Darf ein Auto abgeschleppt werden, wenn entsprechender Hinweis nicht vorhanden ist?

6 Antworten

Es gibt den Zusatz i.d.R. bei solchen Stellen, bei denen der gesunde Menschenverstand bei manchen zwar noch immer aussetzt, die Folgen aber dramatisch sein können (z.B. Feuerwehrzufahrten).

Verbot ist Verbot. Wenn keine Beeinträchtigung vorliegt bleibt es u.U. erst mal bei der Knolle. Oder das Fahrzeug wird auf Kosten des Halters umgesetzt.

Behindert das Fahrzeug zum Beispiel eine Rettungszufahrt der Feuerwehr oder die Durchfahrt einer Straßenbahn (da zu dicht an den Schienen geparkt), wird auch ohne Ankündigung abgeschleppt. Ähnliches gilt, wenn Du Dich auf einen Behinderten-Parkplatz ohne entsprechenden Ausweis stellst.

........wenn ein absolutes Halteverbot ausgewiesen ist,würde ich vermuten,dass es Gründe gibt dass man dort nicht parken darf.

Da könnte ich mir Abschleppen vorstellen. Und auch dass es eine (Rechts)Grundlage hat diesbezogen.

Ohne explizide Hinweise,dass man -da oder dort-nicht parken darf denke ich,dass es eine GRAUzone ist.

Abschleppunternehmer wollen auch leben.

Ja, wenn der Parkende den Verkehr behindert.

WEnn du im Halte- bzw Parkverbot stehst darfst du auch ohne diesen Hinweis abgeschleppt werden. Und zwar egal ob öffentlicher oder Privatgrund.

Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Was das ist, darüber kann man aber streiten.