muss ich den vermieter reinlassen wenn er später kommt als ausgemacht?

14 Antworten

Sie müssen das nicht hinnehmen. Ich denke es sollte dem VM möglich sein, wenn er sich verspätet kurz anzurufen und ggf. einen neuen Termin abzusprechen. Ich gebe aber zu bedenken, da die Interessenlage bei der Wohnungsrückgabe für beide Seiten sehr unterschiedlich ist, versuchen Sie es auf einem guten Wege. Ein vernünftiges Gespräch bietet sich an und Ihre Kinder werden es überleben, auch einmal etwas später ins Bett zu gehen. In der Regel sind Besichtigungen durch den VM auch nicht wirklich laut und die Kinder können zu Bett gebracht werden, wenn der VM die Kinderzimmer besichtigt hat. MfG

kommt darauf an ob er sich durch wichtigen Grund verspätet oder einfach "nur so".

Mach ihm deutlich klar, dass er pünktlich sein soll, da eine Besichtigung nach 19.00 Uhr nicht mehr möglich ist.

Bis um 19.00 Uhr sollte man den VM mit Nachmietern in die Wohnung lassen, wenn man zu Hause sitzt und nichts vor hat.

Er hat aber bis 20 Uhr spätestens das Haus zu verlassen.

Ich sage immer das "akademische Viertel" ist verzeilich und sollte tolleriert werden. 30 Minuten später, na ja grad noch so. Aber mehr sollte es nicht sein.

Termine sind da um eingehalten zu werden!

Das hat nichts mit kleinlich sein zu tun.

Bei mehr als 30 Minuten unentschuldigter verspätung würde ich den Vermieter nicht mehr rein lassen.

Es gibt Mobiltelefone, kurz Handy genannt, die heutzutage jeder hat, auch ein Vermieter. Sollte sich eine Verspätung abzeichnen genügt ein Anruf beim Mieter um abzuklären ob man noch später erscheinen darf oder den Termin besser verschieben soll.

Ich wuerde ihn nicht reinlassen. Schliesslich ist das Mietverhaeltnis bereits gekuendigt, schon aus Prinzip wuerde ich dem boesen Vermieter jetzt das Leben so schwer wie moeglich machen. Null Toleranz bei diesem Pack!

Im Gegenzug wuerde ich dann natuerlich damit rechnen, dass der dann bei der Wohnungsuebergabe und bei der Kautionsabrechnung genauso kleinlich sein wird. Ist aber egal. Ich kenne meine Rechte und bestehe auch darauf. Man kann diesem Vermietergesindel schliesslich nicht alles durchgehen lassen.