Gesetzlicher Betreuer weigert sich zur Mitarbeit. (Wo) kann ich mich beschweren?

2 Antworten

... das verstehe ich nicht, die gesetzlichen Vorgaben sind doch klar und einfach. Genau für solche Fälle sind doch vorgesehen die elternunabhängigen Vorausleistungen.

Warum werden die denn nicht einfach beantragt? Du bekommst Deinen vollen Bedarf von Beginn an und die jeweiligen Länder, nicht die Studentenwerke, prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe die Eltern zu wuppen haben.

Wurde auch ein Stipendium geprüft? Ich denke an die in Villigst für die ehrenamtlich Tätigen. Deren Leistungen sind üppiger, werden länger bewilligt, und sind komplett geschenkt.Viel Glück.

AHammer 
Fragesteller
 09.02.2017, 11:32

Danke, für deinen Kommentar :)

Wenn ich das richtig gelesen habe (auf Studis online), bekommt man elternunabhängiges BAFöG, wenn man vor dem Studium lange genug, mit genügend Verdienst gearbeitet hat. Ich hab' aber "nur" eine 3-jährige betriebliche Ausbildung hinter mir und dann ca. 3 Monate gearbeitet. In der Ausbildung musste ich auch BAB beantragen - da wurden meine Formulare interessanterweise auch ganz fix vom Betreuer ausgefüllt. Jetzt brauche ich praktisch genau das selbe noch mal - nur von 2014. Ich versteh' auch einfach nicht, warum der Typ das nicht macht. Es ist ja sein Job. Oder sehe ich da was falsch? Dann könnte der mir das auch einfach sagen ;-;

schleudermaxe  09.02.2017, 21:33
@AHammer

... aber wieso denn elternunabhängig? Davon schreibe ich keine Wort, und dies ist hier nicht nötig. >Es geht um Vorausleistungen.

Zum Einen ist es abhängig,welche Aufgabenkreise der Betreuer hat,aber i.d.R. Ist er dafür da,die Rechte und Pflichten der Mutter durchzusetzen und wenn sie es nicht kann,muss er vertreten mit seinem Betreuerausweis,da diese seine Vertretungsbegugnis bescheinigt,das Formular ausfüllen. Andernfalls könnte das Bafögamt doch annehmen,dass die Eltern zahlungsfähig sind,dann würde der Betreuer sicherlich auch Widerspruch einlegen,wenn sie nicht leistungsfähig wäre. Nach meinem Kenntnisstand ist doch fraglich,ob die Mutter noch relevant ist,da doch Eltern nur 1 Ausbildung bezahlen müssen und du doch eine abgeschlossene Ausbildung hast. Hängt , glaube ich,auch noch von deinem Alter ab.

Ansonsten gibt es Studentendarlehen,was du zurückzahlen musst.

Ich würde dem Betreuer dies erklären,andernfalls das Amtsgericht bitten,den Betreuer aufzufordern, das Formular auszufüllen (es sei denn,die Mutter kann es ausfüllen,will es nur nicht,dann muss sie die Konsequenzen tragen - nur,weil sie betreut ist,heißt es nicht,dass komplett entmündigt ist.). Sonst würde ich mich beim Rechtsanwalt über weitere Handlungsschritte informieren  (kannst Beratungsbeihilfe nutzen,wenn du den Rechtsanwalt nicht bezahlen kannst).