Ab wann ist es Hausfriedensbruch?

5 Antworten

Letztlich eine Frage des Mietvertrages, ich kenne einige Mietverträge bei denen der Vermieter das Grundstück betreten darf (z.B. weil er dort noch einen Geräteschuppen oder eine Garage hat).

Wenn Du den Briefträger nicht auf dem Grundstück willst, bring den Briefkasten halt am Gartentürchen an :)

Ansonsten gilt:

"Amtspost, Rechnungen und Werbeschreiben suchen täglich den Weg in den heimischen Briefkasten. Das Amtsgericht Gummersbach entschied mit Urteil vom 12.04.2013, dass Hauseigentümer nicht einfach den Postboten mit einem Hausverbot belegen dürfen, um den Zugang solcher Schreiben zu verhindern. Denn mit lediglichen Postzustellungen komme es zu keiner Beeinträchtigung des Eigentums."

Sobald man sich über den ausdrücklichen Wunsch des Besitzers hinwegsetzt und Grundstück, Wohnung etc. betritt.

Dem Täter muss dabei aber klar sein, dass sein Handeln unerwünscht ist.

Der Mieter kann zum einen sagen: Du darfst auf mein Grundstück du nicht ( ja auch das Grundstück gehört schon zum Haus). Wenn er nicht will dass der Vermieter das betritt, dann muss dieser sich daran halten. Will er auch nicht das der Postbote das Grundstück betritt, so muss er dies halt der Post mitteilen. Dann wird ihm keine Post mehr zugestellt. Dafür kann er sich dann ein Postfach einrichten. Oder er bringt den Briefkasten so an, dass der Postbote nicht aufs Grundstück muss

Der Weg zum Briefkasten muss man ihm schon eingestehen. Man kann dann den Briefkasten an die Grundstücksgrenze verlegen.

Als was betrittst du das Grundstück? Als Vermieter, als Landstreicher, Vertreter, als gewünschter Besucher oder als Zusteller.......? das geht in deiner Beschreibung nicht hervor.