Ist es Betrug, lose DPG-Pfandetiketten auf O-Saft-PET-Flaschen geklebt in denAutomaten zu geben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wie das Umkleben der Etiketten nun ganz genau juristisch gewertet werden würde, kann ich dir leider auch nicht sagen.

Grundsätzlich gehören die Etiketten logischerweise auf die dazugehörigen Flaschen. Es wäre besser gewesen hättest du die ranzigen Dinger aus dem Wald mitgenommen wie sie waren und so abgegeben, damit wärst du juristisch auf der sicheren Seite gewesen.

Aber Betrug im eigentlichen Sinne ist es definitiv nicht, da du niemanden um den Euro betrogen hast. Um den Straftatbestandes des Betruges zu erfüllen musst du jemanden schädigen. Das ist jedoch nicht geschehen Das wäre z.B. der Fall gewesen hättest du Etiketten selbst gedruckt und versucht abzugeben. Es handelte sich jedoch um Originale bei denen die Pfandrückzahlung ohnehin noch ausstand, dda diese Flaschen noch nicht zurückgebracht wurden.

Ich würde den Fall, so wie er abgelaufen ist, auf keinen Fall hinnehmen in Widerspruch gehen. Denn die Vorgehensweise steht in keinem Verhältnis zur "Tat". Denn ob du nun die Originalflaschen oder die neu etikettierten abgegeben hättest, für den Markt hätte es finanziell keinen Unterschied gemacht, da Pfanddifferenzen unter den Händlern und Herstellern durch eine sog. Clearingstelle ausgeglichen werden. Der Markt hätte es also auch wieder gutgeschrieben bekommen. Des weiteren ist stimmt dann mit der Erkennungssoftware des Automaten irgendwas nicht , da normalerweise der Automat die Etiketten und Flaschen mit einer Datenbank abgleicht. Stimmen Etikett und Flasche nicht überein, nimmt der Automat die Flasche eigentlich nicht an. Das Problem gibt es auch wenn ein Hersteller die Flaschenform ändert aber noch kein Update erfolgte.

Auf jeden Fall erst mal nichts zahlen und in Widerspruch gehen. Wende dich auch an die Unternehmenszentrale des Marktes (welche Firma war das?) und schildere den Fall. Ganz wichtig ist es auch zu erwähnen, dass dir auch der Pfandeuro wieder abgenommen wurde. Denn ich vermute mal, dass dir die "präparierten" Flaschen nicht zurück gegeben wurden, oder? Denn DAS ist Betrug! Oder besser gesagt Unterschlagung. Der Markt hat jetzt einen Euro bzw. die Flaschen einbehalten die ihm nicht zustehen. Die Flaschen und Etiketten waren Fundsachen mit einem Wert unter 10 Euro und somit dein Eigentum. Da die Flaschen einbehalten wurden und der Euro anfangs ausgezahlt wurde, wurde dein Eigentum in Geldwert umgewandelt, was dir der Markt hinterher rechtswidrig enteignet hat.

Wenn gute Worte nicht helfen drohe mit einer Gegenanzeige. Dann wird das Anliegen auf jeden Fall der Rechtsabteilung des Unternehmens vorgelegt und die werden vermutlich zu keinem anderen Ergebnis kommen. Vorausgesetz natürlich es war so wie hier geschildert.

Wegen dem Hausverbot kann man sich beschweren, aber nicht vorgehen. Da sie Hausrecht haben, können sie (theoretisch) Hausverbote verteilen wie sie mögen.

Das ist ein guter Punkt mit dem eingezogenen Euro! Sollten die mich wirklich wegen der Bearbeitungsgebühr vor Gericht ziehen wollen... BETRUG ist schließlich so definiert, dass es ein Opfer mit materiellem Schaden geben muss! Aber es machte halt auf den ersten Blick den Anschein. Würde es daher auch nicht wieder tun!

Das Hausverbot bei MARKTKAUF Münster ist mir eigenlich egal; wenn die mein Geld nicht wollen, kauf ich eben woanders ein!

@Vreni1988

Auf jeden Fall solltest du dich aber an eine höhere Stelle im Unternehmen wenden. Allerdings erstmal ohne das zwischenzeitlich erlange Wissen vorzutragen, sondern als vollkommen irritierter und überrumpelter Kunde der gar nicht wusste wie ihm geschieht. Vielleicht tun die es ja selbst als unglücklich verlaufenes Missverständnis zu den Akten legen ziehen den Rest zurück. Wenn die sich jedoch weiterhin stur stellen und das Verhalten sogar noch verteidigen hast du immernoch die Möglichkeit den Spieß umzudrehen. Aber erstmal, auf "dummen" verstörten Kunden machen, was du ja im Grunde auch bist, sonst hättest du ja keinen Rat gesucht.

Und wie gesagt, der Betrugsvorwurf ist haltlos. Und das ganze vorgehen absolut überzogen. Man hätte dich auch einfach auf das Problem hinweisen können und dir die Flaschen zurück geben können und dich ggfs. aufklären können. Aber wenn nicht mal die Mitarbeiter Ahnung vom Pfandsystem haben, wie können sie es dann vom Kunden erwarten?

@Cokedose

Mal ein abschließendes Update:

Ich bekam tatsächlich Post vom Polizeipräsidium Münster wegen "Sonstige Betrugsarten (Par. 263 StGB)"! Habe den Äußerungsbogen zurückgesendet und Nachricht bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde. Wahrscheinlich wegen des nur einen Euros. Im Wiederholungsfalle könne ich jedoch mit einer erneuten Einstellung rechnen. Aber dazu wird es nicht kommen :)

Vom Markt kamen glücklicherweise keine Forderung an "Detektiv-Gebühr".

@Vreni1988

Danke für's Feedback.

Hast du dich denn ans Unternehmen eigentlich auch gewendet?

Die Etiketten sind nur gültig mit der dazugehörigen Flasche. Steht auch am Automat dran.

Das Etikett soll ja beweisen, dass die Flasche, die du da reinpackst, die richtige ist. Die ist sozusagen der Ausweis der Flasche. Pfand zahlst du ja nicht für das Etikett, sondern für die Flasche. Und du hast denen jetzt die falschen Flaschen untergejubelt - ja, das kann man als Pfandbetrug sehen. Ob die das in diesem Fall wirklich anzeigen, ist Sache des Marktes - Hausverbot und Bearbeitungsgebühr haben ja nix mit der Polizei zu tun. Ich denke mal, bei einem Wert von 1 Euro werden die die Polizei nicht einschalten, mach dir da mal keine Sorgen.

die etikettenbezeichnen nur den wert, der rohstoff ist die PET flasche, nicht fandfähige flaschen haben auch keinen wert

Ja es ist ein Betrug vor dem Gesetz und nur das zählt hier, auch wenn der gesunde Menschenverstand etwas anderes sagt. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwingend zwischen Schlitzohrigkeit und gewiftem logischem Verhalten. Für das Gesetz ist schon der "Versuch einer Täuschung" ein Straftatbestand.

Die Ettiketten werden der Flasche zugeordnet auf der sie aufgebracht worden sind, und es entsteht wohl ein Schaden, hier greift der Butterfly effekt. Angenommen ich sammel die Ettiketten von 10 000 PET Flaschen ein und klebe diese auf Pet Flaschen mit nicht Kohlesäurehaltigem Getränk, begehe ich ebenfalls einen Betrug, das Pfand ist eine scheinheilige Umweltabgabe, die der Umwelt dienen soll, es wäre Sinnvoller alle Flaschen mit dem gleichen Pfand zu belegen.

Aber ich denke mal dass hier kein Verfahren auf dich zukommt, jedoch ist das was der Detektiv gesagt hat falsch, in Geschäftsunternehmen wird eine Entschädigung bei Diebstahl verlangt, da die Pfandabgabe aber immer ausserhalb des Warenbereich erfolgte und nur einen Betrug darstellt, hätte er dich gar nicht verhören dürfen, er hätte wenn überhaupt nur die Polizei rufen dürfen oder dich des Grundstückes verweisen können.

Das Gesetz ist hier sehr eindeutig, es gilt das was explizit erwähnt ist/wird (Vertrags,-Urkundenrecht).