Kann man Privateigentum in einem Wohngebiet gewerblich nutzen?

5 Antworten

Es stellt sich einfach die Frage, ob es ein generelles Wohngebiet ist, welches im flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan auch so ausgewiesen sein müsste dann, oder ob es sich um ein sogenanntes Mischgebiet handelt.

Viele sagen beispielsweise: das ist ein Wohngebiet, nur weil halt überwiegend gewohnt wird. So wird man in einem Dorf selten ein reines Wohngebiet vorfinden, es handelt sich um den dörflichen Charakter, welcher dann auch "stille" Gewerbe zulässt. Tipp von mir: einfach am Montag zur Gemeinde-/Stadtverwaltung gehen und nachfragen, bevor du dir hier Pro und Contra durchlesen musst und doch nicht schlauer wirst. Im übrigen gibt es, selbst wenn es ein Mischgebiet wäre, Vorschriften wie: genügend Parkplätze usw... dazu kämen innerhalb des Hauses noch Vorschriften wie: genügend Toiletten, evtl. sogar getrennt nach W und M, usw.

sonnenlilly 
Fragesteller
 24.04.2010, 08:24

Das werd eich machen, vielen Dank! PArkplätze sind da, 2 Toiletten auch... Eigentlich wird hier nur gewohnt, um die Ecke ist ne schule und ein Reiterverein. ICh hoffe, dass das alles geht, denn das ist wirklich ein klasse Objekt

Kommt immer drauf an, was für ein Gewerbe es ist. Aber bei den Tätigkeiten wie Du sie erwähnst, dürfte es keone Probleme geben.

Frage aber zur Sicherheit mal beim Ordnungsamt Deine Stadt/Gemeindeverwaltung an.

sonnenlilly 
Fragesteller
 24.04.2010, 07:18

Vielen dank! Ist das denn generell erlaubt oder verboten? entscheidet letztendlich das Ordnungamt?

setus  24.04.2010, 07:28
@sonnenlilly

Ja, aber das ist in jedem Bundesland verschieden. Hier in Ba-Wü ist es jedenfalls so.

Im Prinzip ist es für Gewerbe wie Du sie nennst, generell erlaubt.

Die Frage der Nutzungsänderung von Wohn- in Gewerberaum musst Du auf kommunaler Ebene klären.

Da kann eienrseits eine Wohnungsknappheit dagegenstehen oder/und andererseits in einem reinen Wohngebiet eine mögliche Lärmbelästigung.

Nun wird der/die Eine oder Andere hinweisen, dass es Kinder sind und Lärm von Kindern erlaubt ist.

Ist richtig, aber nicht dann, wenn jemand in einem Wohngebiet ohne behördliche Erlaubnis einen Lärmquelle schafft.

On in den Fall eine gewerbliche Nutzung machbar ist, musst bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen, denn es kann durchaus sein, das in diesem Bebauungsgebiet eine gewerbiche Nutzung untersagt ist. Dafür spricht beispielsweise das Vorhandensein einer 3er-Zone, also verkehrsberuhigter Bereich. Falls keine gewerbliche Nutzung erlaubt ist, könnte man diese dann auch beantragen, wobei dann sicherlich eine möglichkeit dafür besteht wenn der Gemeinderat zustimmt und es ein nichtstörendes Gewerbe sit - in dem Fall ja sogar der Kinderbetreuung dient.

Sind denn die Miteigentümer damit einverstanden. Bevor dies in der Gemeinde geregelt wird/ist, sollten mal die Miteigentümer gefragt werden.

sonnenlilly 
Fragesteller
 24.04.2010, 08:21

JA, auf jeden Fall, wir wollen dasO´Projekt gemeinsam machen und gemeinsam kaufen!