Unangemessen abgeschleppt - Konsequenzen?
Hey, soweit ich weiß, darf man Autos, die z.B. die eigene Einfahrt blockieren
abschleppen lassen. Ich wollte fragen, was passiert, wenn man jmd. abschleppen
lässt, der korrekt geparkt hatte, weil man sich geirrt hat ? Ich denke, man trägt
die Kosten für das Abschleppen selber, aber ist es auch Strafbar ein Auto
unrechtmäßig abschleppen zu lassen?
4 Antworten
Nenn mir den Straftatbestand, dann kann ich dir sagen, dass es strafbar ist.
Diese ich sage mal "abSchlepper" sind rein privatrechtlich tätig. Ich sehe ein Problem darin, dass sie abgeschleppte Autos nur herausgeben, wenn man die "Gebühren" bei der Firma bezahlt. Das Problem ist doch, wenn man dagegen vorgeht, kann es selbst bei einer einstweiligen Verfügung Tage dauern, bis man wieder über den Wagen verfügen kann und Kosten muss man ebenfalls vorstrecken. Und dann bleibt das Problem wen man zivilrechtlich verklagt um sein Geld zurückzuholen, bzw. die weiteren Forderungen der Firma um die man sich kümmern muss.
2009 hat der BGH, V ZR 144/08, die "verbotene Eigenmacht" eines Falschparkers explitiz dem § 858 (1) BGB zugeordnet und damit den Weg endgültig für diese Verfahren freigemacht.
An die Gemeinde: sind Urteile über Überschreitungen z.B. durch Falschbeurteilung des Auftraggebers hinsichtlich der Kosten bekannt? Wie sieht es mit dem Nötigungstatbestand aus, wenn ein Fahrzeug tatsächlich unberechtigt oder was sogar vorgekommen ist ohne Auftrag abgeschleppt wurde und nicht ausgehändigt wird?
Hallo Fabiderschelm
Kann mir nicht vorstellen dass ein Abschleppdienst einen korrekt geparkten Wagen, der nicht dir gehört, auf öffentlichem Grund abschleppt
Gruß HobbyTfz
Man trägt die Kosten für das Abschleppen so oder so selber, man ist ja schließlich der Auftraggeber.
Nein und nein.
Das letzte Nein irritiert. Ich lasse Deine Karre einfach so abschleppen, bezahle die Abschleppkosten und sonst passiert nichts?
Ja, wenn ich im Weg stehen, darfst du das. Und du darfst mich dann zivilrechtlich auf Übernahme der Kosten verklagen.
Wenn ich nicht im Weg stehe, wird der Abschlepper mich auch nicht mitnehmen.
Wenn Du im Weg stehst. Aber hier ist ja die Frage nach "unberechtigt".
Dann werde ich ja nicht abgeschleppt.
Warum nicht? Abschlepper wollen Geld verdienen.
Die Frage mit "nein" zu beantworten, um dann die Frage nicht zuzulassen, bringt hier nicht weiter.
Abschlepper nehmen aber nicht einfach so jemanden mit, der weder im Weg steht noch stört.
Stören alleine reicht ja nicht. Aber egal - in der Frage geht es ja um genau den Fall. Wie gesagt: Abschlepper wollen Geld verdienen und sind auch nur Menschen. Machen also Fehler.
Es geht in der Frage um einen Fall, den es in der Praxis gibt. 🤷
Ja, dann machen wir das mal für Dich:
Ein Auto parkt auf einem Hof. Ein Mensch ruft an, sagt, das ist sein Hof und der Autofahrer begeht damit eine Besitzstandsstörung. Die darf der Eigentümer des Hofes abwehren. Auto wird abgeschleppt, Mensch bezahlt die Abschleppkosten.
Dann stellt sich raus: Der Teil des Hofes, auf dem das Auto stand, gehörte gar nicht zum Eigentum von Mensch.
Dann machen wir es mal für dich: Dieses Auto wird nicht abgeschleppt werden, weil es niemanden behindert. So einfach ist das. 🤷
Du meinst also, dass nur Autos abgeschleppt werden, die jemanden behindern ...
Bitte google mal wenigstens Besitzstandsstörung und verbotene Eigenmacht. Zugegeben, das ist nicht so einfach, aber Du schaffst das.
Jetzt driftest du endgültig ab auf Kindergarten-Niveau. 🤷 Ich muss dich hier nicht von bestehender Rechtslage überzeugen. MIR ist das egal, dass du falsch liegst.
Also, Kindergartenniveau ist, wenn sich jemand (wie Du) nicht mal über die gültige Rechtslage informieren will. Vielleicht lag ich da ja falsch, und Du schaffst das doch nicht, wenigstens mit google nachzuschauen.
Ich BIN über die gültige Rechtslage informiert. 🤷
Äh, wir reden aber schon von Deutschland. Vom unberechtigten Parken aus einem Privatgrundstück. Und von Besitzstandstörung bzw. verbotener Eigenmacht.
Ja, das tun wir. Und jetzt bin ich raus, du kannst der Diskussion ja anscheinend selbst nicht mehr folgen.
Und jetzt bin ich raus,
Nee, Du warst da nie richtig drin.
Und ja, ich weiß, dass das mit dem Recherchieren so eine Sache ist, weil Du das ja alles weißt. Dann kennst Du ja sicher auch dieses Urteil, gell: V ZR 144/08, ist aus dem Jahr 2009 und vom BGH.
Richtig , als Auftraggeberschaft ist es privat echt erst mal Vorkostenleistung , die man sich notfalls auf zivilrechtlichem Wege ( Schadenersatz ) zurück klagen müßte .
Definiere bitte aus Deiner Sicht , weswegen Du aus Deiner Meinung korrekt in einer Einfahrt geparkt haben wolltest .
Meinte mit dem unangemessenen abschleppen, dass das Auto z.b. gar nicht vor
der Einfahrt steht, sondern knapp davor. Und der Abschleppdienst denkt sich, ich
mach das einfach jetzt. Dann wird demjenigen ja schon unrecht getan.
Ohne konkrete Sachlagenbeschreibung wird diese Fall-Lage leider undiskutierbar . Im Ordnungswidrigkeitenrecht kann es halt schon reichen für die Behörden , wenn das FZG auch nur "etwas" außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen steht .
Okay konkrete Sachlage : Das Fahrzeug von Werner steht 2 cm von der Einfahrt entfernt. Dieter sieht das und ärgert sich, weil er beim Ausparken aus der Einfahrt kaum noch was sieht. Dieter ruft den Abschleppdienst. Jürgen vom Abschleppdienst, denkt sich : Verständlich ! Er schleppt das Fahrzeug ab. Werner versteht die Welt nicht mehr und will sich das nicht gefallen lassen !!
Kann ich aus Deinem Beschreibungsversuch immer noch nicht nachvollziehen mangels ortskonkreter Sachlage .
Wie willst Du einen Richter überzeugen , wenn es Dir nicht mal gegenüber Laienschaft gelingt ?
Also sorry, aber jeder Grundschüler kann das nachvollziehen, ein Richter würde sich sogar verspottet vorkommen :/
Keine Ahnung , wohin Du willst ... bin damit raus aus dem Faden .
weil er beim Ausparken aus der Einfahrt kaum noch was sieht
Damit liegt eine Behinderung vor - und das Abschleppen ist gerechtfertigt. 🤷
Ich dachte der Falschparker trägt die Kosten, wenn er wirklich falsch geparkt hat? Ist es Strafbar unrechtmäßig abzuschleppen nebenbei?