Ist es erlaubt unter 18 Jahren alkoholisiert mit dem Fahrrad zu fahren?

11 Antworten

Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge - auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat keinen Promillewert für die Fahruntüchtigkeit festgelegt http://www.adfc.de/promillegrenze/radfahren-und-alkohol-geringerer-grenzwert-fuer-radfahrer-teil-1

Bitterkraut  15.08.2015, 16:18

Die von dir genannten 1.6 (ich glaub es sind 1,7 aber egal) sind die Grenze, wo die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Mit erlaubt oder nicht erlaubt, hat das nix zu tun.

ginatilan  15.08.2015, 16:44
@Bitterkraut

(ich glaub es sind 1,7 aber egal)

1,6 Promille

Hallo

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

da steht extra Fahrzeug und nicht Kraftfahrzeug, und ein Fahrrad ist ein Fahrzeug

Lord001 
Fragesteller
 15.08.2015, 16:25

da steht aber auch "nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen"

Das kommt immer auf die Person an und ist Definitiv(!) noch nicht bei 0,5 Promille gegeben

ginatilan  15.08.2015, 16:26
@Lord001

Das kommt immer auf die Person an und ist Definitiv(!) noch nicht bei 0,5 Promille gegeben

habe ich ja auch nicht behauptet, oder?

ginatilan  15.08.2015, 16:43
@ginatilan

edit:

was übersehen:-)

Weil z.b. beim autofahren ist ja unter 21 0,0 Promille vorgeschrieben.

das gilt aber nur für ein Kraftfahrzeug, nicht für das Fahrrad

da steht aber auch "nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen"

richtig

aber ein Genußtrinker ist schon fahruntüchtig wenn er über 0,5 Promille ist

wenn du ein Kampftrinker bist sieht das natürlich anders aus:-)

Es ist nie erlaubt alkoholisiert Fahrrad zu fahren. Egal ob unter oder über 18 Jahre. Das ist ein Eingriff in den Straßenverkehr von einer fahruntauglichen Person.

Wenn du was beschädigst oder auch unschuldig in einen Unfall verwickelt wirst bekommst du mindestens eine Teilschuld. Bei der Promillegrenze handelt es nur eine Toleranzgrenze bis zur Bestrafung auch "ohne Unfall."


Lord001 
Fragesteller
 15.08.2015, 16:11

„Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren und 1,5 Promille haben und die Polizei Sie anhält, dürfen Sie ungestraft weiterfahren“, so Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Realisti  15.08.2015, 16:17
@Lord001

Ja, das stimmt, solange nichts passiert ist. Die Polizei läßt dich weiterfahren, solange du nicht vom Fahrrad fällst.

Wehe aber, du bist schuldig oder unschuldig in einen Unfall verwickelt. Hier trennen sich Strafrecht und Zivilrecht bzw. Versicherungsrecht.

Lord001 
Fragesteller
 15.08.2015, 16:27
@Realisti

deswegen habe ich ja auch in meiner frage geschrieben "solange man sicher fährt"

Wenn ich einen Unfall baue ist es klar meine Schuld und ich werde zur Rechenschaft gezogen

Realisti  15.08.2015, 17:38
@Lord001

Du bekommst auch eine Teilschuld, wenn der andere komplett Schuld ist.

Generell würde ich dir abraten , angetrunken ein Fahrrad zu bewegen. Du bist beeinträchtigt, du schätzt den Verkehr anders ein, du kannst nicht so schnell reagieren wie gewöhnlich, du hast keine Knautschzone. du riskierst also viel, egal, was erlaubt ist oder nicht, zumal jeder anders auf Alk reagiert und entsprechend anders fährt.

auf dem fahrad darf man 1,5 haben und im auto 0,5 die regel mit der 0,0 grenze unter 21 ist nur dann relevant beim radfahren wenn du schon einen führerschein hast

Lord001 
Fragesteller
 15.08.2015, 16:10

habe ich dummerweise auch...