Wie wäre es damit, Worte wie "Aluhut", "Schwurbler", "Covidiot" und ähnliche sprachliche Erfindungen dieser Zeit als Schimpfwörter/Beleidigungen einzustufen?

8 Antworten

Ein völlig nutzloser Duschgedanke. Die Verwendung eines Wortes in einem bestimmten Kontext kann beleidigend wirken und ebenso kann das, was du als "anerkanntes Schimpfwort" ansiehst, im passenden Kontext sogar ein Lob darstellen.

Kommunikation besteht mehr als nur aus ein paar Buchstaben.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 15:52

Warum dann nicht auch andere Beleidigungen aus allen Indexen streichen, Paragraph "Beleidigung" gar abschaffen? Würde dir das gefallen? Wenn ja, dann bin ich nur dafür! Entweder alle Beleidigungen erlauben oder alle verbieten, auch diese! Mit dem "Kontext" kann sich schon das Gericht befassen, wenn Zweifel bestehen!

SirKermit  08.02.2022, 16:14
@kujeslein

"Warum dann nicht auch ..."

Weil typisch die Inhalte und Worte sich ändern und weil es, wie schon erklärt, auf den Kontext und viele andere nonverbale Dinge geht, die sogar deutlich wichtiger sind.

"Mit dem "Kontext" kann sich schon das Gericht befassen, wenn Zweifel bestehen!"

Das tun sie doch auch.

aus https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)#Beleidigung

"Missachtung durch Meinungsäußerungen

Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist.[48] Dies ist auf vielfältige Weise denkbar, etwa durch Beschimpfen oder Zeigen des Mittelfingers.[49] Nicht ausreichend sind demgegenüber bloße Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten.[50] Ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, richtet sich im Ausgangspunkt nach einer Auslegung der verwendeten Begriffe oder Ausdrucksformen. Hierbei wird ein objektiver Maßstab angelegt: Entscheidend ist, wie eine durchschnittliche Person die Aussage auffasst.[51][52] Noch unklar ist in der Rechtswissenschaft, wie sich dieser Maßstab auf Äußerungen im Internet übertragen lässt.[53] Regelmäßig beleidigend wirkt jedoch etwa das Verwenden von Fäkalbegriffen oder Schimpfwörtern.[54] Ebenfalls als beleidigend betrachtete die Rechtsprechung beispielsweise die Bezeichnung als ausgemolkene Ziege[55], als Schandfleck und Pestbeule[54] und als Faschist[56]. Ebenfalls als Ehrverletzung sah sie das Tragen des Kürzels ACAB auf einem Kleidungsstück[57] sowie das Titulieren eines Polizisten als Bullen[58].

Ob eine Handlung beleidigend wirkt, ergibt sich jedoch nicht allein aus ihrem Inhalt. Von großer Bedeutung ist darüber hinaus der Kontext, in dem die Äußerung erfolgt.[59][60] So kann beispielsweise die Bezeichnung als Jude beleidigend wirken, wenn sie als eine rassenideologische Herabsetzung erscheint.[61] Der Begriff des Bullen stellt demgegenüber keine Beleidigung dar, wenn er nicht zur Ehrverletzung gebraucht wird.[62] Eine Aussage, die ihrem Wortsinn nach ein nicht beleidigungsfähiges Kollektiv anspricht, kann eine Einzelperson beleidigen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sich die Aussage unmittelbar gegen eine bestimmte Person richtet. Dies ist etwa der Fall, wenn sie demonstrativ gegenüber einem Vertreter des angesprochenen Kollektivs geäußert wird. So kann es zum Beispiel eine Beleidigung eines Soldaten darstellen, wenn gegenüber diesem die Behauptung aufgestellt wird, Soldaten seien Mörder.[63] Gleiches gilt für das Kürzel ACAB.[64] Gleiches gilt beispielsweise, wenn man das insgesamt nicht beleidigungsfähige jüdische Volk anspricht, sich mit seiner Aussage jedoch lediglich an jenen Teil des jüdischen Volkes wendet, der den Holocaust überlebt hat.[24] Auch die Aussage, „Bullen sind Schweine“ kann während einer Verkehrskontrolle eine Beleidigung darstellen, wenn sie sich nicht an die Polizei insgesamt, sondern gerade an die anwesenden Polizeibeamten richtet.

Ob eine Äußerung ehrverletzend ist, orientiert sich auch am Umfeld, in dem sie erfolgt. Sofern in einem Kreis bestimmte Umgangsformen, etwa ein besonders rauer Ton, üblich sind, kann sich dies auf die Abgrenzung von strafloser Kommunikation und strafbarer Beleidigung auswirken.[65] So kann beispielsweise die beleidigende Eigenschaft eines allgemein als ehrverletzend empfundenen Ausdrucks entfallen, wenn er in einer Region geäußert wird, in der der Ausdruck in vielfältiger, nicht ehrverletzender Weise genutzt wird.[66]

Auch dienstliche Äußerungen von Amtsträgern können den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Dies trifft etwa auf die Frage eines Richters in einer Verhandlung gegenüber einem Prozessbeteiligten zu, ob dieser ihn nicht verstehen will oder zu dumm sei, ihn zu verstehen.[67]

Vor 1973 betrachtete die Rechtsprechung regelmäßig sexualbezogene Angriffe als Beleidigung, auch wenn sie den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllten. Dem wurde jedoch mit der Neufassung dieser Delikte durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1973 die Grundlage entzogen, da die Anwendung des § 185 StGB die neu geschaffene Systematik der Sexualdelikte unterliefe.[68] Seitdem stellen sexualbezogene Handlungen nur dann eine Beleidigung dar, wenn ihr ein selbstständiges herabsetzendes Element innewohnt.[69][70] Seit dem 10. November 2016[71] kann eine derartige Handlung jedoch unter Umständen als Sexuelle Belästigung strafbar sein, sofern sie mit einer körperlichen Berührung einhergeht. "

Mit einer einfachen Liste kommt niemand weiter.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:32
@SirKermit

Danke! Das ist schon mal was Wert...

Na, wenn jemand schwurbelt dann will ich den auch Schwurbler nennen dürfen. Ist ja nicht so, dass es auch Leute gibt, die in einer Diskussion das Thema ständig ausweiten um von einer schlechten oder wiederlegten Argumentation zuvor abzulenken.

Mal ganz davon abgesehen, halte ich die "Beleidigung" als Straftat ohnehin für unnötig.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 15:55

Dann ist gut.

Gesetze regeln nie die Verwendung von Wörtern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:19

Direkt nicht, indirekt doch. Schreib hier irgendein indiziertes Wort, und du bist blockiert. Und das ist Gesetzen zu verdanken, an denen sich die Richtlinien von dieser Plattform orientieren. Um Beleidigungen auszuschließen.

PatrickLassan  08.02.2022, 16:25
@kujeslein

Das ist nicht irgendwelchen Gesetzen zu verdanken, sondern einzig und allein dem Betreiber dieses Forums.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:40
@PatrickLassan

Und warum sind, aus deiner Sicht, die Richtlinien auf verschiedenen Foren so ähnlich? Weil alle Betreiber ähnlich denken?

PatrickLassan  09.02.2022, 10:21
@kujeslein

Es gibt kein Gesetz, das festlegt, welche Wörter auf Foren unzulässig sind. Daher wird es daran liegen, dass Betreiber ähnlich denken.

kujeslein 
Fragesteller
 11.02.2022, 21:32
@PatrickLassan

Ok, möge es so sein...

Wenn man das Wort Aluhut als Beleidigung verwenden könnte, dann wäre es auch eine Beleidigung und als solche strafbar.

Die Strafbarkeit haftet nicht am Wort, sondern an der Verwendungsabsicht.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 19:18

Das ist schon mal gut...

Diese Worte erfüllen ja die gleiche Funktion wie Schimpfworte

Nein, das sind bildliche Umschreibungen von Personen, für die man theoretisch Schimpfworte nutzen würde, es aber der Höflichkeit wegen nicht tut.

kujeslein 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:15

Was ist an dem Wort "Covidiot", beispielweise so bildlich oder umschreibend? Ich sehe da keine besondere Genialität, sodass das Wort aus Gründen von Freiheit der Kunst erlaubt bleiben soll.

upbrunce  09.02.2022, 06:54
@kujeslein

Genial ist das nicht, bringt aber die Sache durchaus auf den Punkt.

kujeslein 
Fragesteller
 11.02.2022, 21:31
@upbrunce

Finde ich nicht... Eher im Gegenteil, meiner Meinung nach. Ohne jegliche Anhaltspunkte.