Muss eine Wohnung vor Mietbeginn vom Vermieter gereinigt werden lassen?
Guten Tag wir ziehen bald in unsere neue Wohnung.Da der Vermieter sehr nett ist haben wir die Schlüssel zur neuen Wohnung schon und dürfen auch jederzeit rein zum ausmessen etc.Jetzt waren wir heute drin und haben festgestellt das die Wohnung recht dreckig ist sprich Fenster sind schmutzig,die Badarmaturen sind verkalkt und obendrein hat der Vermieter nicht richtig gestrichen es sind überall Flecken und Nasen an den Wänden.Muss ich das so hinnehmen und selbst sauber machen und ausbessern oder kann ich von Vermieter verlangen die Wohnung zu säubern? Zum einen möchte ich es mir nicht verscherzen dich innerlich regt es mich auf weil uns auch keiner was schenkt...
8 Antworten
Der Vormieter muß eine Wohnung besenrein übergeben. Der Kalk an den Wasserhähnen ist erst einmal nachrangig. Sind sie so nicht mehr zu nutzen, ist der Eigentümer zur Erneuerung verpflichtet. Anrecht auf saubere Fenster hat keiner.
Jetzt stellt sich die Frage, was Ihr im Mietvertrag unterschrieben habt. Vorzeitige kostenfreie Übernahme der Wohnung bei selbst durchgeführter Renovierung?
Zudem macht es Sinn eine Wohnung unrenoviert zu übernehmen und nach eigenem Gefallen zu gestalten. Dies bedeutet dann auch, dass bei Auszug keine Renovierung gefordert werden kann.
Aber vielleicht kannst Du ja aushandeln, dass Dein Vermieter anteilig Kosten für die Farben trägt, wenn der Renovierungsaufwand unverhältnismäßig groß ist.
Dokumentiere aber mit Zeugen und Bildern den Wohnungszustand, um späteren Ansprüchen entgegenwirken zu können.
Was ist vertraglich vereinbart wie die Wohnung zu Mietbeginn vom Vermieter übergeben wird?
Ich glaube kaum das das drin steht in einwandfrei gereinigtem Zustand.
Fenster schmutzig ist ein relativer Begriff. Kann man noch durch die Scheiben sehen?
Mängel, die wirklich welche sind, könnt Ihr bei der Wohnungsübergabe im Übergabeprotokoll vermerken und die Behebung vom Vermieter fordern.
Allerdings würde ich, wenn ich denn schon vor Mietbeginn in die Wohnung darf, mit den Forderungen etwas zurückhaltend sein.
Man muss nicht bis auf den letzten Drücker warten, sondern kann das im freundlichen Gespräch vorher mit dem Vermieter klären! Da kommts dann drauf an, wie diplomatisch man "Forderungen" formuliert.
Ihr seid für die Säuberung zuständig und streichen könnt ihr ja auch. Besenrein und in heller Farbe ist die Regel.
Gibt es im Mietvertrag irgendwelche Regelungen dazu in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist und ob der Vermieter vorher noch irgendwelche Renovierungsarbeiten durchführen muss?
Ihr müsst gucken, was im Mietvertrag steht, bzw, was abgesprochen wurde. Eine Verpflichtung, nur gereinigte, sanierte Wohnungen zu vermieten, gibt es nicht. Und solange die Armaturen funktionieren, dürfen sie auch verkalkt sein.