Ist ein Abschleppen (Spielstraße) wegen Falschparken erlaubt?

4 Antworten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Luzie68 
Fragesteller
 13.01.2019, 20:25

Ja, das weiß ich. Darum ging es nicht.

Es wird schon einen Grund haben, weshalb man dort nicht parken darf. Wenn man dort nicht parken darf, es jedoch trotzdem tut, muss man damit rechnen, abgeschleppt zu werden.

Und nur weil keine akute Behinderung vorlag, heißt dies nicht, dass das Potential dazu nicht gegeben war. Wir drehen von der Feuerwehr regelmäßig mit unserem LF und der Drehleiter Touren durch die "Problemzonen" und jeder, der so parkt, dass die notwendige Mindestbreite der Straße nicht frei bleibt und/oder in Kurven o. ä. parkt, bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren.

Bitterkraut  13.01.2019, 21:04

In dem Moment,wo Kinder auf die Straße kommen und Ball spielen wollen oder Tretroller fahren, ist die Behindung akut. Und das kann in jede Sekunde passieren.

Janitschka  13.01.2019, 21:07
@Bitterkraut

Vollkommen richtig. Zumal (so behaupte ich) die Aussage "es lag keine Gefährung vor" sich auf genau zwei Momente beschränkt:

I. Parken, Aussteigen, Sichtbereich verlassen

II. Wiederkommen, Einsteigen, Wegfahren

Was dazwischen passiert (in Minuten, Stunden, Tagen) lässt sich vom Fahrzeugführer doch eher mau überblicken...

Luzie68 
Fragesteller
 14.01.2019, 11:02

Ja, das weiß ich und auch das war nicht die Frage und dort war so viel Platz, das dort ein ganzer Löschzug ohne Probleme durchgepasst hätte. Nochmal, ich wollte keine Kommentare zum Falschparken, sondern eine Hilfe, ob es rechtmäßig ist, sofort Abschleppen zu lassen. Ich habe NIEMANDEN behindert, keine Person verletzt und fahre immer Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße. Ich gehöre auch nicht zu den Menschen, die sich einfach auf eine Hauptverkehrsstraße stellen und den Blinker anmachen, damit sie mal ebend etwas erledigen. In 35 Jahren Fahrpraxis bin ich das erste Mal ohne Vorwarnung abgeschleppt worden.
Und zum Kommentar: Natürlich passt man auf, wenn Kinder auf die Straße kommen. Ich habe selbst Kinder. Was soll dieser erhobene Zeigefinger und Vorverurteilung. Darum ging es hier überhaupt nicht.

Es lag keine Behinderung vor? Du weißt aber schon, warum eine Spielstraße Spielstraße heißt?

 "...in einer Spielstraße sollen Kinder nach Herzenslust toben, Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen können...

Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen grundsätzlich verboten – außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet." http://www.fr.de/leben/auto/gut-zu-wissen-welche-regeln-gelten-in-spielstrassen-a-423998

Bitterkraut  13.01.2019, 21:24

Dein Urteil:

Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil vom 18.01.2010 - 4 K 536/09) hat entschieden: Die gesetzgeberische Entscheidung, den Straßenraum eines verkehrsberuhigten Bereiches zugunsten spielender Kinder und des Fußgängerverkehrs als Spiel-, Kommunikations- und Verweilraum freizuhalten, rechtfertigt das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf. https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3237.php

https://www.vdvka.de/Abschleppkosten-beim-Parken-in-einer-verkehrsberuhigten-Zon/

Luzie68 
Fragesteller
 14.01.2019, 11:07

Googlen kann ich selbst. Und ja, ich kenne die Regeln. Ich habe dort nicht absichtlich falsch geparkt. Wenn ich ein Foto hätte, könnten Sie sehen, dass dort alles voll war. Es war auf den ersten Blick nicht zu erkennen, hat stark geregnet und ich war eins von ca. 50 Autos. Aber Danke, dass Sie es mir nichtwissenden dummen Menschen noch einmal erklärt haben. Ich hatte mir hier Hilfe versprochen. Es gibt auch noch ein Urteil aus Münster. Natürlich habe ich mich schon längst kundig gemacht, bevor ich es hier versucht hatte. Ich hatte nur gedacht, ob Jemand schon mal genau so schnell abgeschleppt wurde, für ein Knöllchen für 10 Euro und ich bin mir sicher, Sie hätten sich genau so geärgert. Wie oben schon geschrieben, weiß ich selbst, dass das nicht richtig war. Ein Knöllchen ist ja auch ok und hätte völlg gereicht, um mir klar zu machen, mich nächstes Mal besser umzuschauen und woanders zu parken. Aber Sie sind bestimmt perfekt

Wenn dir nicht bewußt war, das man dort nicht parken darf, solltest du von deiner Fahrschule dein Geld zurück verlangen. ODER noch mal deine Fahrschulunterlagen durchschauen.

Abschleppkosten sind zulässig.

https://www.vdvka.de/Abschleppkosten-beim-Parken-in-einer-verkehrsberuhigten-Zon/

und dein gesuchtes Urteil:

https://www.jusmeum.de/urteil/vg_koblenz/1f49df54117faf614cec0710b9f44fd5f6f44856f75e0888c78f3d829724e3c9

Luzie68 
Fragesteller
 14.01.2019, 11:08

Meine Fahrschule ist zwar 35 Jahre her, aber keine Sorge, ich bin immer noch fit, kann lesen und auch allein "googlen". Ihr unverschämter Kommentar ist typisch für die heutige Zeit.

Luzie68 
Fragesteller
 14.01.2019, 11:10

Und hilft mir sehr, zu merken, dass dies offensichtlich eher ein Forum ist, andere Leute nieder zu machen. Ich bin wohl noch anders erzogen und werde mich daher eher wieder abmelden. Danke für die Erfahrung, die ich hier sammeln durfte

BalZakBarsoom  14.01.2019, 11:16
@Luzie68

Dafür dass du so alt bist, reagierst du aber reichlich über für ein wenig Kritik.

Du HAST DEINE FRGE BEANTWORTET BEKOMMEN.

UNd ICH habe ledigliche MEINER VERWUNDERUNG Ausdruck gegeben, das du das nicht weiß, das man dort nicht parken dar.f

Und DU PÖBELST IM GEGENZUG MICH AN UND BESCHWREST DICH ICH WÜRDE DICH ANGREIFEN. Fällt dir was auf?

Havenari  14.01.2019, 12:48
@Luzie68
 werde mich daher eher wieder abmelden

Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer drückt seine tiefe Betroffenheit darüber aus.