Darf die Polizei bei Verkehrskontrolle USB Sticks und Handys einsehen?!

13 Antworten

Wenn Gefahr in Verzug ist, darf sie alles machen. Wenn du selbstgebrannte CDs im Auto hast, können sie z.B. kontrollieren, ob

Was ist den verdächtiges an selbstbebrannten cd's?

oha, dann sollte ich mal ne große Tasche nehmen und alle gebrannten CDs raustun .. ;-) .. andererseits ist es doch normal, dass man seine CDs selber zusammenstellt. Auf Alben sind ja max 2 gute Lieder nur ..also stellt man sich die CDs selber zusammen.

Würde mich mal interessieren ob du dich in eine politische Richtung einordnen würdest. Nur so Interesse halber. Ziehst ja Vergleiche zu Sarazzin und dann das mit Griechenland gehen ja richtung rechts, weiters bist du gegen einen Polizeistaat und liberale Ansätze usw. was eher richtung links tendiert. Ist jetzt bitte nicht in irgendeiner Art und Weise als angriff zu verstehen. Wie gesagt würde es mich lediglich interessieren. Und finde es gut dass da doch ein wenig diskutiert wurde ohne dass es zu unnötigen Beleidigungen oder ähnlichem gekommen ist.

ich habe einfach nur Sarrazin geschrieben ohne auf alles einzugehen.. ich habe Bekannte, die sind Iraner, Libanesen, Schwarze und Türken, die schämen sich für die Landsleute, die hier Mist bauen und das sind keine Einzelfälle .. egal.. darum geht es doch gar nicht. Ein Land muss geführt werden wie ein Betrieb .. es muss funktionieren und transparent sein , eine sauberer Sache halt.. einem Betrieb würde in der gleichen Situation doch keine Bank mehr Geld geben... auch egal.. naja...ich kann nachts durch die Stadt ohne ausgeraubt zu werden, das weiss ich zu schätzen !!! aber links, rechts... ja, ich suche die Mitte um ausgeglichen leben zu können und Respekt vor mir zu haben.... ich möchte und muss mich nicht link oder rechts einordnen .. ich bin kein Zugvogel..

Ohne einen konkreten Straftatverdacht hat die Polizei nicht das Recht, dein Handy oder USD-Stick zu untersuchen. Polizeibeamte dürfen schriftliche Unterlagen, dazu dürften auch Handy und Stick gehören, lediglich "sichten" und nicht lesen. Das darf widerum nur der Staatsanwalt. Bei einer Verkehrskontrolle ist es absolut ausgeschlossen, sich näher mit deinen "Medien" zu beschäftigen. Hierzu braucht es den Hinweis auf eine Straftat!

Es gilt durchaus auch dann ein Datenschutz.

Um Deinen Computer oder Deine Speichermedien durchzusehen, braucht die Polizei einen entsprechenden gerichtlichen Beschluß.

Möglicherweise kann sie Dich aber auffordern, Deine letzten Verbindungsdaten am Handy preiszugeben, wenn sie Dich beim Telefonieren während des Fahrens erwischt haben und Du das leugnest. Dann besteht sozusagen ein unmittelbares "berechtigtes Interesse" (in dem Fall der Öffentlichkeit).

Nein sie dürfen auch in diesem falle nicht. Es sind Daten die dem Datenschutz unterliegen und somit erfordert auch dies einen Beschluß. Das einzige was sie machen können ist ein Bußgeld zu verhängen. Was ja dann auch richtig wäre.

Das ist mir neu.Ohne Verdacht?Hat dich jemand anonym angezeigt?

Ohne BEGRÜNDETEN Verdacht. Ich bin zu einem Kumpel gegangen, den die Polizei auf dem Kiker hatte. Da seine Klingelanlage defekt war und ich ihn bei Ankunft anrufen musste, damit er runterkommt und die Tür aufmacht - hat die Kripo einfach mal mich als Beschuldigten geführt um alle Möglichkeiten ausspielen zu können. Die haben mein Handy und jede SMS in einem Ordner gehabt und mir vorgelesen. Sie dachten ich sei der Lieferant meines Kumpels und auch der hat nichts getan, keiner ist verurteilt worden. Das mit der Klingelanlage habe ich dem Polizisten freundlicherweise erklärt. Der Witz an der Sache ist, dass der Polizist, bei dem ich war 3 Monate später selber dran war, weil er sich in der Asservatenkammer bedient hat und mit 2 Kollegen Nasen gezogen hatte. Wie skurril. echt..

@Bonbonmann73

Da frage ich mich,was hat jetzt die Verkehrskontrole mit Klingelanlage zu tun.Ich sollte dich wegen Irreführung anzeigen!Natürlich war dabei begrundete Verdacht.Wem ihr dass verdanken können musst ihr selbe herausfinden.

@Katastrofe

ich habe nur ein Fallbeispiel aufgeführt wie rechtlich technisch vorgegangen wird um das zu erreichen was gewollt ist. Als Beschuldigtem konnte man mir nämlich Blut abnehmen - hat aber nichts gefunden. Ich bin die Unschuld !