Ist ein Abo-Vertrag mit gefälschter Unterschrift gültig?
Es wurde ein Abo abgeschlossen und ich wurde als Kontoinhaber und gesetzlicher Vertreter eingetragen da der Abonnent noch nicht volljährig war. Aber die Unterschrift ist nicht von mir und laut Unternehmen wäre das nicht nachvollziehbar gewesen und somit rechtens. Nun besteht eine Forderung mit angeblich vollstreckbrarem Titel. Kann man sich dagegen wehren?
6 Antworten
mal bisschen grundrecht ausm lehrbuch:
Ein vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. In vielen Fällen bedarf dieser der schriftlichen Form, welcher durch deine Unterschrift bestätigt wird. Erst dann wird der Vertrag rechtskräftig. Da weder das eine noch das andere vorliegt, ist niemals ein Vertrag zustande gekommen. - soviel erst einmal dazu
Allerdings darfst du das alles auch nicht einfach hin nehmen. Dh. du musst in jedem Fall einen Widerspruch gegen irgendwelche Forderungen aus einem Vertrag einlegen. In der Beweislast steht dann das Unternehmen, welches eine Forderung an dich stellt. Dies wird es i.d.R. mit Hilfe des von dir (in dem Fall ja nicht) unterschriebenen Vertrages vornehmen.
Im Schlimmsten Fall wird das Alles dann vor gericht gehen, wo eine Unterschriftenanalyse die Echtheit der Unterschrift klären wird.
Allerdings wird der Urkundenfälscher dann ein Problem haben, da das Unternehmen dann die Kosten für das Verfahren, sowie aus dem Vertragsabschluss an ihm geltend machen wird. Wenn dies dein Kind ist, kann es passieren, dass du dann doch dafür haftbar bist, zB wegen verletzung der Aufsichtspflicht (oder sowas in der Art). dann sollte man das mit einem Anwalt vorher besprechen, ehe man den Weg ins Gericht wählt.
Ja, da hast du dann gepennt. Normalerweise sollte ja schon vorher eine Mahnung an dich gegangen sein. Wenn aber erst deine Adresse ermittelt werden musste, sollte eigentlich schon klar sein, dass schon im Vorfeld etwas beim Vertragsabschluss nicht gestimmt hat.
Ich würde den Ankläger darauf in einem Widerspruch hinweisen und auch dass du niemals einen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn die dann immer noch von dir Geld wollen, unbedingt einen Anwalt aufsuchen und das prüfen lassen. Das kostet nicht soviel und es gibt unter Umständen (wenn du zB von irgendein Amt Geld beziehst) auch Prozesskostenhilfe.
Wichtig ist aber auf jeden Fall die Kommunikation zwischen euch beiden (als Parteien im Vertrag). Vergiss anschließend oder besser: sogar jetzt schon, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Dann werde ich wohl einen Anwalt nehmen müssen. Denn einen Mahnbescheid oder dergleichen habe ich nie bekommen. Strafanzeige? gegen wen? meine Mutter die Unterschrieben hat ist 2011 verstorben.
Ja, wenn erst mal ein Titel da ist, ist es fast schon zu spät, da noch etwas telefonisch regeln zu wollen. Und ein Anwalt kann dich da wirklich besser beraten, als wir hier. Und wie gesagt: auch Anzeige erstatten, wenn du keine Idee hast wer dahinter steckt.
Wenn Du den Vertrag nicht unterzeichnet bzw. diesem zugestimmt hast, kann die Forderung nicht gegen Dich vollstreckt werden.
Und einen vollstreckbaren Titel kann ein Unternehmen nicht so ohne weiteres erlangen. ( Da geht nämlich vorher ein Mahnbescheid zu, dem man widersprechen kann ).
Aber um hierauf eingehen zu können bedarf es diverser Fakten. Wer hat wann zu Deinen Lasten einen Vertrag unterschrieben?
.Ich soll am 08.09.2003 einen Vertrag für meinen Sohn abgeschlossen haben. Nur ist das nicht mein Sohn, sondern mein Bruder. Dann wurde am 19.05.2005 eine Ratenvereinbarung abgeschlossen auch angeblich von mir unterzeichnet. Habe aber erst jetzt erfahren, das diese Forderung besteht, weil ich dort ein Abo abschließen wollte.
Und wie alt bist Du heute? Und seit wann werden / wurden Beträge für dieses Abo Deinem Konto belastet?
Das kann ich nicht mehr beantworten, wann ob oder wie etwas abgebucht worden ist. Aber scheinbar war mein Konto nicht gedeckt und so war die Einzugsermächtigung hinfällig. Somit entstanden die Forderungen.
Im Grunde - erst einmal egal wie - fordere die Vorlage des Titels.
Ansonsten dürfte die Forderung eh verjährt sein.
Du mußt einen Strafantrag gegen unbekannt stellen.
Damit wird die Forderung hinfällig.
Den vollstreckbaren Titel mußt du extra bekämpfen, da würde ich dir gerne zu einem Anwalt raten.
Weil ja keine materiell-rechtliche Forderung zugrunde liegt.
Das bekommst du ohne nicht hin.
Da hat aber jmd. lange lange die ganze Post sehr gut vor dir versteckt.
wieso wehren?
einfach nicht zahlen und sich verklagen lassen
dem gerichtlichen mahnbescheid widersprechen und klagen lassen
das kostet dich nichts, weder geld noch mühe
wehren kostet
einfach verklagen lassen
Es soll ja einen Mahnbescheid geben, nur habe ich den nie bekommen. Den wird meine Mutter abgefangen haben. Auch einenvollstreckbaren Titel soll es geben.
ja klar gibt es den jetzt
das hast du dann deiner mutter zu verdanken, wenn sie den mahnbescheid abfängt und ignoriert, wird der zum titel
das ist automatisch udn du musst jetzt zahlen
bedank dich bei deiner mutter
dein problem ist, dass es jetzt keine rolle mehr spielt, ob du das unterschrieben hattest
du hast jetzt deine schuld akzeptiert, da du nicht auf den mahnbescheid widersprochen hattest
Könnte man dennoch gegen den Titel vorgehen, da ja alles auf falschen Tatsachen bassiert?
nein, eben nicht mehr
du hattest diese chance, jetzt ist es eben vorbei
es spielt jetzt eben keine chance mehr, ob das falsch war
es ist jetzt richtig
das Problem hat in Diesem fall zum Glück der Inhaber der das abbo ausgibt also gibst da für dich eigentlich keine Probleme
Das Problem ist, das das Unternehmen die Forderung an mich stellt, da ich eingetragener Kontoinhaber bin. Das Abo gehörte aber meinem Bruder für den das Abo abgeschlossen wurde.
Genau. Du bist nur der Zahlungsweg.
Die Forderung soll sich gegen deinen, damals noch mdj, Bruder richten.
Dazu muß der Titel auf deinen Bruder umgeschrieben werden.
Versuch herauszufinden wer gefälscht hat und dann klagen.
nein, eben nicht, dann musst du bezahlen
wenn du verklagt wirst, muss er bezahlen
also einfach verklagen lassen
Ich weiß das meine Mutter unterschrieben hat, leider ist sie verstorben.
Aber da es einen vollstreckbaren Titel gibt, wird bestimmt ein Widerspruch nichts mehr bringen oder? Der Urkundenfälscher ist verstorben und es ist ja eben nicht mein Sohn.