Ist es eigentlich strafbar wenn man im Auto während der Fahrt mit dem Handy den Tacho filmt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man darf das Handy - soweit ich weiß - noch nicht einmal in der Hand halten während des Auto fahrens. Das Verbot beschränkt sich nicht nur auf das Telefonieren an sich, auch wenn sie Dich allein damit in der Hand erwischen, kannst Du bestraft werden.

Es gibt die tollsten Sachen. Letztes Mal hatte ich jemanden hinter mir, der während der Fahrt gelesen hat. Gut, es ging eher zäh voran, aber trotzdem. Der hat sich ein dickes Buch aufs Lenkrad gelegt und gelesen ... Unverantwortlich!

Unverantwortlich ja, ohne Frage - aber sowohl nach damaliger als auch nach heutiger Rechtslage nicht ausdrücklich verboten, da es sich nicht um ein elektronisches Gerät handelt ...

Du darfst den Tacho filmen, egal ob mit dem Telefon oder anders. Aber: Du darfst ein Telefon nicht bedienen während der Fahrt. Du benötigst also einen Halter, in dem das Telefon eingesteckt ist und auf den Tacho ausgerichtet ist. Bei ausgeschaltetem Motor darfst Du das Teil einschalten, dann musst Du es während der Fahrt in Ruhe lassen.

Eine Kamera ohne Telefonfunktion darfst Du während der Fahrt in der Hand halten. Damit den Tacho zu filmen dürfte Dich allerdings zu sehr ablenken, damit ist es wieder verboten.

Nur das Mobiltelefon darf nicht benutzt werden. D.h. eine normale Kamera darf man während der Fahrt auch benutzen.

Da könnte man jetzt zur Provokation das Verona-Poth-Video nachstellen, und zwar mit dem Camcorder...

Soll die Polizei doch nachweisen womit man es gefilmt hat.
Bei ihr ist das Hochkantfilmen natürlich verräterisch.

ja, das handy darf während der fahrt nicht benutzt werden !

meiner Meinung dürfte grundsätzlich auch nicht mit Freisprech telefoniert werden . Die Gefrährdung ist dadurch nicht geringer .

@glaubtmir

aber wenn man zeitung liest, sich rasiert, im seitenfach nach der sonnenbrille kramt oder sich während der fahrt einen rubbelt is die gefährdung geringer? wenn man alle gefahren ausmerzen will dann müsste man eine anschnallpflicht für die hände am lenkrad rausbringen. bloß wie schaltet man dann? is ja auch wieder eine hand vom lenkrad weg?

Hallo,

ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung!!!

Auszug aus:

"§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."

Da steht nichts davon, dass man das Handy zum Telefonieren benutzen muss, um den Tatbestand zu erfüllen.

Also: Jegliches halten eines Handys sollte man sich verkneifen, wenn man nicht Gefahr laufen will eine Ordnungswidrigkeiten- Anzeige mit 40,-€ und einen Punkt zu kassieren.

Es gibt ein Gerichtsurteil, da ist jemand wegen des Ablesens der Uhrzeit auf dem Handy und dem damit verbundenen Halten des Gerätes verurteilt worden.

Warum man nicht speziel auch das Rauchen, Rasieren, Lesen, Essen, Trinken, Radio einstellen und Filmen... verbietet liegt wohl daran, dass die Aufzählung sicher niemals vollständig sein würde.

Das Handy nimmt da eine Sonderstellung ein. Alles andere ist so lange erlaubt, wie man sein Fahrzeug sicher führen kann (Grundsatz aus §1 StVO). Sobald aber eine Schlangenlinie gefahren wird oder es gar zu einem Unfall kommt, ist auch das Verhalten aus der obigen, nicht abschließenden Aufzählung ein ordnungswidriges Verhalten.

Gruß, der Quicky

Das Autotelefon wurde ja extra zu dem Zweck eingeführt...
Kein Bestandsschutz... 0_o,

Da hat mal jemand mit DECT-Festnetztelefon irgendwie in seinem Umkreis (keine Ahnung wie das reichte) noch telefoniert, und hat wohl vor Gericht gewonnen.
Denn das Schnurlostelefon ist eben kein "Mobil- oder Autotelefon".

Ob man da was basteln könnte dass noch durchgeht?
Ein VoIP-Festnetztelefon oder gar Festnetztelefon über Fritzbox etc., dass über WLAN vom Smartphone sein Netz erhält?

Klar, Freisprecheinrichtung währe einfacher, aber wo bleibt da der Spaß die Regeln legal zu umgehen...

So wie Ich auch wärhend der Fahrt einen Camcorder zum filmen in der Hand halten darf.
Ja, auch wenn Ich live über WLAN über das liegende Smartphone auf z.B. UStream streamen könnte.

Wenn da ein Staatsanwalt meint "dass muss ja vom Smartphone" kommen, wird der aber eines besseren belehrt.
Auch wenn nicht Ich das nachweisen müsste, die Bildstabilisierung sollte jedem klar machen dass das kein Smartphone war...

Es ist ein Widerspruch. Einmal steht von Benutzung und einmal von in der Hand halten.

Wenn ich es in der Hand halte. so ist noch lange nicht gesagt, dass ich es auch benutze. Ich kann es an einen anderen Platz legen und nicht benutzen.