Ich sammelte nach festival pfandflaschen lud sie in's Auto. Der Veranstalter nahm gegen meinen willen diese unter Gewaltandrohung heraus. wem gehört das gut?

7 Antworten

wo ist jetzt die frage ??? 

der veranstalter hat das hausrecht , du hättest mal vorher bei ihm anklopfen können und nachfragen , sehe ich genauso wie der staatsanwalt

Also darf ich jetzt zu dir nach Hause kommen und einfach deine Pfandflaschen mitnehmen? Wohl eher nicht, wenn die Flaschen auf dem Grund des Veranstalters liegen gehören sie ihm.

nein das darfst du nicht weil die flaschen in meinem haus mir gehören weil ICH sie kaufte und bezahlte. in dem festival Fall ist es jedoch so ,dass der veranstalter diese pfandflaschen nicht kaufte sondern die gäste die diese dann wegwarfen also ablegten..Also gehören sie ihm nicht..wie alle flaschen die zb an faschings umzügen auf  privaten geländen zu finden sind. Pfand wurde ja von einem andern zuvor bezahlt..falls du einen paragraphen dazu kennst  wäre nett

@nepimaus

Ich meine die Flasche die du dort mitgenommen hast, diese hast du auch nicht bezahlt und bist der Meinung sie gehören dir. Wieso sollte der Veranstalter nicht auch sagen dürfen sie sind ihm wenn sie auf seinem Grund sind?

Vor Gericht wurde dir das ja anscheint auch schon so gesagt also was soll dann die Diskussion überhaupt?

"Abgelegtes Gut" ist aber kein Strandgut, das jeder an der Küste aufsammeln darf (und selbst das ist nicht in allen Fällen gestattet).

Wen die Staatsanwaltschaft feststellt, daß sich die Flaschen auf einem Privatgelände befunden haben, hast Du dort keinerlei Recht, die aufzusammeln.

Wegen des Maurerkübels müßtest Du zivilrechtlich gegen den Veranstalter vorghen.

Die Staatsanwaltschaft scheint ja der Meinung zu sein, dass die Flaschen dem Veranstalter gehörten. 

Somit dürfte dise Frage geklärt sein.

Und wenn das so ist, dann hast Du wohl Diebstahl begangen. 

Doch, in den Fall hat der Veranstalter die Eigentumsrechte am Leergut. Denn es handelt sich (aller Wahrscheinlichkeit nach) um Gegenstände bei denen der ursprüngliche Eigentümer das Eigentum ganz bewusst aufgegeben hat und nicht etwa um den Fund einer verlorengegangenen Sache. Es ist sein Grundstück (oder gemietet) und somit ist er für den gesamten Abfall verantwortlich.

Es ist etwa das gleiche Prinzip wie mit Abfallbehältern. Sobald jemand seinen Abfall in einen solchen Behälter geworfen hat gehört es dem Entsorger der diese Behälter aufgestellt hat.

Somit war dein Handeln nicht rechtens. Das Handeln des Veranstalters jedoch auch nicht. Selbst wenn er nachweislich der Eigentümer das Leergutes ist, hat er nichts an deinem Auto zu suchen oder dir irgendetwas anzudrohen oder gar anzutun.

Das Einzige was er hätte tun dürfen ist die Polizei zur Klärung hinzuzuziehen und dich ggf. bis zu deren Eintreffen festzuhalten.

Wenn mit der Einstellung des Verfahrens die Angelegenheit jetzt offiziell beendet ist, dann würde ich die Sache jetzt auch auf sich beruhen lassen, bevor sich am Ende noch irgendwas gegen dich richtet. Das ist ein "oller Plastikeimer" nicht wert, auch wenn es dir vielleicht nur ums Prinzip geht.

du bist  eigentlich hier der erste der den grund meiner verärgerung erkannt hat. die 10 Euro für die pfandflaschen u dosen oder die 7 Euro für den mörtelkübel sind nicht das Problem sondern die gerechtigkeit dass leute einer bestimmten gesellschaftlichen Position sich alles erlaubenkönne  gewalt androhung  beleidigung  diebstahl ohne dazu zur  verantwortung gezogen zu werden weil die staatsanwälte auch zu den höheren Kasten gehören.. meine anzeige schrieb ich zusätzlich an die oberbürgermeisterin der stadt saarbrücken an den justizminster Jost an die ministerin anke rehlinger..Sie alle antworteten mir jedoch ohne hilfe anzubieten. diebstahl aus meinem fahrzeug ist zb hausfriedensbruch und  dies noch unter gewaltandrohung ( 2 Männer) ist nötigung. . ich erhebe widerspruch und  erfahre nach wochen dass auch dieses verfahren eingestellt ist..Ich muss jeden morgen in den spiegel sehen wenn ich mich rasiere. Beleidgung und gewaltandrohnung wurden von den Angezeigten geleugnet aber die Entfernung der sachen aus meinem Auto zugegeben. Ich wollte nur eine entschudigung und meinen kübel zurück suchte den veranstalter zweimal auf.. ohne erfolg..dieses system nennt man demokratie..lg  nepimaus

das ist noch  einen versuch wert..

@nepimaus

Ich sage mal so, die Gesetze und Verordnungen in unserem Land sind (mit wenigen Ausnamen) schon nicht verkehrt. Der Nachteil ist halt nur, dass die Rechtsprechung wenig Spielraum hat und die Strafen keine Strafen im Wortsinne sind.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Sobald in der Beweisführung oder Klageschrift irgendeine Kleinigkeit ist die nicht korrekt ist oder etwas lückenhaft ist, kann es die ganze Sache kippen. 

Allerdings verstehe ich (trotz deines "Vergehens") nicht warum so entschieden wurde, da (meiner Ansicht nacht) das Vergehen des Veranstalters deinem überwiegt, bzw. seine Reaktion unangemessen/überzogen gegenüber deinem Vergehen war. Er darf zwar "sein" Eigentum usw. schützen, notfalls auch unter Androhung von Gewalt, aber es darf nicht unverhältnismäßig sein.