Ist "Du gehst mir auf den Sack" eine strafrechtlich relevante Beleidigung?

7 Antworten

Kommt darauf an zu wem man es sagt. Gegenüber einem Polizisten bekommt man schon allein für das "Du" ein fettes Bußgeld. Im Privatumfeld hat es keine Relevanz.

Wenn du bei Fremden anstatt dem Du ein Sie verwendet, dann ist es keine Beleidigung, sondern nur eine etwas derbe Mitteilung. Wenn eine Frau eine solche Äußerung macht, dann klingt das allerdings etwas merkwürdig und produziert im Kopf einige Fragezeichen.

nein - genau wie "halt die klappe" oder "zieh Leine" oder "Zick hier nicht so rum"

Nein, es ist keine Beleidigung jemanden zu sagen dass er einen nervt- Und das meint diese Aussage oben ja

Nein, es ist keine strafrechtliche Beleidigung.