Darf die Bank der Polizei Auskunft über die Daten geben, z.B in diesem Beispiel?

7 Antworten

wenn das auf betrug hinausläuft kann die polizei vieles ermitteln und herausfinden, das bei legal und ehrlich abgelaufenen deals unmöglich ist. so wie eine hausdurchsuchung möglich ist, kann die polizei bei straftaten auch bankdaten ermitteln

Spätestens mit richterlichem Beschluss.

das kann ein gericht anordnen und wird es auch machen

Bei der Polizei verweigern die Banken regelmäßig die Aussage. Der StA fordert daher die Bank zeugenschaftlich auf, die Daten herauszugeben. Da gegenüber der StA eine Aussageverpflichtung besteht, gibt die Bank die Daten raus.

Eines Gerichtsbeschlusses bedarf es nicht.  

Die Staatsanwaltschaft erwirkt in solchen Fällen in der Regel einen Gerichtsbeschluss, wonach die Bank dann zu Auskunftserteilung verpflichtet ist.

furbo  11.12.2016, 17:00

Nur auf staatsanwaltschaftliche Anweisung ist sie das nicht?