Ich möchte ohne Konsequenzen im Trennungsjahr wegziehen?

7 Antworten

es gibt in Österreich kein Trennungsjahr

help.gv:

"Sind eine Ehepartnerin und ein Ehepartner seit mindestens einem halben Jahr getrennt (d.h. nicht, dass sie getrennt leben müssen) und sehen sie ihre Ehe als unheilbar zerrüttet an....."

Zum Thema Verschulden: alles aus help.gv:

Streitige Scheidung aus Verschulden
Hat eine Ehepartnerin/ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann, so kann die andere/der andere auf Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Partnerin/des Partners klagen.
Ehebruch und Verweigerung der Fortpflanzung sind keine absoluten Scheidungsgründe. Es muss geprüft werden, ob Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben.
Die beklagte Ehegattin/der beklagte Ehegatte kann einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage einbringen, wenn sie/er der Meinung ist, dass die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner das Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten kein Verschulden am Scheitern der Ehe trifft, und hat diese/dieser auch nicht Widerklage gegen die klagende Ehepartnerin/den klagenden Ehepartner erhoben, hat das Gericht die Scheidungsklage abzuweisen und es erfolgt keine Scheidung.

will sich deine Frau auch scheiden lasssen oder nicht? Wenn nein dann solltest du ausziehen....

Liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und willigt die Ehegattin/der Ehegatte nicht in eine Scheidung ein, so kann die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner erst dann erfolgreich auf Scheidung klagen, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (d.h. es kann nicht erwartet werden, dass die Ehegemeinschaft wiederhergestellt werden kann).
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist oder hat die klagende Ehegattin/der klagende Ehegatte das Scheitern der Ehe verschuldet und würde die Scheidung die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten beispielsweise wegen ihres/seines Alters hart treffen, so kann das Scheidungsbegehren abgewiesen werden.
Nach sechsjähriger Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben. Auf Antrag der beklagten Ehegattin/des beklagten Ehegatten hat jedoch auch in diesen Fällen ein Schuldausspruch zu erfolgen, wenn die Klägerin/der Kläger allein oder überwiegend zum Scheitern der Ehe beigetragen hat.

brauchst du rechtlichen Rat: In den meisten Gemeinden gibt 1x im Monat eine kostenlose Rechtsberatung.

Danke, den größten Teil kenne ich schon. Aber laut Gesetz gibt es ein Trennungsjahr.

@Nobody775

wo steht das? ich finde nur immer das halbe Jahr

Mal ne blöde Frage jetzt vielleicht - wenn ihr beide euch trennen wollt - wieso lasst ihr euch nicht einfach scheiden? Wir hatten auch 2 Kinder und wohnten in derselben Wohnung aber ein Gang zum Richter und die Sache war erledigt. Jugendamt und so kam halt noch dazu aber letztendlich gab es kein Trennungsjahr. Soweit ich weiß gibt es das nur, wenn einer sich scheiden lassen will und der Andere halt nicht.
Rede mit deiner Frau - das ist auch für die Kinder nicht gut wenn ihr miteinander nicht mehr klarkommt.

https://www.scheidungsinfo.at/tag/trennungsjahr/

Es gibt hier also sowas wie ein Trennungsjahr gar nicht. Die Frage ist halt jetzt wo ihr wohnt das hab ich irgendwie scheinbar überlesen

Ja, Ihr könnt Euch in Deutschland scheiden lassen, weil in erster Linie der gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute entscheidend für die Gerichtszuständigkeit ist, allerdings nach deutschem oder östereichischem Recht und das unterscheidet sich vom deutschen Familienrecht dann doch in einigen Punkten erheblich, etwa die Verschuldensfrage, die in Deutschland keine Rolle mehr spielt, sondern einfach auf Zerrüttung der Ehe abgestellt wird.

Am einfachsten ist natürlich eine einvernehmliche Scheidung, die dann auch so aussehen könnte:

Die einvernehmliche Scheidung kann nur von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich beantragt werden. Außerdem müssen die Eheleute seit mindestens einem halben Jahr getrennt leben und die Ehe als endgültig zerrüttet ansehen. Wichtig ist, dass ein getrennt sein nicht zwingend getrennten Wohnraum voraussetzt. Ein Ehepaar kann also durchaus weiterhin im selben Haus zusammenleben. Dann muss allerdings der Hausstand so weit wie möglich getrennt sein. So muss zum Beispiel die Kontoführung getrennt erfolgen.

https://www.scheidungsinfo.at/ablauf-scheidung-in-oesterreich/

EU-Verordnung Rom III ist dann zu beachten, wenn einer der Partner nicht nach deutschem Recht geschieden werden möchte.

Gemäß dieser Verordnung können Paare wählen, nach dem Recht welches Landes sie geschieden werden möchten. Für den Fall, dass sie keine Wahl treffen, gibt die Verordnung dann im Einzelnen vor, welches Recht anzuwenden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Ihr beide in Deutschland lebt, geht die Scheidung nach deutschem Recht - egal, wo in der Welt Ihr geheiratet habt.

Nach deutschem Recht spielt die Frage, wer an der Scheidung "schuld" hat, schon seit 40 Jahren keine Rolle mehr. Du kannst ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen ausziehen. Wenn Du den Mietvertrag für die Ehewohnung mit unterschrieben hast, haftest Du allerdings weiterhin für die Miete der Ehewohnung.

Ich habe noch nie geört, daß man um das Trennungsjahr ein zu halten, in der gemeinsamen Wohnung bleiben muß?

Im Gegenteil!

Ist in Österreich alles ein bisschen anders, die haben noch mittelalterliche Scheidungsgesetze.

@putzfee1

OK!

die sind wirklich mittelalterlich!

Das hat mir gestern der RA so übermittelt. Wie bereits gesagt, wenn ich einfach gehe, gebe ich meiner Noch Ehefrau keine Möglichkeit die Ehe zu retten und kann somit mir die Schuld geben.

@dancefloor55

Danke für diese Auskunft. War sehr Hilfreich. Wir können noch normal reden, ist nur etwas verspannt.

@Nobody775

Mein Mann hat sich damals auch im Trennungsjahr (Deutschland) befunden, wie ich ihn kennen gelernt habe. Es war bei denen zwar eine einvernehmliche Trennung (keine Kinder, wenig Geld vorhanden, keine Eigentumswohnung/Haus). Trotzdem haben sie eigentlich fast nur über ihren Anwalt miteinander geredet. Nicht das sie sich gleich voll gestritten hätten aber es ist immer seltsam wenn man mit seinem Ex Partner reden muss. Wenn man das umgehen kann tut man das gerne...

Bei dir geht das aber nicht so leicht - du hast ja 2 Kinder. Und schon denen zuliebe solltest du zumindest versuchen halbwegs normal mit ihr zu reden.

Wenn ihr aber jetzt noch normal miteinander reden könnt dann würde ich ihr das mit der Trennungsvereinbarung einfach sachlich erklären. Sie hat ja auch dann die rechtliche und finanzielle Absicherung - nicht nur du