Darf man sich während der Fahrt in einen Wohnmobil hinten aufhalten?

8 Antworten

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Es ist verboten, sich während der Fahrt hinten im Wohnmobil aufzuhalten.

Hier ein Zitat aus dem Wohnmobilforum: Auch wenn die Fahrt noch so lang ist, dürfen sich Wohnmobil-Insassen unterwegs nicht schlafen legen. Das berichtet der ADAC in münchen in seiner Mitgliederzeitschrift «Motorwelt». Weil dies im Fall eines Zusammenstoßes oder eines scharfen Bremsmanövers lebensgefährlich sein kann, droht ein Verwarnungsgeld,. Erwachsene, die bei einer Kontrolle erwischt werden, müssen 30 Euro bezahlen. Finden die Beamten ein ungesichert schlafendes Kind vor, bedeutet das für den Fahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Es haben ja schon viele geschrieben, dass es verboten und gefährlich ist. Trotzdem sieht man es immer wieder, dass es einige machen. Man sollte sich darüber im klaren sein,dass gerade mit einem Womo der Bremsweg länger ist, als mit nem Auto. Und man wird auch immer mal wieder in brenzlige Situationen kommen, sei es durch LKW, Wohnwagengespanne, Autos etc. Leider unterschätzen viele das Risiko. Man sollte es sich deshalb ganz genau überlegen, was man tut. Wenn man mit nem Womo unterwegs ist, kann man doch eh überall stehenbleiben um mal zu schlafen, das vergessen die Leute oft, weil sie es nicht gewohnt sind, dass man das machen kann. Klar, viele wollen schnellstmöglich ans Ziel, aber es ist viel entspannter, wenn man einfach mal etwas langsamer fährt und evtl. einen Tag länger braucht, dafür kann man ja schon unterwegs Pausen einplanen oder z.B. was besichtigen, oder Zwischenstopps machen. Man hat das Schlafzimmer ja mit dabei. Und so kommt man ausgeruht und nicht völlig gestresst an.

Während der Fahrt hat man angeschnallt sitzenzubleiben. Den Grund hast du schon genannt. An sich kann dadurch sogar ein Unfall passieren, wenn du z.B. durch eine Fahrunebenheit stürzt.

Du darfst Dich im hinteren Bereich eines Wohnmobils aufhalten, wenn Du auf den hinteren Sitzgelegenheiten angeschnallt bist. Sich im Bett schlafenlegen oder herum marschieren ist wegen Unfallgefahr verboten.