Ist es eine Beleidigung, jemanden "Tierquäler" zu nennen, wenn er tatsächlich einer ist?

6 Antworten

Bei der Beleidigung geht es nicht darum was jemand ist, sondern darum ob dadurch das Rechtsgut der Ehre verletzt wird.

Wenn ich zu jemandem "Idiot" sage wird das nicht dadurch straffrei, dass dieser jemand einen geringe Bildung oder einen niedrigen IQ aufweist.

Der Begriff "Tierquäler" könnte evtl als Beleidigung gelten - habe aber jetzt auf Anhieb kein Verfahren gefunden bei dem dieser Begriff wirklich zu einer Verurteilung geführt hätte.

Was ich mir je nach Kontext auch vorstellen könnte wäre "Üble Nachrede"

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§186 stgb)

In der von dir konkret geschilderten Situation fällt das natürlich weg und auch eine Veurteilung wegen einer Beleidigung halte ich so für eigentlich ausgeschlossen.

Üble Nachrede funktioniert nur als Tatsachenbehauptungen in Bezug auf einen anderen. Die Beleidigung ist hier der einschlägige Straftatbestand. Eine Verurteilung diesbezüglich halte ich nicht für abwegig, es ist insbesondere auch § 192 StGB zu beachten.

@Haglaz

"Üble Nachrede funktioniert nur als Tatsachenbehauptungen in Bezug auf einen anderen"

ja, da hast du völlig recht

"Eine Verurteilung diesbezüglich halte ich nicht für abwegig"

Möglich wäre es natürlich schon. Ich habe da (zugegebnermaßen relativ kurz) ähnliche Fälle "durchforstet" und da kam es  zu keiner Verurteilung, obwohl die Beleidigung meines Erachtens nach dort sogar eindeutiger hervorging.

Ist aber natürlich letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung und die genauen Umstände sind aus der Ferne natürlich nicht zu beurteilen.

@Haglaz

Komm, nun spar den Leuten doch, §192 raussuchen zu müssen:"Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."

Das ist die berühmte "Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis".

Wenn du genau weisst das er es ist, dann ist es keine Beleidigung, sondern die Wahrheit.. Da gibt es rechtliche Folgen und zwar für den Tierquaeler

Und was steht nochmal in § 192 StGB?

Kommt darauf an. Es gibt im StGB den Paragraph "beleidigung trotz Wahrheitsbeweis". Wenn Dein Nachbar wegen Tierquälerei verurteilt ist und Du, wenn er auftaucht, das Fenster aufreißt und "Tierquäler" über die Straße brüllst, kann es sein, dass das als Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis gewertet wird, weil Du ja definitiv die Absicht hattest, diesen Menschen zu beleidigen.

Den nennt man nicht schlechthin Tierquäler, sondern meldet das umgehend dem Tierschutzverband, damit man das arme Tier aus der Haltung befreit!

Tierschutzverbände haben da keine Möglichkeiten.

Der Amtstierarzt ist hier der richtige Ansprechpartner.

Wenn man es beweisen kann wird es auch keine Beleidigung sein. Das was Du geschildert hast ist aber eher eine Annahme.

Ist das so? Wenn ich beweisen kann, dass du ein kleiner Mensch bist und dich immer so nenne, enthält die Aussage keinen ehrverletzenden Charakter? Da irrst du dich aber gewaltig, insbesondere auch mit Hinblick auf § 192 StGB.

Nein, es ist die Wahrheit

Ist irrelevant.