Kann man Mietnomaden nicht einfach rauswerfen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das kann und sollte man. Jedenfalls, bevor man sich ärgert (das ist nicht gut für die Gesundheit).

Wichtig ist, dass der Trupp, der die Wohnung räumt (die Sachen, die man nicht unter das Vermieterpfandrecht fallen lassen will (ist in der Regel der kleinere Teil) einfach vor die Türe stellen), konsequent vorgeht und so Sachen wie Körperverletzung und Diebstahl vermeidet. Entscheidend sind eigentlich nur die Schlüssel.

Bevor man mehr als ein Jahr an unseren Gesetzen verzweifelt, ist das die wesentlich bessere Löung.

Wenn man sich doch etwas zu Schulden hat kommen lassen (Entwendung von Schlüsseln, leichte Körperverletzung), kann man das mit den Mietschulden aufrechnen. In der Regel wird nichts kommen.

Kann man nicht einfach Schloss knacken, ihre Sachen rauswerfen und Schloss auswechseln? Oder die Polizei rufen und sie wegen Hausbesetzung rauswerfen lassen?

Zweimal nein. Das wäre eine sogenannte verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB.

Du kündigst den Mietern fristlos und leitest dann eine Zahlungs- und Räumungsklage ein. Anders geht es nicht, auch wenn das etwas dauert.

Wie ärgerlich.

Natuerlich nicht. Man kann aber eine Raeumungsklage erheben, ein Raeumungsurteil erwirken und dann vom Gerichtsvollzieher zwangsraeumen lassen.

Dauert lange und ist recht teuer. Saemtliche Kosten muessen erst einmal vom Klaeger (Vermieter) vorgestreckt werden. Anschliessend kann der dann versuchen, sich das Geld vom Mieter zurueck zu holen. Meist hat der Mieter aber nix und der Vermieter guckt in die Roehre.

Oh mann. Das ist wirklich ungerecht.

@Loka95

Das ist es wohl. Vermieter und Arbeitgeber werden vom Gesetzgeber nicht geliebt.

Nein, das geht leider nicht. Denn es existiert ein Vertrag. Den kann man nur unter härtesten Bedingungen einseitig vom Vermieter aus kündigen.

Wichtig ist vor Vertragsabschluss, dass man die Referenz des Vormieters einholt. Da ist Menschenkenntnis gefragt.
Und man schreibt eine Obergrenze in den Mietvertag, sagen wir maximal zwei Monatsmieten ausstehend. Das schreibt man vor Vertragsabschluss in den Vertrag: "Bei einem Ausstand der Miete in der Höhe von... gilt der Vertrag automatisch als vom Mieter einseitig fristlos gekündigt."
Damit hat der Mieter gekündigt, nicht der Vermieter, und das ganze Verfahren geht schneller vonstatten, da der Nomade nicht mehr auf einen vorhandenen, gültigen Vertrag klagen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Guter Hinweis, danke 😊

Nein.

Mit Räumungsurteil und Gerichtsvollzieher geht das.

Dauert so etwas denn so lange?

@Loka95

Im guenstigsten Fall ein paar Monate, kann aber auch deutlich ueber 1 Jahr dauern.

@DerCaveman

Wow, das ist wirklich übel.