Kopieren fremder Daten?

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Die m.E. einzig anwendbare Vorschrift wäre der § 202a StGB, das Ausspähen von Daten. Zur TB-Erfüllung hinge es vor allem davon ab, ob und wie leicht es war, den Stick zu entwenden, ob also die Art der Aufbewahrung eine besondere Zugangssicherung i.S. des Gesetzes wäre.

Strafandrohung bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.

Diebstahl träfe nicht zu, da es bei den Daten nicht um eine Sache handelt und am Stick die Zueignungsabsicht fehlt, d.h. weder der objektive noch der subjektive TB würde erfüllt.

Wäre es also legal, wenn die Person wüsste, dass die andere Person den USB-Stick hat, jedoch nicht, dass die Daten kopiert werden?

@Muhinator

Es ist nicht legal, aber auch nicht strafbar. Zivilrechtlich könnte man von Eigentums- oder Besitzstörung sprechen, gegen die der Berechtigte ein Selbsthilferecht hat.

Strafbar wird es - ohne Datenklau - erst dann, wenn der Wegnehmer beschließt, den Stick zu behalten und nicht mehr zurückzugeben. Dann wäre evtl. Diebstahl bzw. Unterschlagung möglich.

Ich lasse die Beweislage ausdrücklich unberücksichtigt.

Grundsätzlich verstößt dieses Verhalten vermutlich gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht, der betroffene könnte dich in dem Fall nach Kenntnis deiner Tat anzeigen. Welche Paragraphen dahinterstehen weiß ich allerdings nicht, dazu wirst du wohl Google befragen oder auf eine vollständigere Antwort warten müssen...

Das ist trotzdem Diebstahl. Strafgesetzbuch.

In § 242 StGB heißt es aber, dass die Sache einer anderen Person weggenommen werden muss. Wie kann dies vorliegen, wenn die Daten nur kopiert werden, die Person hat sie danach schließlich noch?

Außerdem weiß die Person in diesem Fall, dass die andere Person den USB-Stick hat, aber nicht, dass die Daten kopiert werden.

Diebstahl ist es nicht, es fehlt am subjektiven TB der Zueignungsabsicht.