Alkoholisiert Fahrradfahren unter 21?

8 Antworten

Falls du das spezielle Alkoholverbot für Fahranfänger meinst (siehe Zitat) - das gilt nur für Führer von Kraftfahrzeugen, also nicht für Fahrradfahrer.

Dazu aus dem StVG:

§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Daneben gelten aber selbstverständlich noch die beiden Strafgesetze des StGB, nach denen der Führer eines jeden Fahrzeuges (also auch eines Fahrrades) verfolgt und bestraft werden kann, nämlich

§ 315 c ("Gefährdung des Straßenverkehrs") und § 316 ("Trunkenheit im Verkehr").

Das kann man so Pauschal nicht sagen.

Allgemein gilt in Deutschland die 0,5 Promille Grenze, das allerdings für Führer eines KFZ.

Für Radfahrer wird es rechtlich gesehen aber erst ernst wenn man 1,6 Promille erreicht. Natürlich ist es niemals ratsam unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen.

Das was Du meinst ist im § 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen geregelt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Aber auch das betrifft wieder nur Kraftfahrzeugführer, also keine Radfahrer...

Natürlich. Man könnte ja unter Alkoholeinfluss einen Menschen überfahren, oder mit dem Fahrrad gegen ein Auto fahren und Sachbeschädigung verursachen. Oder man könnte unter Alkoholeinfluss auch auf offener Straße fahren, einen Unfall verursachen, oder man kann von einem Auto überfahren werden. Ich hab selbst mal erlebt, dass einer so besoffen war, dass er auf gar keinen mehr reagiert hatte, einfach durch die Menschenmenge durchgelaufen ist und hatte die ganze Zeit auf dem Boden gestarrt. Und sein Blick, wie ein Zombie. Er wusste nicht wo er war, und lief einfach ohne zu gucken weiterhin geradewegs auf die Straße zu, wo gerade ein Auto kam. Er hatte das gar nicht realisiert. Er lief einfach weiter, als ob nichts gewesen wäre, ohne Pause. Immer weiter gerade aus. Der Autofahrer hatte zum Glück gestoppt. Wäre er zu spät gestoppt, wäre der alkoholisierte Mann überfahren worden. Und dass kann auch mit dem Fahrrad passieren.

Nein denn diese Grenze bezieht sich nur auf "Kraftfahrzeuge"

Solange du auf dem Fahrrad nicht die 1,6 Promille (ab da sagen die Gerichte ist definitiv Schluss. Auch wenn es kein Gesetz gibt über diese Grenze) übersteigst, bzw nur leicht angetrunken bist, ist das kein Problem.

Du musst natürlich noch im Stande sein das Fahrrad sicher zu lenken.

Baust du aber unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad einen Unfall, bist du genau so wie mit dem Auto schlecht dran.

Auch über 21 darf man nicht alkoholisiert mit dem Rad unterwegs sein.

Macht man das trotzdem und wird erwischt, dann könnten auch alle Führerscheine weg sein und schlimmstenfalls eine MPU fällig werden.