Verwarnungsgeld bei falschparken?

6 Antworten

Hallo Archangel1990,

einen Einspruch halte ich für sinnlos bzw. aussichtslos. Das würde nur dazu führen, dass aus dem vereinfachten Bußgeldverfahren ohne Verwaltungsgebühren ein reguläres Bußgeldverfahren mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 € wird.

Dir wird vorgeworfen nicht nur verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt zu haben, sondern dabei noch Andere (Fußgänger oder Radfahrer) behindert zu haben. Hierfür sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung vor:

Tatbestandsnummer: 112403
Tatvorwurf: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712031
Verwarnungsgeld: 30,00 €
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Der Bescheid und die höhe des Verwarnungsgeldes sind also korrekt.

Der ganze Vorgang würde Dich im Falle eines erfolglosen Einspruches

  • 30,00 € Verwarnungsgeld
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren
  • =========================
  • 58,50 € gesamt kosten

Schöne Grüße
TheGrow

Jetzt zur nächsten frage, gibt es einfache rechtliche Mittel um dagegen vorzugehen oder sollte ich die Strafe einfach zahlen?

Nartürlich gibt es rechtliche Mittel dagegen vorzugehen, ob das in Deinem Fall allerdings Sinn macht ist mehr als zweifelhaft.

Mach musst Du zunächst mal nichts. Das Verwarnungsgeld ist nämlich im Grunde genommen ein Angebot mit der Zahlung die Sache auf sich beruhen zu lassen. Zahlst Du in der vorgegegen nFrist nicht, bekommst Du einen Anhörungsbogen zu Bussgeldverfahren. Da kannst Du dann Deine Sicht der Dinge schildern. Die Bussgeldstelle wird dann entscheiden ob sie Deine Erklärung akzeptiert oder nicht, wahrescheinlich wird das nicht passieren. Du bekommst dann einen richtigen Bussgeldbescheid mit entsprechenden Gebühren und ein Frist in der Du dem Beschei widersprechen kannst. Widersprichts Du dem Beschei, geht die Sache ans Amtsgericht, ein Richter wird dann in einer Verhandlung entscheide was passiert. Bestätigt er den Bussgeldbescheid, kommen auch noch die Gerichtskosten dazu.

Höhe: Gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), genauer § 56 Absatz 1, kann eine Behörde im Rahmen geringfügiger Verstöße eine Verwarnung aussprechen und hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro aussprechen. Sie kann von dem Verwarngeld aber auch absehen. Sieht der Tatbestandskatalog mithin bereits eine höhere Geldbuße vor, so wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeld erhoben.

https://www.bussgeldkatalog.org/verwarnungsgeld/

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/

Aus diesem Grund wird für das unrechtmäßige Parken auf dem Gehweg eine Strafe fällig. Das Bußgeld beträgt grundsätzlich 20 Euro, kann jedoch auf 30 Euro erhöht werden, wenn das Parken auf dem Gehweg mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Fußweg abstellen, werden 30 Euro fällig. Kommt es hierbei zusätzlich zu einer Behinderung, steigt das Bußgeld auf 35 Euro an.