Besitz von Böllern unter 18 verboten?

3 Antworten

Moin, Wenn ich eine Waffe habe und ich z.B rumballern würde, die Polizei würde mich jetz festnehmen. Der Händler ist in diesem Moment uninteressant da Ich die Waffe hatte. "Solltest du also Knallen und unter 18 J. sein und sollte die Polizei dich anhalten würden die nur die Böller Beschlagnahmen solltest du öfters auffallen kriegst du ein am Ar*** weil du die Böller besitzt hattest. danach würde dann der Händler/Freund/Eltern "der der es dir besorgt hatte" eine Strafe kriegen. Und wenn du u. 18 J. bist und Feuerwerk besitzt z.B Böller dann bist du in der Orangenen ZONE ;-) also es Juckt in diesen Moment keiner was du lagerst. außer jemand findet es raus..

das intressiert doch keinen

In unserer Straße laufen überall die Kinder mit Klasse 2 Böllern umher. Und soweit ich weiss intressiert das niemanden

Glaubst du wirklich das dich ein Polizist einfach mal so auf der Straße durchsucht oder Hausdurchsuchung macht ? :D

Der Besitz ist auch nicht reglementiert.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (also recht viel) dürfen an Silvester und Neujahr nach § 23 Abs. 2 S. 2 SprengV nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Der Besitz ist nicht geregelt.

Klasse I, II, T1 dürfen in einer Wohnung bis zu einem Bruttogewicht 10kg (geblister bis zu 40 kg) gelagert werden, WENN der Raum nicht dem "dauernden Aufenthalt" von Personen dient. Damit sind Keller, Dachräume, aber auch Bäder und Toiletten gemeint. Allerdings Muss der Raum über eine Druckentlastungsfläche, wie z.B. ein Fenster verfügen !

Kasse I darf auch in "echten" Wohnräumen gelagert werden, aber nur bis 1kg brutto.

(Nach : Nr. 4.2 Anhang zu § 2 der 2. SprengV i.V.m. Anlage 6 Zeilen 11 + 12 des Anhangs zur 2.SprengV)