsverbot unterliegendes Messer mit der Absicht der potentiellen Selbstverteidigung damit bei sich zu tragen, ist nicht legal und eine Ordnungswidrigkeit, da kein anerkannter Rechtfertigungsgrund vorliegt. In einer Notwehrsituation kann man es aber, so diese anerkannt wird, als Mittel der Selbstverteidigung verwenden. Wenn allerdings jemand ein Messer be sich trägt, welcher Art auch immer, wird im Prozess, bei dem ja das eventuelle Vorliegen einer Notwehrlage untersucht wird, wird die Sache natürlich kritisch beleuchtet werden - etwa "Aggressionspotential des Angeklagten" usw.

So kompliziert ist das alles auf den zweiten Blick gar nicht, wenn man die Hierarchie von ein paar Gesetzen zu dem Thema kennt.

Wenn die Frage schon 100x gestellt wurde, muss man sie ja nicht noch einmal stellen, denn: 

1. haben die Fragesteller keinen Plan vom Leben und denken immer, sie würden jederzeit angegriffen und müssten sich verteidigen. Dabei sind sie überhaupt nicht wichtig für die Welt, aber vielleicht Wichtigtuer! 

2. haben die Antwortgeber fast immer keinen Plan von der Gesetzeslage und schwadronieren etwas vor sich hin, von dem sie meinen, es wäre richtig. 

3. Willst Du Dich im (unwahrscheinlichen) Ernstfall auf die Aussagen der hier versammelten GF-"Experten" verlassen und vor Gericht aussagen: "Ja aber bei GF hat es geheißen, dass ..."? Die Juristen werden Dich auslachen. 

4. Nein, da hilft nur ein Blick ins StGB, in die StPO, das Waffengesetz, andere Gesetzte und die dazu erschienenen Kommentare. Warum sonst ist Jura ein Studienfach? 

5. Frage: Warum hast Du IMMER ein Messer dabei? So weit ist die Zivilisation bei uns von keinem Punkt im Wald aus entfernt. Zur Nahrungsaufbereitung (Aufbrechen eines Wildschweins z. B.) brauchst Du es also nicht unbedingt. 

Und das abgebildete Messer ist ein Messer für Jäger und Förster bzw. findet sich im Überlebenspack des Schleudersitzes eines Kampfjets der Bw. 

6. Bleibt die Frage der SV. Um Dein Leben zu verteidigen, ist alles erlaubt, was notwendig ist, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwenden. Dabei bleibst Du auch straffrei, wenn Du überreagiert hast. Das Problem: Die Beweislage, gerade wenn Du ein Jagdmesser mitnimmst. Hätten es ein Ast, ein Wanderstock nicht auch getan? 

7. Angriffe im Wald sind sowieso äußerst selten. Da bist Du in heruntergekommenen Stadtteilen von Berlin oder Offenbach oder Frankfurt oder in der eigenen Verwandtschaft gefährdeter. Dafür ist die Polizei schneller vor Ort. 

Übrigens sterben die meisten Deutschen in Krankenhäusern, bei Unfällen oder in ihrer Wohnung, selten in ihren Stiefeln auf staubigen Landstraßen oder in unwegsamen Wäldern. 

Die Frage ob du das darfst wurde bereits beantwortet, aber bevor du dazu übergehst empfehle ich dir einen Besuch auf der Website http://www.kalter-stahl.com, damit du weißt worauf du dich einlässt. Intensives Training ist ein muss, wenn du dich mit einem Messer Verteidigen willst (ich schreib das mit meinem Trainingsmesser zwischen den armen liegend...). Dazu schau dir die Bücher "Messer, Messerkämpfe & ähnliche Zwischenfälle" und "Billige Tricks, Hinterhalte und andere Lektionen" von Marc Macyoung an, die sind alt aber sehr gut und waren für mich essentiell für die Vorbereitung. Kann sein, dass du das alles schon weißt, ich will dich auch nicht davon abbringen, aber Messer im Kampf sind eine wiederliche Sache und ich will das nur betonen. Viel Erfolg und gutes Gelingen (wenn man das bei sowas wünschen darf...).