Eine Rechtsfrage. Ist das Beleidigung oder nicht?

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Grüße,

den Paragraph 185 = Beleidigung verwirklichst du, wenn du etwas sagst oder tust, was den anderen verletzten, also in seinem Ehrgefühl kränkt und du genau dieses Beabsichtigst. Sagst du zu jmd z.B. "boah bist du schwul" und derjenige empfindet das nicht beleidigend, dann ist der Tatbestand des §185 nicht erfüllt. Genauso würde es sich verhalten, wenn du zu einem sagst, "hey du Student" und das einfach als Tatsache hernimmst, die nicht beleidigend ist, für ihn die Bezeichnung "Student" aber eine Beleidigung darstellt. In diesem Fall fehlt dir der subjektive Tatentschluss zur Beleidigung, also keine Straftat(das ist natürlich für dich vor Gericht nicht leicht nachzuweisen, wenn es drum geht, dass du einen als "dumm" bezeichnet hast^^)

Problematisch an deiner Frage ist, dass du davon ausgehst, dass deine Behauptung eine Tatsache darstellt. Das wäre, nach den Buchstaben des Gesetztes eine Üble Nachrede, also Paragraph 186:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird [...] bestraft. In deinem Beispiel sagst du: "hey Dommie130, du bist dumm, und das ist eine Tatsache!". Sobald das auch nur mindestens eine weitere Person mitbekommen KÖNNTE(!!!) ist hier der Tatbestand erfüllt. Nette Anekdote: Ich habe eine Beschuldigtenvernehmung bei einer 16 Jährigen durchgeführt, da sie eine "Schulfreundin" als "verhurte Schlampe" bezeichnet hat. Sie sagt zu mir, dass das keine Beleidigung ist, sondern dass die andere wirklich eine Drecksschlampe sei. Also hab ich sie, da sie das jetzt vor MIR, also einer anderen Person, gesagt hat, wegen übler Nachrede angezeigt. Der Witz hierbei ist, dass das Strafmaß doppelt so hoch ist wie bei der Beleidigung:)

Zu letzt: Sagen wir, die andere Person ist nachweislich dumm, z.B. weil sie eine geistige Behinderung hat. Dann wäre ein: "hey du bist dumm" immer noch der § 192** Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis**

Der Gesetztestext hierzu lautet sinngemäß: Der Beweis der Wahrheit der Behauptung schließt eine Straftat nach § 185 nicht aus, wenn aus der Form der Behauptung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, eine Beleidigung hervorgeht.

Das heißt im Klartext: Deine Nachbarin wird wegen verbotener Prostitution vor einem Gericht rechtmäßig als schuldig befunden. Damit ist die Tatsache als solches laut Gesetz als wahr anzusehen. Wenn du jetzt zu ihr sagst "hey du Nutte fic**t eh mit jedem, der die 50 Euro gibt" dann mag das im Inhalt richtig und wahr sein, aber wird wohl dennoch als Beleidigung zählen.

In deinem Fall wäre es wohl keine Beleidigung, wenn du deinem Gegenüber sagst: "Sei mir nicht böse, aber als das Hirn verteilt wurde lagst du auch gefesselt und geknebelt im Keller."

Bei Nachfragen steh ich wie immer gerne zur Verfügung.

WasNur 
Fragesteller
 10.06.2012, 06:14

wow

danke für die sachliche, nachvollziehbare und sehr ausführliche antwort....

Ank13  10.06.2012, 06:28
@WasNur

Das ist ne üble Bleidigung!! komisch du schreibst was und machst dann gleich nen fehler hast das ganze kopiert? lol. wie du das an nem richter sagst würde ich gerne sehen und welche starfe du dann dafür bekommst.

Ank13  10.06.2012, 06:32
@Ank13

und bitte auf youtube aufnehmen und hier posten........... das dies nicht bestraft wird will ich mit eigenen augen sehen.

Dommie1306  10.06.2012, 13:00
@Ank13

Wenn es nicht verletzend gemeint war, würde ich vermutlich keine Beleidigung darin erkennen. Und eine verletzende Absicht erkenn ich eher nicht raus, wenn das ganze komisch formuliert ist. Wie auch immer, ich müsste es selbstredend aufnehmen, wenn es wirklich jemand anzeigt, dennoch wäre direkt das nächste was ich mache ein Aktenvermerk, dass der Beschuldige es nicht böse meinte...

Aber du hast trotzdem nicht unrecht.

"Sei mir nicht böse, aber als das Hirn verteilt wurde lagst du auch gefesselt und geknebelt im Keller."

Sags lieber nicht ;)

Anonimaj  23.07.2017, 15:12

1 von 4.

""hey Dommie130, du bist dumm, und das ist eine Tatsache!". Sobald das auch nur mindestens eine weitere Person mitbekommen KÖNNTE(!!!) ist hier der Tatbestand erfüllt.
"


Wenn jemand Dumm ist, und das eine Tatsache ist, sollte es maximal darauf ankommen, WIE man es sagt (allerdings ist die Strafbarkeit von Beleidigung an sich schon ein Rechtsverstoß nach EU-Menschenrecht).

Es sollte schon möglich sein jemand oder auch ÜBER jemand zu sagen, dass man ihn/sie für "schlicht" hält. Und wenn man das in einem (wenn auch geheuchelten) verständnisvollen Ton macht, und evtl. Mitleid bezeugt, sollte das legal sein. Bei denen, bei denen es nicht biologisch bedingt ist, sollte auch das erwähnen der Schuld der Eltern die Sache verbessern. Denn Fakt ist, für Bildungsmangel, Schualbschlüsse und damit auch das Lebensglück (nachweislich sind Intelligentere Menschen glücklicher, weil sie bessere Bildung und dadurch ein interessanteres Leben führen) etc. sind IMMER die Eltern Schuld.
Wenn die es zuließen dass z.B. jemand als Ladenschwengel, Bürodrohne, Polizist, im Amt, Straßenverkehrsamt, Jobcenter etc. (ver)endet, sind die Eltern faktisch As*ziale. Dann hätten die sich besser einen Hund oder Katze zugelegt, statt das Leben eines Menschen zu versauen.

Professor James Flynn sagte:
"In der Unterschicht dominiert viel eher die Vorstellung: Ich gebe dem Kind Liebe und ein Dach über dem Kopf, und der Rest kommt von allein."
Auch Polizisten gehören in einer scharfen Definition zu dieser Art "Unterschicht".

Es gibt einen Videoblogger, der hat schon viele Menschen dazu animiert ihren Eltern die Schuld zu geben, sich von ihnen zu trennen, ihnen ihre Enkel vor zu enthalten, und evtl. weit weg zu ziehen.
Ich überlege selbst so eine Seite in Deutsch zu betreiben.

Ich denke ja, darüber nach (neben einem Pranger für Polizisten/Staatsanwälte/Richter) noch einen Elternpranger online zu stellen. Wo Kinder egal welchen Alters mit Klarnamen, Wohnort, Adresse etc. über ihre Eltern berichten können.
Mögliche drohende Abschreckung könnte das Verhalten zukünftiger Eltern zum Besseren verändern.
Wie war das eigentlich, hatte der Beleidigte einer Strafverfolgung zugestimmt? Das ist schließlich KEIN Offizialdelikt!
Also wenn Ich der Beleidigte wäre, würde Ich evtl. NICHT zustimmen.
Besonders, wenn Ich merke, der Polizist ist nach meinen Maßstäben ein *********. Auch wenn Ich das Opfer wäre.
Da habe Ich Prinzipien. Und Ich bin grundsätzlich für die Abschaffung von StgB 185 (etc.), weil es ein Verstoß gegen EU-Menschenrecht ist. Wenn es mir darum ginge einem, Feind zu schaden, könnte Ich mir allerdings vorstellen dieses Gesetz als Werkzeug, als Waffe einzusetzen. Idealerweise natürlich, wenn man dem Gesetz selbst noch irgendwie im Ansehen schaden könnte, weil die Bevölkerung in dem Fall nicht dahinter steht.
Auch interessant, "Dommie130" bestätigt die Strafbarkeit es Wortes "Jude", wenn der so Bezeichnete das als Beleidigung betrachtet. Ich habe aber Zweifel, dass sich irgendein Deutsches Gericht trauen würde dass als Beleigung zu verurteilen ;-) .
Da gäbe es zu Recht vom Zentralrat der Juden und International Schelte...

Und wenn Ich über die "verh*rte Schl*mpe" (wieso geht bei Dommie130 alles offen durch?!? Zweierlei Filterliste?) Beweise habe, Und Ich sage/schreibe, dass sie "promiskuitiv" ist, so ist das ein Fakt.
185 und Co. sind ja schon ein Verstoß gegen EU-Menschenrechte ( http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf ), aber 192 ist noch viel dreister. Und wenn man an dem Paragraph ansetzt, um das BRD (BRegimeD) im internationalen Ansehen zu schädigen.
Ich arbeite daran. Und wenn man einmal Wirbel um StGB 192 erzeugt hat, kann man die Strafbarkeit von StGB 185 etc. in Frage stellen.
Die Grünen haben einmal die Abschaffung von StGB 185 "Beleidigung" gefordert...

Ach ja, Ich habe auch noch eine "nette Anekdote".
Siehe die Episode "Lasst und Schl*mpen spielen" der Serie South Park. Hauptfigur ist Paris Hilton. Diese läuft ziemlich verlottert rum, Ein Auge hängt etwas runter, bei der Eröffnung einer Filialie ihrer Modekette "D*mme verzogene H*re" ("Stupid Spoiled Wh*re") hustet Sie "Flüssigkeit von der Orgie zuvor"...

Also entweder sind sich die Macher nicht des Risiko bewusst dass in Deutschland zu senden (Programmverantwortlicher von CC in Deutschland, aber auch die Synchronsprecher privat machen sich doch strafbar...), oder sie wissen ganz genau, dass sich kein US-Promi traut im Ausland Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstatten.
Das wäre für die US-Bürger so, als würde ein US-Promi jemand in China, Russland, der Türkei etc. wegen Beleidigung in die Fänge der dortigen Justiz bringen. Ganz schlechte PR.
Und evtl. ist die US-Meinungsfreiheit auch für sie selbst so selbstverständlich, dass sie nie auf die Idee kämen so etwas in einem anderen Regime zur Anzeige zu bringen...

In der Fortsetzung gehe Ich in 3 Teilen Allgemein auf die Thematik ein.

Anonimaj  23.07.2017, 15:17
@Anonimaj

2 von 4.

So, und jetzt das Allgemeine zur Strafbarkeit der Beleidigung:

Was für ein *********** Charakter, wenn Menschen hinter StGB 185 bis 189 + 192 (und 90, 90a, 90b, 166...) stehen.
So wie die, die im Sportpalast jubelten...

Um das gleich mal klar zu stellen, diese Gesetze verstoßen ohne dass das zu diskutieren wäre (!) gegen die EU-Menschenrechte:
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf

Zitat:
Was die Beleidigungsdelikte im Gesamtumfang der Fälle zum Strafrecht ausmacht, sind erstaunliche 20% im
Jahre 2005. Daran kann man wahrlich gut erkennen, wie sehr deutsche Staatsjuristen an ihren
"Beleidigungsdelikten hängen.
Die Stellungnahme des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu den Strafgesetzen
einiger Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete übrigens:
"Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen
angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen
nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäusserung.".
Deutschland fällt nicht nur wegen der Pflege solcher Gesetzgebung auf, sondern durch den Exzess, den es auf
der Grundlage solcher Paragraphen treibt. Der 'infantile Ehrenkult', der dahintersteckt, ist symptomatisch für
zurück gebliebene unreife Staatsdiener.


Jeder Polizist der nicht für die Abschaffung von StGB 185-189+192 (und 166, 90, 90a, 90b...) ist, ist also faktisch ein "zurück gebliebener unreifer Staatsdiener". Aber evtl. Mitlesende, "tröstet" euch, es trifft genau so Richter, Staatsanwälte...

Wer das "diskutieren" will, steht auf dem gleichen Niveau wie China. Die sagen auch dass sie ihre eigenen Menschenrechte haben. Da ist das Bundesregime Deutschland (BRD) auf dem gleichen Niveau wie China...
Menschenrechte sind nicht zu "diskutieren"!
Seht rüber nach England, wenn Ich da auf der Straße vor 100 Menschen einen Polizist beleidige, und die Zuschauer lachen ehrverletzungsverschärfend darüber, dann kann man mir NICHTS.
Wenn Ich aus einem Gericht komme, und in die Kameras der BBC-Abendnachrichten vor potenziell zig Mio Zuschauern den Richter und Staatsanwalt übelst ehrverletzend beleidige, ja sogar Aktivitäten mit Tieren unterstelle etc., so ist auch das NICHT illegal.
Stellt auch keine "Verleumdung" dar, weil die "Aktivitäten" dafür halbwegs glaubhaft sein müssten. Wenn es offensichtlich nur der Beleidigung dient, ist es legal...
Die Engländer lachten über die Strafverfolgung Jan Böhmermanns, und haben extra provokant einen Wettbewerb zur Beleidigung Erdogans veranstaltet.

Es würde schon ausreichen "so jemand", besonders in Exekutive oder Judikative der das macht, im Ausland wie den USA, England etc. im Internet zu nennen, um diesen schlecht zu machen.

Würde man mich in ein MRT schieben, man sähe wohl den Ekel im Live-Tomogramm aufleuchten, wenn Ich auf solche Menschen treffe, Kommentare von diesen lese....
Genau die Gleiche selbstverständliche Akzeptanz der Gesetzeslage wie im Dritten Reich.

Ganz besonders charakterlich verkommen ist es, wenn eine Anzeige aus einer staatlich zwangsweise durchgeführten Vernehmung heraus geschieht (charakterlich verkommenes Polizistenge****s formuliert auch "Polizeiliche Vorladungen gerne so als wäre es Pflicht zu erscheinen) heraus geschieht.
Sich der vernehmende Profi im Staatsauftrag selbst als Empfänger einer Information sieht, die das Ansehen einer weiteren Person in der Öffentlichkeit schädigen kann. Der Gedanke (es ist trotzdem illegitim, verstößt gegen EU-Menschenrecht) dahinter ist ja auch, dass diese Aussage die Runde machen könnte, und dass es die Person selbst erfährt (erst dann kann eine Ehrverletzung eintreten). Soll das heißen, dass die Gefahr bestünde, der Polizist könne es weiter erzählen?!?

Anonimaj  23.07.2017, 15:17
@Anonimaj

3 von 4.

Der verkommene Staat geht ja sogar so weit, Menschen für Beleidigungen zu bestrafen die sie gegenüber keiner anderen Person tätigen.
Nur für sich selbst auf einem Video.
Z.B. wenn es im Rahmen einer Haussuchung gefunden würde.
Ein schönes Beispiel, wo es nicht mal um echte Beleidigung geht, sondern die Justiz versuchte die Strafe über so viele Kleinigkeiten wie möglich zu erhöhen ist der Fall des Kannibalen von Rotenburg.
Da Kannibalismus in Deutschland NICHT strafbar ist, wäre maximal "Tötung auf Verlangen" möglich gewesen. Das hat den Freislers und Weyershagens aber nicht gereicht, da griffen sie nach jedem Strohhalm. Auch "Störung der Totenruhe" greift rechtlich erst NACHDEM die Leiche offiziell in Obhut eines Offiziellen war. Leichenbestatter, Notarzt etc..
Solange es noch keiner von denen wusste/weiß, ist es nicht illegal einen Toten zu zerlegen und zu essen.
Der Kannibale hatte den Toten im Video beim Zerlegen als "Fleisch" bezeichnet, und das wertete das Gericht als "Beleidigung" (Ich nehme an nach 189), weil er den Toten damit als Tier bezeichnete. Wie jämmerlich, über den Prozess gibt es ein ganzes Buch eines Juristen indem er sehr kritisch über dieses skandalöse Urteil vorgeht. Zumal der Tote selbst mit der Bezeichnung als "Fleisch" mehr als nur einverstanden war, es war klar dass er das GUT fand.
Ach ja, ICH werde auf meiner proaktiven Suizidwebseite auch aus Gründen der Provokation auch Kannibalen/"Fleisch" ein Forum geben. Dort können sie sich suchen und verabreden. Dazu gibt es noch juristische Tipps, wie z.B. dass das "Fleisch" sich selbst umbringen sollte (mir ist klar, dass der Reiz bei diesen Leuten im ritualisierten töten und getötet werden liegt, aber auch der Rat ist schon öffentliche Provokation), damit es möglichst nicht rechtlich angreifbar ist. Der Suizident verabredete mit dem Kannibalen einen Tag und Zeit an dem dieser vorbei kommt, zu der der Suizident schon tot ist. Und nein, es ist auch nicht illegal so etwas nicht zu melden. Auch Ich als Betreiber einer Suizidwebseite bin NICHT verpflichtet Suizidankündigungen oder sichtbare Verabredung mehrer Personen zum Suizid zu melden. Bin auch nicht verpflichtet der Polizei zu helfen, wenn diese mit der Drohbehauptung "Gefahr im Verzug" (gilt nicht bei Selbstgefährdung) anruft oder vor der Türe steht.
Es gibt Präzedenzfälle wie den der beiden Telekommitarbeiter, die sich zu Recht weigerten aus einer IP Name und Adresse zu machen, und am nächsten Tag war der Mann tot.
Wenn die vor der Türe stehen oder anrufen lache Ich, und schlage die Tür zu oder lege auf. Ist der Fuß dazwischen, habe Ich (wirklich) das Recht sie feste zuzuschlagen.

Da fällt mir noch der Prozess gegen ein SM-Paar wegen wechselseitiger freiwilliger Körperverletzung ein.
Keiner von den Beiden hatte den Anderen angezeigt.
Das war damals in den Medien, und Ich glaube die wurden sogar verurteilt.
Also Ich hätte danach den Wunsch gehabt Staatsanwalt und Richter.....

Fakt ist, die Staatsgewalt in Form des Vernehmenden kann eine Beleidigung einer anderen Person ignorieren, und es hätte sicher auch keine persönlichen Folgen. Was ganz klar einen miesen Charakter offenbart.
Wenn Ich der Beleidigte wäre, würde Ich keine Zustimmung zur Strafverfolgung
So wie Menschen im Dritten Reich die ohne Not ihre Nachbarn anschwärzten.
Genau so wie der KZ-Aufseher der auf dem Hof lachend jemand in den Kopf schießt...
Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."

Das dürfte auch auf die Polizei zutreffen.

Würde es die Todesstrafe geben, heutige Deutsche Staatsanwälte und Anwälte würden sie fordern, und Richter würden sie verhängen...

Und Dr. Brosa sagte:
"Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle".
Das darf man sogar ungestraft auf dem Auto haben (Dr. Brosa wurde freigesprochen, ist so legal wie "Soldaten sind Mörder"), und damit rumfahren. Man darf es nur nicht "ostentativ" einem Polizisten zeigen. So wie man für "ACAB" nicht belangt werden kann, aber der Typ der mit einer Tasche vor Polizisten auf einer Demo umhertanzte schon. Zur Sicherheit sollte man es auch vermeiden damit vor einer Wache/Kripo zu parken. Aber ansonsten ist da NICHTS zu machen.
Ich habe es noch mal gegooglet, mit dem Spruch findet man sogar Vorlagen zum Ausdruck für Din-A4-Ausdrucke für hinter die Autoscheibe, Beispielfoto auf einem Auto etc..

Anonimaj  23.07.2017, 15:17
@Anonimaj

4 von 4.

Es ist einfach traurig zu sehen wie Menschen wegen ihrer asozialen Eltern (ist das eine Beleidigung? Nein, es ist eine zu große Gruppe [in meiner Definition könnten es auch 80%+ der Bevölkerung Deutschlands sein], und dazu noch ein Fakt) die nicht alles dafür tun dass das Kind ein Einserabitur und guten Charakter bekommt in einem miesen Leben landen, wo eine Untergruppe dann den Frust über die miese Arbeit die sie nur fürs Geld machen an Anderen auslässt. Erhöhung der eigenen Person und des miesen eigenen Lebens, durch den Versuch Andere unter sich zu stellen.
Oder stimmt es etwa nicht, dass diese Menschen ihre miese Arbeit aufgeben würden, wenn sie z.B. 50Mio im Lotto gewinnen, oder auch nur 1Mio in einer Quizshow?
Auch der Beamte mit evtl. 6500 Euro im Monat (A4, A15, A16, oder schon B...) würde hinschmeißen.
Der Uni-Physiker mit evtl. 2500 würde hingegen mit höherer Wahrscheinlichkeit weitermachen. Auch als kleiner Angestellter unter einem Professor. Einfach weil er es aus Erfüllung, Spaß, Freude etc. macht.
Polizisten machen das NIE aus solchen Gründen.
Und auch bei Staatsanwälten und Richtern ist es fraglich ob sie weiter machen.
Zugegeben, die haben ja studiert, und evtl. hängen sie ja zumindest auf eine machtgeile Art an ihrer Arbeit.
So wie ein Henker dem es Spaß gemacht hat Köpfe abzuschlagen.
Die Casterin Gisela Marx, die eigentlich einen Mann für eine "Gerichtsshow" suchte, castete 192 Männer, die sie ALLE als "wirkliche Katastrophe und grauenvolle, stupide, dumme, rechthaberische eitle Männer" bezeichnete. Alice Schwartzer empfahl ihr Barbara Salesch, weil sie die schon im Gericht erlebt hatte.
Man kann festhalten, im Grunde ist JEDER Ausbildungsberuf etwas dass NUR fürs Geld gemacht wird, das hat was "prostitutives". Allerdings soll es Prostituierte geben, denen es wirklich Spaß macht (warum auch immer), aber NIEMANDEM macht es Spaß im Supermarkt zu arbeiten. Nicht mal der Filialleiter.
Denn auch dessen Posten ist nur einer für die Versager im BWL-Studium... Lidl sucht(e) über viele Monate mit Banner am Zaun Filialleiter, weil das keiner machen will. Und man natürlich keine einfachen Ladenschwengel (Kassierer/Regalauffüller) dafür will.
BWLer nehmen diese Posten bei Lidl, Rewe, Bauhaus und Co. erst an, wenn sie keine andere BESSERE Stelle finden, und es mit dem Geld knapp wird.
Und BWL ist noch einer der wenigen Studienberufe wo Ich auch vermute dass Viele ihn aufgäben, wenn sie zu viel Geld kommen.
Maximal legen Sie das Geld noch für sich selbst an, aber das ist ja auch was Anderes.
KEIN einziger Mensch mit Einserabitur (von mir aus auch schlechtestenfalls 1,2 oder 1,5 oder unter 2...) und allen Möglichkeiten würde eine Ausbildung zum Polizisten machen.
Man stelle sich vor, die Eltern zahlen 3000 Euro für das Gymnasium pro Monat (Internat Salem...), und dann sagt das Kind, "Ich mache eine Ausbildung...".
Unvorstellbar. Wer unbedingt "auf dem Bau" arbeiten will, findewt auch einen Studienberuf. Und wer unbedingt in der Rettung arbeiten will, wird nicht Sanitäter, sondern Arzt und dann Notarzt...
Und kommt nicht mit "aber die brauchen wir doch auch" (Sanitäter, Busfahrer, Bürodrohnen, Ladenschwengel...), das ist rhetorischer Mumpitz, denn es impliziert, dass es immer genug Menschen geben SOLLTE, die keine andere Wahl haben sollten.
Ekelhaft Menschenverachtend. Lieber ein Taxifahrer mit Studium, als eine Drohne die es ohne die Eltern zu kritisieren hinnimmt...

Die in der Frage gewählte Formulierung ist wohl, noch, keine Beleidigung. Auch üble Nachrede oder gar Verleumdung kommen nicht in Betracht.

Allerdings sollte man mit Äußerungen dieser Art immer sehr vorsichtig sein, man bewegt sich dabei immer auf sehr dünnem Eis. Zumal man ein einmal gesagte Wort nicht mehr zurückholen kann.

Verhalten kannst du jederzeit für dumm halten und so bezeichnen (z.B. "meiner Ansicht nach ist es dämlich, den dicken Nachbarsjungen mit Sand zu bewerfen, du weißt doch, er schmeißt dann Steine zurück.").

Menschen nicht, zumindest nicht, ohne mit Folgen rechnen zu können. Es gibt allerdings eine Unzahl von Möglichkeiten, eine solche Ansicht auch anders mitteilen zu können, z.B. "Schlau geht anders."

Die Ansicht ob dies eine Tatsache ist, ist sehr subjektiv, denn was für dich eine Tatsache erscheint, kann für andere sich anders darstellen. Zum Beispiel: eine sehr intelligente Person mag aus der persönlichen Sicht eine durchschnittlich intelligente Person als dumm empfinden. Dennoch wird die Behauptung wahrscheinlich eine Beleidigung sein. Man kann es jedoch auch anders ausdrücken z.B. ich halte dein Verhalten für dumm oder als Frage: Bist du dumm? Dann ist es eine Meinung über ein Verhalten oder eine Frage und somit keine Beleidigung.

"Das war dumm von dir" ist keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenfeststellung der Handlung, "Du bist so dumm" könnte nach den Gesamtumständen eine Beleidigung nach § 185 StGB darstellen, wird aber mangels öffentlichem Interesse nahezu nicht verfolgt.

Üble Nachrede schon: wenn du jemanden - in welcher Form auch immer - öffentlich als dumm hinstellst, selbst, in dem du nur seine Handlungen beschreibst, kann sie oder er das strafbewehrt unterlassen verlangen.

Das wäre ein scharfes Schwert deines Bescholtenen: bei der nächsten unflätigen Chatbemerkung bekommst du ein Strafe aufgebrummt, die deine "Meinungsfreiheit" deutlich dämpft :-)

G imager761