ist eine Bank zur Herausgabe, persönlicher Daten Verpflichtet?

8 Antworten

Ein Steuerfahnder ist kein Polizist !!... die Polizei leistet in dem Fall nur Amtshilfe.

Die Bank ist nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Auskunft verpflichtet...

Eine "Bankgeheimnis" gibt es in Deutschland nicht. Es gibt lediglich einem dem Bankkunden gegenüber vertraglich geregelte Schweigepflicht.

Banken sind den Strafverfolgungsbehörden gegenüber - wie jedermann - zur Aussage verpflichtet. Allerdings können sie - wie jedermann - bei der Polizei durchaus keine Aussage machen. Soweit ich mich recht erinnere, haben Steuerfahnder auch staatsanwaltschaftlihce Befugnisse. Da bin ich mir aber nicht so sicher. Aber spätestens beim Staatsanwalt muss ausgesagt werden. Unterlässt sie das, so kann eine Durchsuchung der Bank zum Auffinden der Daten durchgeführt werden (das mögen Banken sehr gerne ;-))..

Nachtrag: nachdem ich hier so einige Beiträge gelesen habe: Ein richterlicher Beschluss ist für die Herausgabe der Daten nicht erforderlich. Die staatsanwaltschaftliche Verfügung reicht aus.

Nein, wenn es in den strafrechtlichen Bereich geht, dann gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Dann muß die Bank die Daten offen legen. Notfalls kann ein Ermittlungsrichter auch die Durchsuchung der Bank anordnen, um an die Daten zu kommen.

Wenn eine richterliche Anordnung auf Herausgabe der Daten vorliegt, muß die Bank Daten herausgeben.

Nur mit einem Gerichtsbeschluss, ansonsten nicht. Und wenn die Polizei oder Steuerfandung nach einem Verbrecher sucht, dann haben sie mit Sicherheit einen Gerichtsbeschluss. LG Silvie