Parken vor! einem Fußgängerweg-Schild (Schild Nr 239)?
Hallo Zusammen, ich wurde wegen Parken auf einem breiten (ca. 4m) Seitenstreifen abgeschleppt. Die Begründung dafür ist, dass ich in einem durch das Zeichen 239 (Blaues Rund mit weißer Frau&Kind) Fußgängerbereich geparkt habe. Durch das Foto auf dem zusätzlichen Verwarnungsgeld bescheid, sieht man jedoch ganz klar, dass ich vor dem Schild geparkt habe.Meine Frage ist jetzt: Beginnt der Fußgängerbereich erst nach oder schon vor dem Schild?
3 Antworten
Ohne Foto kann ich das natürlich nicht genau sagen, aber für mich klingt das so:
Da ist neben der Fahrbahn ein mit Zeichen 295 (durchgezogene Linie) abgetrennter Bereich den Du als Seitenstreifen interpretiert hast. Dabei hat die Behörde durch Aufstellen von Zeichen 239 klargestellt, das es sich nicht um einen Seitenstreifen, sondern um einen Gehweg handelt. Und wenn es ein Gehweg ist, dann ist er das auch schon vor dem Schild.
Beginnt der Fußgängerbereich erst nach oder schon vor dem Schild?
Ein Verkehrszeichen entfaltet seine Wirkung immer erst ab seinem Standort.
Vielleicht war es aber nicht das erste dieser Art?
Denn ein Fußgängerweg beginnt ja nicht einfach mal im Nirgendwo,
Dein vermeintlicher Seitenstreifen ist möglicherweise ein durchgehender Gehweg der nicht unbedingt als solcher erkennbar ist. Darauf kann die Aufstellung von Zeichen 239 hindeuten, denn in dessen Erklärung heißt es:
"Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz1), wo eine Klarstellung notwendig ist."
5 Meter vor Überwegen , Kreuzungen und Ähnlichen darf man nicht parken
Stand 1984 BRD.