Muss ich meinem Vermieter in die Wohnung lassen wenn er schonmal Hausfriedensbruch begangen hat?

16 Antworten

Mir scheint das ein Vorwand zu sein, um sich Zutritt zu verschaffen und dich persönlich zu kontrollieren (möglicherweise zu schikanieren wegen des Vorfalles in der Vergangenheit). Ein vorsorgliches regelmäßiges Entlüften ist nicht erforderlich, nur wenn es Störungen geben sollte.

Nein. Schließ von innen ab und lass den Schlüssel stecken, wenn du schläfst. Dann gibt es in der Nacht auch keine bösen Überraschungen mehr.

DarthMario72  02.03.2017, 12:40

Das hilft nichts, wenn niemand zu Hause ist. Dann könnte er trotzdem unerlaubt die Wohnung betreten.

Sinnvoller ist deshalb, das Schloss auszutauschen.

Grautvornix  02.03.2017, 12:47
@DarthMario72

Zumal wenn der noch eine Schlüssel hat.

Nach der Vorgeschichte ist es ein Unding, das da noch kein neues Schloss drin ist.

TrudiMeier  02.03.2017, 13:34

Schließ von innen ab und lass den Schlüssel stecken,

Was soll das nutzen? Die meisten Schlösser lassen sich doch auch aufschließen, wenn der Schlüssel steckt.

Ja, das musst du.

Der Vermieter ist vertraglich verpflichtet, die Mietsache in gebrauchstauglichem und dem vertraglich geschuldeten Zustand zu erhalten. Dazu muss er ab und an die Räume auch betreten, inspizieren und gegebenenfalls Wartungs- oder Reparaturarbeiten vornehmen.

Verweigerst du ihm den Zutritt, kann er dieser Pflicht nicht mehr nachkommen. Du würdest ihn damit an der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten hindern.

Mal eine Frage: Warum entlüftet ihr jede Woche die Heizung? Eine Heizung ist nur dann zu entlüften, wenn Luft in die Rohre gelangt ist oder Wasser nachgefüllt wurde. Das ist eigentlich nur bei Wartungs- und Reparaturarbeiten der Fall. Diese habt ihr doch sicherlich nicht jede Woche.

Ganz verwehren kannst du ihm das nicht. Was ist z. B., wenn du irgendwann kündigst und er mit Nachmietern die Wohnung besichtigen will - das kannst du ihm nicht verwehren.

Du schreibst, dass er einen Schlüssel hat. Das darf er nicht. Maßnahme: Schloss austauschen. Dann kann er auch nicht mehr einfach rein.

Auch was andere hier so schreiben ist Unsinn. Es gibt keine Kontrollbesuche. Dazu hat ein Vermieter kein Recht. Wenn er in die Wohnung will, muss er einen konkreten Grund haben - z. B. die schon genannte Besichtigung mit Nachmietern oder wenn es einen Schaden in der Wohnung gibt, kann er sich den anschauen. Den Grund muss er aber auch exakt benennen - wenn er z. B. kommt, um sich einen Schaden anzusehen, dann kann man ihn genau zu der Stelle führen und dann auf kürzestem Wege wieder raus aus der Wohnung.....

DarthMario72  02.03.2017, 12:44

Es gibt keine Kontrollbesuche. 

Doch, unter Umständen schon. Hat der Vermieter den begründeten Verdacht, dass die Wohnung vertragswidrig genutzt wird (unerlaubte Untervermietung, unerlaubte Hundehaltung) ist er zu einem Kontrollbesuch berechtigt.

Pasha78  02.03.2017, 13:01
@DarthMario72

In dem Fall hat er ja einen Grund, den er auch nennen muss, wenn er in die Wohnung will - und wenn sich herausstellt, dass das eine falsche Verdächtigung war, ist das ein Straftatbestand nach § 164 StGB.

Ich hätte vielleicht oben noch das Wort "grundlos" einfügen sollen, dann ist es etwas klarer.

DarthMario72  02.03.2017, 13:35
@Pasha78

ist das ein Straftatbestand nach § 164 StGB.

Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad?

ChristianLE  02.03.2017, 13:02

Auch was andere hier so schreiben ist Unsinn. Es gibt keine Kontrollbesuche. Dazu hat ein Vermieter kein Recht. Wenn er in die Wohnung will, muss er einen konkreten Grund haben

 

Was Du hier schreibst, ist falsch. Der Vermieter hat gemäß § 809 BGB das Recht auf Besichtigung der Sache.

Gemäß eines Urteils des LG Berlin ( WM 1980, 185) darf er das auch ohne Grund (allerdings nur einmal alle 1-2 Jahre) tun.

Pasha78  02.03.2017, 13:14
@ChristianLE

Darüber kann man verschiedener Meinung sein und die Urteile gehen da auch weit auseinander.

Eine Regelung, die dem Vermieter ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz allgemein „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13 -, WuM 14, 495). Hier greift nämlich Art. 13 Grundgesetz - "Die Wohnung ist unverletzlich". Und das Hausrecht hat in jedem Falle der Mieter.

Wenn der Vermieter diesen Besuch angekündigt und begründet hat, dann kannst Du ihm den Zutritt grundsätzlich nicht verwehren.

Bei einem Hausfriedensbruch geht es ja nur darum, dass sich eine Person widerrechtlich, d.h. ohne dein Wissen Zugang zur Wohnung verschafft.

Hier kann der Vermieter grundsätzlich von seinem Besichtigungsrecht nach § 809 BGB gebrauch machen.

galewan 
Fragesteller
 02.03.2017, 16:48

Ja aber genau DAS hat er ja schon getan ! Und genau DESWEGEN will ich ja nicht dass der hier nochmal in die Wohnung kommt !