Wenn die Polizei jede Straftat anzeigen muss, müssen sie eigentlich auch anzeigen wenn jemand der Tourette hat sie beleidigt?

7 Antworten

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Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Es wird also generell nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte, in diesem Fall der Polizist, einen Strafantrag stellt. Sollte es dazu kommen, wird das Verfahren mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt oder wenn nicht, würde der Richter einen Freispruch machen müssen. Es kommt allerdings NICHT bei allen Tourette- Patienten zu Beleidigungen, dies ist nur bei einer bestimmten Form des Tourette- Syndroms der Fall. Es wird natürlich geprüft, ob der Betroffene an dieser speziellen Form der Krankheit leidet und wenn nicht, dann hat er die Beleidigung ganz bewusst begangen, mit allen strafrechtlichen Konsequenzen für ihn.

"Er würde also nur einen gesetzlichen Betreuer bekommen": nein, auch das zumindest meinem Wissensstand nach nicht. Das Tourette- Syndrom ist nämlich gerade KEINE psychische Erkrankung sondern eine neurologische Erkrankung und beeinträchtigt die rechtliche Mündigkeit daher keinesweges.

Mfg

Die Polizei muss eben nicht jede Straftat anzeigen, sondern nur solche, die Offizialdelikte sind. Beleidigung ist kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt und wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Von da her wird so etwas nicht automatisch verfolgt. Und die Polizei ist Beleidigung gewohnt - da muss es schon heftiger hergehen, bevor sie einen entsprechenden Strafantrag stellt

Die Polizei muss nicht jede Straftat anzeigen. Vor allem nicht, wenn Beleidigungen gegen sie selber ausgesprochen werden. Manche Delikte sind Antragsdelikte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Absolute Antragsdelikt müssen ohne entsprechenden Strafantrag nicht von der Polizei aufgenommen werden.