Ist es legal falsche daten im Internet anzugeben?

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Hallo,@eurofuchs2 :-)..Deine Grad-Wanderung ist schmal:-)@PeterSchu .....(Der Betreiber einer Seite ist unter Umständen verantwortlich):-)..nicht nur "unter Umständen") ich könnte mir vorstellen,dass es sich hier um "arglistige Täuschung"(strafbar)handeln könnte.Es wird wohl ein Unterschied zu machen sein,zwischen einem "fac account",der gedacht ist Andere zu schädigen(ein fac account,mit "echten,falschen Daten",z.B.um auf Kosten anderer zu surfen),oder einem account auf einer Flirt-Line..:-)...Allen gemeinsam,ist jedoch der Nutzungsvertrag!(rechtlich gesehen) Dazu:...Quelle:..http://www.internetrecht-rostock.de/ausschluss-forum.htm....... Nutzungsvertrag wichtig.... Grundsätzlich besteht bei der Anmeldung eines Mitglieds in einem Forum zwischen dem Mitglied selbst und dem Forenbetreiber ein Nutzungsvertrag. Dieser kann nach den Grundsätzen der Privatautonomie gekündigt werden. Ein, wenn auch nicht zu dieser Thematik passendes Beispiel, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Kammergerichtes Berlin und des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes zum Ausschluss von eBay-Mitgliedern.

Um so wichtiger erscheint es für den Forenbetreiber, bei der Anmeldung eines Forenmitgliedes Nutzungsbedingungen in den entsprechenden Vertrag mit einzubeziehen. Derartige Nutzungsbedingungen können bspw. bestimmte Verhaltensweisen umfassen, die über allgemeine Verpflichtungen, sich nicht beleidigend oder strafrechtlich relevant zu verhalten, hinausgehen. Auch Konsequenzen bei einem Verstoß von einer kurzfristigen Sperrung bis zum Ausschluss aus dem Forum können in derartigen Nutzungsbedingungen geregelt werden. Gleiches gilt auch für die Dauer der vertraglichen Beziehung und Möglichkeiten, diesen Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden. Der Anmeldevorgang ist des Weiteren für den Forenbetreiber eine gute Möglichkeit, Anmeldedaten und die Identität des Anmelders zu überprüfen und zu verifizieren. Der Forenbetreiber steht hier in dem Spannungsverhältnis, dass viele Beiträge sicherlich eine Qualität des Forums ausmachen und ein zu aufwendiger Anmeldevorgang Nutzer abschrecken kann. Auf der anderen Seite kann es auch ein Qualitätsmerkmal sein, wenn nur "geprüfte Mitglieder" tatsächlich berechtigt sind, Inhalte zu veröffentlichen.

Wer im Übrigen einmal durch einen Forenbetreiber gekündigt wurde, darf sich nicht wieder neu anmelden. Eine gegebenenfalls nur technisch erfolgreiche Anmeldung mangels Überprüfungsmöglichkeit hat noch lange keinen wirksamen Nutzungsvertrag zur Folge. Ähnliches hat das OLG München (Az: U (K) 1834/05) bei Ausschlüssen von Gewinnspielen entschieden, die durchaus auch auf den Forenbetrieb übertragbar sind. Hinzukommt, dass es wohl eine Pflicht annehmen muss, wahrheitsgemäße, personenbezogene Angaben bei der Anmeldung zu machen und eine Verletzung dieser Pflicht einen Eingriff in geschützte Rechte des Forenbetreibers darstellen kann. mfg.klausyv8

Die Gratwanderung ist schmal, gebe ich gerne zu. Bleibt die Frage, wie das strafrechtlich zu bewerten wäre. Auch mit einem Fakeaccount wird zunächst kein Schaden angerichtet, der von irgendeiner Seite einklagbar wäre. Das einzige was passieren könnte, wäre das der User gesperrt würde, da ein Vertrag angefochten werden könnte. Was also sollte passieren, wenn ein Account bei einem kostenlosen Forenanbieter mit falschen Angaben zur Person zustande kommt?

Strafrechtlich sehe ich keinen Paragraphen, der greifen könnte und zivilrechtlich wäre eine Sperrung des Accounts die "Höchststrafe".

@eurofuchs2

Nun ja,strafrechtlich,wäre es ev. relevant,"Wenn wahrheitsgemäße"Angaben verlangt werden,das ein versuchter Betrug vorliegen könnte?Natürlich,wird kein Forenbetreiber,solange kein materieller Schaden enstanden ist,(zeigt auch die Praxis)..hier eine Strafverfolgung......gegen Unbekannt..:-) in Betracht ziehen.Da wird die Sperrung wohl die einzige Konsequemz bleiben. (Hinzukommt, dass es wohl eine Pflicht annehmen muss, wahrheitsgemäße, personenbezogene Angaben bei der Anmeldung zu machen und eine Verletzung dieser Pflicht einen Eingriff in geschützte Rechte des Forenbetreibers darstellen kann.)

Machen viele aber bringt nichts da ja die Email Adresse auch verlangt wird und dann mann sich über diese einloggen muss Und durch die Email Adresse kann mann denn richtigen Namen und Adresse herausfinden wenn irgend ein Betrugsversuch vorliegt.

Ne, nicht zwingend. Hilfreicher ist da schon die IP-Adresse.

@DocSchneider

Bei jeder Internet-Einwahl erhält der Internetnutzer eine dynamische IP-Adresse zugewiesen, die somit bei jeder Internetbenutzung unterschiedlich ist.Des Weiteren ist es durch Nutzung eines Proxy-Servers oder über eine Einwahl durch einen anderen Provider leicht möglich,die IP zu verschleiern,und anonym zu bleiben...:-)

bei Angabe einer Emailadresse stellt sich das Problem, dass es Freemail-Betreiber gibt, mit der Folge, dass selbst bei Kenntnis einer Emailadresse der tatsächliche Nutzer nicht bekannt ist.

Das steht in den Nutzunsbedingungen zur jeweiligen Website. Häufig ist das so angegeben, dass Dir das Recht zur Nutzung der Website erteilt wird, solange Du sachlich richtige Angaben machst. Bei einem Verstoß erlischt dieses Recht.

Bei Webshops sieht das dann noch ein bischen anders aus...

Nimm doch zum Beispiel mal die AGB von Gutefrage:

"(2) Nutzer von gutefrage.net kann werden, wer nach den Vorgaben des Registrierungsformulars wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person macht (Registrierungsdaten)."

Deine Daten werden den Nutzern natürlich nicht zugänglich gemacht, aber der Betreiber fordert, dass du sie ihm gibst. Wenn du das nicht tust, verstößt du gegen die AGB. Das gibt dem Betreiber zumindest das Recht, dich rauszuwerfen.

Jetzt bin ich doch einen Moment lang ins Grübeln gekommen. - Bis mir dann auffiel, dass GF eine Ausnahme bildet, weil die Eingabe einer Frage oder Antwort als Übereignung eines Rates, eines Wissens oder wie auch immer als Geschäft betrachtet wird.

Es scheinen wohl beide Konstrukte je nach Eignung verwendet zu werden.

@unknown1966

Hä? Nicht die Eingabe einer Frage sondern schon die Registrierung bei GF ist das Geschäft. Auch wenn ich nichts dafür bezahle, gehe ich Verpflichtungen ein, die ich einzuhalten habe.

Kommt drauf an: je nachdem, worum es geht, kann es sich dabei um straffreies Handeln oder aber auch um strafbaren Betrug oder Verstoß gegen des Presserechtes handeln.