Ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch auch nach dem Reinlassen möglich?
Angenommen, man lässt den Vermieter in die Wohnung rein, weil er z. B. einen Heizkörper ausmessen will, der sich im Wohnzimmer befindet. Und dann läuft der Vermieter aber zusätzlich auch noch in alle anderen Räume rein und kommentiert meinen Privatkram. Und dann bin ich damit aber nicht einverstanden und bitte ihn 3 x darum die Wohnung sofort zu verlassen. Doch dann will er nicht gehen, sondern wird vielleicht sogar aggressiv.
Kann ich dann die Polizei rufen und Hausfriedensbruch anzeigen?
7 Antworten
Ja, das kannst du - aber obs wirklich Sinn macht? Die Polizei wird nicht mit Blaulicht und Martinshorn bei dir aufkreuzen - bis dahin ist der Vermieter wieder weg. Eine Anzeige würde m. E. so ziemlich im Sande verlaufen. Vorteil allerdings: Der Vorfall ist bei der Polizei dokumentiert - für den Wiederholungsfall......
Ja, das ist dann Hausfriedensbruch. Und der ist strafbewehrt. Notfalls bist u zur polizeilichen Hilfe berechtigt. Anzeigen kannst du ihn auf jeden Fall.
Wenn er auf Aufforderung die Wohnung nicht verläßt, darfst du das Hausrecht auch mit einfachem Zwang, also anfassen und rausführen durchsetzen. Ob das gegenüber einem Vermieter klug ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ferner gehör der Hausfriedensbruch zu den Privatkalgedelikten, was also auch nicht sofort zu einer Anklage und Bestrafung führt.
Schön, von Dir etwas zu hören, das ich überhaupt nicht geschrieben habe. Mach dich mal im StGB über die Privatklagedelikte kundig. Das hat nicht mit Zivilrecht zu tun!
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Sie haben als Mieter - mangels einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Vermieter - das alleinige Hausrecht. Sie können damit frei bestimmen, wer zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen welchen Teil der Wohnung betreten darf. Wenn der Vermieter ohne die entsprechende Befugnis Zimmer der Wohnung betritt, so macht er sich wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) strafbar. Sie haben dann die Möglichkeit, den Vermieter deswegen anzuzeigen sowie Strafantrag zu stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
alles gute!
Ohne Strafantrag wäre die Anzeige vollkommen sinnfrei, da es sich um ein Antragsdelikt handelt ; - )
Hausfriedensbruch ist es auch, wenn jemand nach Aufforderung nicht die Wohnung (Beispiel) verlässt.
... nur wird die Beweisführung u. U. etwas schwierig.
Nicht hilfreich!
Hausfriedensbruch ist Strafrecht, kein Zivilrecht. Also eine Straftat die strafbewehrt ist.