Ist es für einen ausländischen Studenten (Nicht-EU) möglich eine Bankbürgschaft zu erhalten?

6 Antworten

Ja, das ist möglich. Er muß auf ein Sperrkonto Geld einzahlen, z.B. 22000 Euro, dann kann er von der Bank eine Bankbürgschaft über 20000 Euro bekommen. Die Sperrung kann er erst wieder aufgehoben wenn er die Bankbürgschaft an die Bank zurück gibt. So wird das üblicherweise gemacht wenn jemand bei einer Zwangsversteigerung etwas ersteigern will und nach dem Zuschlag eine Kaution hinterlegen muß ohne das er Bargeld mit nehmen will.

Leider hast Du uns nicht mitgeteilt, ob in dem Merkblatt auch was dazu stand, ob es die Bürgschaft einer deutschen Bank sein muß. Ich nehme allerdings an, dass das Pflicht ist.

Dieser Fall ist gleich in doppelter Hinsicht exotisch. Nicht nur, was die Herkunft des Studenten betrifft, sondern auch die Idee mit der Bankbürgschaft in diesem Falle. So was kommt im Standardgeschäft der Banken nicht vor. Deshalb läßt sich dazu auch nichts finden.

Es bleibt eigentlich nur, Banken abzuklappern. Wenn der Student keine Sicherheiten bieten kann, kann man sich den Weg sparen. Welche Bank würde denn schon bürgen bei äußerst vagen Hoffnungen, ihr Geld wieder zu sehen wenn sie in Anspruch genommen werden sollte?

Hallo Battarblumen,

jeder kann eine Bankbürgschaft beantragen.

Diese wird gewährt wie ein normaler Kredit. D. h. das Kreditinstitut will sicherstellen, dass es im Falle dass die Bürgschaft "gezogen" wird, das Geld auch wieder bekommt. Voraussetzung dafür könnten sein:

  • Regelmäßiges Einkommen und/oder
  • Stellung von Sicherheiten

Welche Konditionen dafür Anfallen ist unterschiedlich. Es gibt Banken die verlangen bei Ausstellung einen Fixbetrag und danach nichts mehr. Es gibt welche die verlangen eine jährliche Avalprovision als %-Satz etc etc. Da hilft nur nachfragen.

Schöne Grüße

Bankbürgschaften bieten eh fast keine Banken mehr. Wenn dann noch am ehesten die Sparkassen oder Volksbanken, aber auch nur wenn du dort langjähriger Kunde bist. Du solltest auch über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen. Da ja nicht die Bank sondern du haftest!

Deutsche Bank Privat- und Geschaeftskunden AG XXX

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Sollten Sie kein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten, benoetigen wir fuer die Rueckueberweisung des Guthabens folgende Unterlagen:

· Freigabe der Sperre (erhaeltlich bei der Deutschen Botschaft) · einen von Ihnen persoenlich unterschriebenen Auftrag zur Schliessung Ihres Kontos (inklusive Angabe einer weiteren Bankverbindung, wohin das Geld ueberwiesen werden soll)

Diese Unterlagen senden Sie bitte nur im Original (keine E-Mail oder Fax) an die oben angegebene Anschrift in Hamburg.

mehr unter ---http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201613694

dort auch...ein Konto errichten, auf dem auf einmal ca. 7000 € eingezahlt, aber jeweils nur ca. 600 € / Monat abgehoben werden dürfen bzw. wie auch diese Sparkasse ein spezielles Konto für Studierenden aus Drittländern einrichten kann. Der Nachteil solcher Konten ist allerdings, dass das Guthaben darauf miserabel verzinst wird.

Außerdem - auch die Sparkasse kennt Bankbürgschaften. Zitat: - die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet oder einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, soweit die Bankbürgschaft nicht über eine längere Laufzeit verfügt. gilt auch als Erfüllung der Anforderung.

Eine solche könntest du gleich in D einrichten - sie überweist z.B. ihr Geld auf dein Konto und du erkundigst dich bei deiner Bank, wie sie eine Bankbürgschaft am schnellsten erteilt.