Mehrere Alkoholtests bei knappen Ergebnis legal?

9 Antworten

erlaubt sind bis 1,6.

das ! ist nun Unsinn ......

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/alkohol-fahrrad/?gclid=EAIaIQobChMI5YrgqM_06wIVSM3tCh2nCAf4EAAYASAAEgJVCvD_BwE

Fahrtüchtigkeit bei Fahrradfahrern: relativ oder absolut?

Beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss tauchen oft die Begriffe relative oder absolute Fahruntüchtigkeit auf. Mit einem Alkoholpegel von 1,6 Promille gilt jeder Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Unterhalb dieser Grenze müssen noch weitere Umstände, etwa das Fahren von Schlangenlinien, hinzukommen. Man spricht dann von relativer Fahruntüchtigkeit.

Allerdings ist auch die relative Fahruntüchtigkeit in punkto Verkehrssicherheit nicht zu unterschätzen. Bereits ab verhältnismäßig niedrigen 0,3 Promille schätzen Radfahrer Entfernung und Geschwindigkeit falsch ein.

https://www.massvoll-geniessen.de/freizeit/fahrrad-ebike-e-scooter

Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren. Dabei ist es völlig egal, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht.

Es ist rechtmäßig und auch üblich, da offenbar der Verdacht einer Straftat (=Fahren mit über 1,6 Promille) bestand.

Der Atemalkoholtest war zwar knapp drunter, aber halt nur extrem knapp und gewisse Abweichungen sind bei diesen Tests bekannt. Wenn die Polizisten dann auch noch Zweifel an Deiner Eignung zur Teilnahme am Verkehr haben, z.B. wg. Auffälligkeiten, die Dir womöglich entgangen sind, ist ein üblicherweise im Revier durchgeführter Bluttest dann nicht nur üblich, sondern auch völlig legitim!

Und dafür ist übrigens auch schon seit über drei Jahren kein richterlicher Beschluss mehr zwingend notwendig!

Infos sh.:

https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richtervorbehalt-bei-der-blutprobe-wurde-gesetzlich-aufgehoben_206_424102.html

Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und alkoholisiert.

Nicht schön.

Dann wurde ich von der Polizei angehalten und musste pusten, wo 1.59 rauskam,

So nah am Limit der absoluten Fahruntüchtigkeit, kann man da nochmal genauer nachsehen.

erlaubt sind bis 1,6.

Eben, aber das Ergebnis ist sehr knapp.

als ich weiterfahren wollte, wurde ich auf den Boden geschmissen und mir wurden handschellen angelegt.

Du wolltest losfahren? Aber das ist blöd, wenn die Polizei da was dagegen hat. Du bleibst so lange, bis man Dir gestattet, weiter zu fahren.

Bei dem zweiten Test war das ergebnis 1.58.

Kann auch sein. Daraus lässt sich eine Tendenz schließen, welche bei Dir fallend ausfällt.

Die Polizei war sichtlich genervt

Klar, wenn du erst blöd machst und abhauen willst..... kann schon nerven.

und wollte mich aufs Revier für einen Bluttest nehmen,

Nunja, wer blöd macht geht mit.

nun ist die Frage ob das überhaupt rechtmäßig ist.

Deine Reaktion zusammen mit dem sehr knappen Ergebnis und je nach Fahrweise lässt auch eine relative Fahruntüchtigkeit begründen.

Absolut fahruntüchtig ist man bei 1,6, relativ fahruntüchtig bereits viel früher, wenn Ausfallerscheinungen oder Verhaltensauffälligkeiten dazu kommen.

Und nein, man hat nicht einen Versuch frei und dann Pech. Um einen Straftäter zu überführen, hat man so viele Versuche, wie dazu notwendig sind.

Auch meinen Wunsch einen schluck wasser zu trinken weil ich extrem durst hatte, wurde mir verwehrt.

Die Polizei ist kein Kiosk. Meinst Du, man hat auch noch einen Bauchladen dabei? Darfs vielleicht noch einen Fleischkäsebrötchen sein? Oder ein Stück Torte?

Besorg Du Dir Dein Zeugs wo anders.

meine fahrweise war nicht auffällig,

sagst Du.... aber das sagen viele..... es fällt einem nicht selbst auf, dass man Schlangenlinien fährt, weil sonst würde man sie ja nicht fahren.

ich wurde schlicht und ergreifend nontrolliert weil ich ein Jugendlicher bin der da gut ins raster fällt.

Nimmst Du mal an. Und so ganz Unrecht hatte man ja wohl auch nicht, weil Du deutlichst einen an der Lampe hattest.

Ich hatte eigenes Wasser mit, aber das durfte ich nicht trinken.

Ja klar, darfst Du erst nach einem Bluttest, weil das das Ergebnis verfälscht.

Nein habe ich nicht, die wollten mich ja mit aufs revier nehmen was ich zum glück verhindern konnte indem ich am ende so getan habe als wäre ich einsichtig.

Also, warum nicht gleich. Dann wäre das ohne genervte Pozelanten abgegangen und zudem auch ohne Handschließen, was viel einfacher und besser für Dich selbst gewesen wäre.

In meinen Augen haben die wie auch viele andere Kollegen ein Problem im Umgang mit Macht.

Nein, ein Problem damit, jemanden fahruntüchtig fahren zu lassen. Wenn dann was passiert, ist die Polizei schuld und die bekommen sowas von den Rost runtergemacht. Da wird alles gemacht, um das zu vermeiden.

Stellt Dir vor, man lässt Dich fahren und Du bügelst 10 Minuten Später einen behindeten Fußgänger um, der mit dem Kopf aufs Pflaster schlägt und verstirbt.....

https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-liess-Betrunkenen-fahren-zwei-Tote-article21988051.html

Und genau aus dem Grund, zu meiner aktiven Zeit wärst Du garantiert mit gegangen und eine Blutprobe wäre durchgeführt worden, Dein renitentes und uneinsichtiges Verhalten in der Kontrolle incl. einer notwendigen Zwangsmaßnahmen einer Ausübung unmittelbaren Zwanges durch einfacher Körperliche Gewalt und einer Fesselung hätte ich hierbei genau beschrieben und das hätte locker gereicht, Dir auch so heim zu leuchten.

Zudem hätte ich Dir die Weiterfahrt untersagt, das Rad sichergstellt und da Du jugendlich bist, holen Dich Deine Elterrn von der Wache ab, wo Du sitzen geblieben wärst, bis diese erscheinen.

Zudem hätte ich eine Meldung an das Jugendamt zur Kenntnis und an die Führerscheinstelle auch zur Kenntnis verfasst.

Ich weiß nicht, wie die beiden Beamte auf die Idee kamen, genau das nicht ganz genau so zu handhaben.

Du hattest Glück, an zwei so dermaßen nachlässig arbeitende Polizisten zu geraten. Bei mir wärs etwas anders augegangen. Keinesfalls wäre ich auch nur das geringste Risiko eingegangen, dass Durch eine Weiterfahrt jemand zu schaden kommen könnte.

Aber... ich bin seit 3 Jahren pensioniert.... was solls denn auch.....

Du hast dich ohne Erlaubnis aus der Kontrolle entfernt??!! Da brauchst du dich nicht wundern! Die 1,6 Promille sind schon lange nicht mehr aktuell und mit Ausfallerscheinungen bist du eh schon vorher fällig.

Die Polizei kann dir Wasser geben, aber bei einem kurzzeitigen Aufenthalt ist sie nicht für dein leibliches Wohl verantwortlich.

die Polizeiliche Maßnahme war noch nicht beendet, du wolltest verschwinden, und wunderst dich über das Vorgehen der Beamten??

Atemalkoholtests sind nun mal nicht gerichtsfest - du gehst mit auf die Wache zur Blutprobe.

durch 2 3 Atemalkoholtests kann man die Tendenz feststellen, steigend; oder eben fallend; denen brauchst nicht zustimmen, das machst freiwillig. stimmst dem nicht zu, geht´s gleich auf die Wache

Kontrolle, das wird deine auffällige Fahrweise gewesen sein; schlechte Karten

nurAMnerven  19.09.2020, 09:05

Wenn sie im Recht sind, hätten sie ihn ja mitgenommen :)

peterobm  19.09.2020, 09:07
@nurAMnerven

darüber wurde wohlweislich geschwiegen, in der Höhe geht der mit

nurAMnerven  19.09.2020, 10:36
@peterobm

wenn es keine Blutentnahme gab, hatten sie halt kein recht. sonst hätten sie ja den arzt antanzen lassen. haben sie aber nicht, weil sie schlecht einem richter sagen können "der hatte 1,58" wenn du verstehst. der hätte sich sicherlich auch sehr gefreut :) man darf nicht leute nach belieben weg sperren und schon gar nicht eine nadel in den arm stechen. ja gott sei dank.. nach den nachrichten aus der polizei NRW, ist das auch gut so