Ist es erlaubt 5 Hennen +1 Hahn in einem Wohngebiet zu halten?

12 Antworten

Ich kann deine Nachbarin nur zu gut verstehen wenn sie sich über das Krähen beschwert. Habe (leider) auch eine Nachbarsfamilie die, neben 2 Dauerkläffenden Tibet-Terriern, sich jetzt auch noch Hühner und 2 Hähne zugelegt haben. Und die Viehcher, obwohl die Nachbarn ein sehr großes Grundstück haben, wurden in einem Stall direkt neben meinem Schlafzimmerfenster untergebracht. Die Mitbewohnerin in unserm Haus und ich haben mehrfach die Nachbarn angesprochen, leider erfolglos. Also kam nach mehreren Beschwerden beim Ordungsamt dann gütigerweise doch mal ein Schiedsmann vorbei. Jetzt sind die Viehcher weg und wir können Sonn- und Feiertags endlich wieder ausschlafen und werden nicht mehr schon morgens um 4 vom Hahn-Krähen geweckt.  Diese Tiere -egal ob Hund oder Hahn- machen Lärm, und das ist eine rücksichtslose Belästigung die man nicht hinnehmen muss. Und um eine halbwegs intakte Nachbarschaft pflegen zu können sollte man das einfach sein lassen, sich solch Getier anzuschaffen. Dann "klappt's auch mit dem Nachbarn...."

Das regelt der Flächennutzungs- oder evtl. der Bebauungsplan des Gebietes, wo das Grundstück liegt. Frag im Bauamt deiner Gemeinde nach, wie das dort geregelt ist.

Ich habe da ein altes Gerichtsurteil was Dir vielleicht weiterhelfen kann gefunden:

*Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21.01.2002.

Auf einem Grundstück in Wesel wurden mehrere Hennen und vier Hähne gehalten. Auf Grund von Nachbarbeschwerden war dem Eigentümer daraufhin per Ordnungverfügung auferlegt worden, die Haltung auf einen Hahn zu beschränken. Dagegen erhob dieser Widerspruch und Klage, mit der Begründung, seine drei Söhne benötigten für ihre unterschiedlichen Hühnerstämme je einen Zuchthahn sowie einen "Reservehahn". Landrat, Verwaltungsgericht (VG) und OVG wiesen Widerspruch und Klage jedoch zurück, da die Störung der Wohnruhe den üblichen Rahmen übersteige. Az.: 10 E 434/01*

Weitere Infos findest Du hier: http://www.huehner-info.de/index.html

Viel Erfolg

Ja, in deinem Garten kannst du ruhig Hühner haben, aber sie dürfen nicht zu laut sein.

Wenn Hühnerhaltung erlaubt ist (kann generell verboten sein), dann darfst Du auch einen Hahn halten. Und wenn die Hühnerhaltung bei Dir verboten wäre, hätte Dir das ganz sicher Dein Vetamt schon bei der Anmeldung gesagt, dann hättest Du die Tiere gar nicht melden können.

Du solltest allerdings darauf achten, daß Dein Stall, am besten auch der Kaltscharraum tiergerecht isoliert ist (sowieso, auch des Winters wegen), und die Hühner nicht zur Unzeit nach draußen lassen. Zu normalen Tageszeiten sollte es keine Probleme geben - werden ja nicht gleich all Deine Nachbarn Veganer sein ;-) - normale Leute kann man meist auch mit Eiern "beruhigen", die meisten freuen sich, wenn sie ihre Lebensmittel nicht beim Discounter holen müssen.