Ist ein USB-Stick ein 'rechtlich anerkannter Datenträger' vor Gericht?
Sind die Daten, die sich auf einem USB-Stick befinden, vor Gericht als Beweismittel zugelassen?
Also wenn z.B. eine Firma die Daten eines bestimmten Tages, die sie über ihre PCs eingeben hat, nachweisen muss - reicht es dann, die Daten mittels USB-Stick vorzuweisen oder muss das auf einer CD o.ä. sein?
Dankeschön!
3 Antworten
Es ist völlig egal. Weil Daten auch prinzipiell verändert werden können, bevor sie auf CD gebrannt werden. Es kommt einzig auf die Frage an, wie wahrscheinlich es ist, daß die Daten verändert wurden, die sich auf dem Datenträger befinden.
Wenn man überlegt, was der Speicherplatz auf einem USB-Stick kostet, sind CD's da mit Sicherheit die bessere Wahl, ja ;-)
das würde nicht helfen.
Auch beim Brennen einer CD sind zu viele Manipulationen möglich.
Entschuldige bitte, dass ich Dir diese Theorie zerstören muss.
da gibt es bestimmt keinen unterschied.
schreib doch mal, was ihr zu erwarten habt.
zu erwarten zum glück nichts :)
aber wir müssen unsere daten immer sichern, in der regel passiert das mittels usb-stick und externer festplatte.
die frage ist, ob das ggf. mal bei einem juristischen problem überhaupt ausreicht.
entscheidend ist die nachweisbarkeit eurer tätigkeit mit allen ein- und ausgaben. also muss vorallem eure buchführung nachvollziehbar sein. die art das zu dokumentieren ist euer ding.
rechtlich anerkannter Datenträger
So etwas gibt es nicht.
keine ahnung, wie man das sonst ausdrückt :)
tonaufnahmen usw. sind ja meist vor gericht auch kein beweismittel. ich wollte wissen, ob das für usb-sticks auch gilt.
ja, genau sowas meinte ich - also dass man ja daten ändern könnte.
aber jeden tag eine cd brennen ist irgendwie zu umständlich...aber das sollten wir wohl besser tun.