Ist es eine Beamten-Beleidigung, Polizisten als Kind Streifenhörnchen zu nennen?

5 Antworten

Es gibt keine BEAMTENbeleidigung. Beleidigung findet immer dort statt, wo sich jemand beleidigt FÜHLT. Die Ab-/nichtAbsicht ist völlig unerheblich. Der Richter entscheidet ggf., ob hier ein berechtigter Grund vorliegt, beleidigt sein zu dürfen.

Für alles - nicht nur für obiges Beispiel - gilt Strafunmündigkeit für Kinder.

Gruß S.

@Apolon

Na, Gott sei Dank steht es da SO, wie ich gesagt haben, was?

Beleidigung ist Beleidigung. Fertig. Wer den Sachverhalt versteht, versteht auch, daß es ein Antragdelikt ist. Bei Nicht-Beamten kann den Antrag auf Strafverfolgung nur der Geschädigte stellen. Bei einem Beamten kann es auch der Dienstherr/die Behörde tun. Die Beleidigung bleibt aber eine Beleidigung - ist im Link ganz genau so nachzulesen.

Gruß S.

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern nur Beleidigung. 

Wenn ein Kind beleidigt, bleibt es straffrei. Die Eltern könnten für Missetaten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Das halte ich aber im vorliegenden Fall für unwahrscheinlich.

Die Eltern könnten für Missetaten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden.

Nö.

@AalFred2

In dem Fall vielleicht nicht, aber generell müssen die Eltern für die von ihren Kindern verursachten Schäden aufkommen. Sonst könnten sich Eltern mit terroristischer Ader ja Killer-Kinder erziehen und diese als Waffe einsetzen oder mal flux einem Nachbarn den Garten verwüsten, den sie nicht mögen.

Und mit Beleidigungen eigentlich das Gleiche. Wenn Kinder narrenfreiheit hätten, ohne dass die Eltern (die Aufsicht) Ärger bekommen, dann könnten die Kinder der Eltern statt den ganzen Frust der Eltern ablassen.

Abrichtung von Kindern. Marktlücke?

@Suboptimierer

Generell müssen Eltern genau das nicht. Eltern haften einzig und allein dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sippenhaft haben wir in diesem Land schon vor einiger Zeit abgeschafft.

@AalFred2

Gut für Eltern mit Kindern, schlecht für jemanden, den Eltern mit Kindern auf der Abschussliste haben.

In jedem Fall ein interessanter Hinweis von dir.

Aufsichtspflicht heißt also nur, dass die Eltern aufpassen müssen, dass den Kindern nichts passiert?

@Suboptimierer

Nein, Aufsichtspflicht heißt natürlich auch, dass Eltern aufpassen müssen, was ihre Kinder tun. Den 4-jährigen mit einem Hammer ins Spiegelkabinett lassen, dürfte diese verletzen. Den 7-jährigen für 10 Minuten alleine im Garten spielen lassen eher nicht, selbst wenn er in der Zeit sämtliche von Nachbars preisgekrönten Rosen ausreisst.

@AalFred2

Okey, dann hierzu noch eine letzte Frage: Wie hoch kann eine Strafe zur Verletzung der Aufsichtspflicht maximal sein? Kann sie genauso hoch sein wie die für Mord, Diebstahl und Vandalismus? In welches Verhältnis kann man sie setzen?

Ich verstehe die Gradwanderung, wann etwas Verletzung der Aufsichtspflicht ist und wann nicht zwar noch nicht, aber kann man nicht wenigstens laienhaft die Verletzung der Aufsichtspflicht damit gleichsetzen, dass Eltern für Verbrechen ihrer Kinder sühnen müssen?

@AalFred2

Sorry, wenn ich soviel frage. Ich finde es einfach erstaunlich, dass der Gesetzgeber nichts für den in meinem Beispiel betroffenen Nachbarn machen kann.

Die Eltern sagen: "Junge (oder Mädchen), wenn du gerne mal richtig Spaß haben willst, dann lass ich dich mal gerade für 10 Minuten im Garten allein. Wenn du Bock hast, dann kannst du in der Zeit so viel Schaden beim Nachbarn anrichten, wie du willst. Ärgere den mal richtig."

@Suboptimierer

Oh, offensichtlich war ich in meiner Aussage da nicht eindeutig genug. Eltern haften für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht in Höhe des Schadens den ihre Kinder aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung angerichtet haben. Sie haften also genau genommen für ihre Verfehlung und dies auch nur für den Schadensersatz. Strafrechtliche Folgen einer Verletzung der Aufsichtspflicht gibt es nicht. Dass bedeute natürlich auch keinerlei Sühne durch die Eltern.

@AalFred2

Ah, nochmals danke für die Antwort und deine Geduld und dafür, dass du meine provokativen Fragen richtig auffasst.

@Suboptimierer

Anstifungen zu Straftaten sind in Deutschland ebenfalls verboten. Zudem wird hier die Aufsichtspflicht ja ganz deutlich verletzt.

@AalFred2

Doch eine Verletzung? Ich habe extra dein Beispiel aufgegriffen: 

Den 7-jährigen für 10 Minuten alleine im Garten spielen lassen eher nicht

@Suboptimierer

Wenn ich das Kind mit so einer Ansage alleine lasse natürlich. Es wäre ebenso eine Verletzung, wenn das Kind schon bei jeder früheren Gelegenheit den Garten des Nachbarn verwüstet hätte. Bei einem normalen 7-jährigen ist es das aber nicht.

Ja, allerdings gibt es keinen Straftatbestand, der Beamtenbeleidigung lautet. Ist das Kind noch nicht strafmündig, ist es ja ohnehin irrelevant

1. Es ist eine Beleidigung

2. Wenn es ein Kind unter 14 macht, wird nciht bestraft.

3. ES zeugt von schlechter Erziehung

Unter 14 egal