Mietminderung wegen einem Hund?

1 Antwort

In Deutschland  gilt die Anleinpflicht im öffentlichen  Raum.  Ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus  ist ein öffentlicher  Raum. Ermahne den Besitzer  eindringlich,  sich an die gesetzliche  Anleinpflicht  zu halten,  und sage ruhig,  dass du ansonsten Anzeige erstatten  wirst.  Fotos darfst du im öffentlichen  Raum vom nicht angeleinten  Hund zur Beweissicherung ja machen. 

Der Vermieter ist ebenfalls verpflichtet,  den Hundebesitzer  zur Rede zu stellen. 

Wie in beschreibung bereits beschrieben weiss ich dass auch alles. Aber das Ordungsamt hier sagt rechtlich darf er das da sein Hund unter 30 cm ist. Ich habe ALLES versucht.

Meine Frage ist : Darf ich Mietminderung androhen wenn das eigene leben durch einen Nachbarshund eingeschränkt wird?

Vielen Dank

Liebe Grüsse

@Caskaya84

Mietminderung geht dann nur noch,  wenn der Mieter gegen die Hausordnung  verstößt und der Vermieter ihn gewähren lässt. Im gesetzlichen  Rahmen scheint es ja zu sein.