Cyberkrime ist das verboten?
Die IT-Abteilung der Polizei verwendet einen spezielle USB Stick, der die Aufgabe hat den aktuellen RAM auszulesen um Beweise zu sichern. Dieser startet ohne Bitlocker automatisch und ein Ladebalken zeigt den Fortschritt an.
Mal angenommen man schreibt ein Programm das in einem Thread im Hintergrund lauert, bis ein USB Stick aktiviert wird der die SIgnatur hat und den Ausleseprozess einfach killt, während dessen das Bild, die Tastatur und Maus deaktiviert und in aller Seelenruhe ein Maschinencodeprogramm startet, das die sensiblen Bereiche Lowlevelt.
Wenn man so ein Programm erstellt ist dann bereits eine Straftat oder gilt das nur für das Verbreiten und wenn man es weitergibt und Geld dafür einstreckt.
So gesehen ist es keine Malware oder Virus sondern ein Tool das belastende Daten automatisch zuverlässig löscht.
Der Löschvorgang dauert maximal eine Verzögerung, also der RAM-Ausleser tut seinen Dienst weiter und der Techniker wird sich vielleicht wundern hat aber keine Chance. Sobald er den Stick reinstöpselt sind die Beweise im nirvana.
Freue mich über Rechtliche Hinweise.
*PS nicht dass ich das coden würde aus Prinzip nicht*
4 Antworten
Wenn man so ein Programm erstellt ist dann bereits eine Straftat
Nein, sicher nicht. Meine Hardware darf ich mit allem* gegen Missbrauch schützen, was mir möglich ist
*) ausgenommen Brand- und Sprengfallen.
Als Inhaber von Daten wäre alles Missbrauch, was versucht, an meine Geheimnisse zu kommen.
Nein, leider nicht. Sobald es sich um eine Straftat handelt, kommst du in einen anderen juristischen Bereich und deine Daten sind dann nicht mehr rechtlich geschützt.
Wieso soll das verboten sein?
Es ist ja auch nicht verboten, seine Festplatte zu verschlüsseln oder seine Haustür abzuschließen.
Mehr Sinn macht es aber, die Festplatte so zu verschlüsseln, dass solche Angriffe gar keine Chance haben und den PC eben auszuschalten, wenn man nicht davor sitzt.
Es kann sein, dass Beugehaft verhängt wird, wenn man den PC nicht freigibt.
Nein.
In AT allerdings.
Nein. Stand der Rechtsprechung in Österreich: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen.
Wenn du mehr weißt, wäre ich für eine Quelle dankbar
Ich könnte mich mal beim LKA erkundigen, ist warscheinlich die Zuverlässige Quelle. Wenn ich was in Erfahrung bringe sage ich bescheid.
Das LKA hat mit so was nichts zu tun, da ist ein Strafverteidiger die bessere Adresse. Wenn es nach dem Kopf des LKA geht, gibt natürlich jeder Verdächtige bereitwillig seine Passwörter raus bzw. muss das gar nicht, weil das LKA verdachtsunabhängig alle PCs aller Bürger durchsuchen dürfte.
Und genau darum entscheidet das LKA das nicht.
Falls die Polizei nicht in der Lage ist zu beweisen, dass manipuliert wurde, dann gilt wo kein Kläger da kein Richter, andernfalls drohen weitere Konsequenzen. Also ist das ein riskantes Spiel und am Ende des Tages kommt die Wahrheit ans Licht: Quelle LKA Cybercrimeexperte möchte nicht genannt werden.
Und der redet dienstag mittags schon so wirr? Hui.
Ja, danke. Ich weiß, dass eine Gesetzesänderung auf dem Weg ist. Ob sie kommt, oder nicht, weiß ich nicht. Mein Stand ist, dass es noch nicht erzwungen werden kann.
Aber selbst wenn- Ich bin ja sowas von vergesslich.....
Das RAM löschen ist ja nicht so eine Sache, und ganz ehrlich, jemanden so auf frischer Tat zu ertappen, das ist ja eher Seltenheit.
In der Regel werden alle Geräte beschlagnahmt und in aller Ruhe durchforstet. Wenn du da sicher sein willst, dann ist Edward Snowden eine gute Adresse. Er hat einen Twitteraccount und einige Publikationen zu diesem Thema.
Hier werden die Geräte beschlagnahmt und in aller Ruhe auf der Dienststelle "ausgelesen". Da hat keiner einen Stick zum mal eben schauen ....
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das nicht so ist.
Ein berechtigter Zugriff der Polizei ist aber kein Missbrauch ! !